Aussicht auf Anerkennung ausländischer Scheidung

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
go357024-10
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussicht auf Anerkennung ausländischer Scheidung

Würde dies einvernehmliche Scheidung in Deutschland anerkannt werden ?

zum Fall:
Ein Deutscher und eine Türkin heiraten 2009 in der Türkei.
Der Deutsche meldet die Hochzeit in Deutschland direkt an.
Im Januar 2010 kommt die Türkin nach Deutschland nach (wegen der Dauer der Ausstellung ihres Visas).
gemeinsamer Lebensmittelpunkt ist seit dem Deutschland, sie leben nicht getrennt.
Die Ehe soll im Frühjahr 2013 in der Türkei einvernehmlich geschieden werden.
Streitpunke gibt es keine. ( keine Kinder, kein Unterhalt, kein Streit um den Hausrat).
Fraglich ist blos ob die Türkin nach der Scheidung wieder nach Deutschland will, oder in der Türkei bleibt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Das Anerkenntnisverfahren ist Landesangelegenheit. Kann folglich von Land zu Land variieren. In "meinem" Land ist ein spezieller Senat des Oberlandesgerichts zuständig.

Ich würde mich beim Standesamt darüber informieren, was zu beachten ist.

wirdwerden

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