Auswandern m. minderj. Kind (alleinigesSorgerecht)

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)
Auswandern m. minderj. Kind (alleinigesSorgerecht)

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Meine Eltern und ich planen schon eine Ewigkeit nach Brasilien auszuwandern. Nun sind wir in absehbarer Zeit entschlossen, diesen "Plan" umzusetzen.

Vorab möchte ich aber erwähnen, dass nicht ich das minderjährige Kind bin, sondern meine Tochter.

Mit dem Kindsvater war ich weder verheiratet noch hat er das Sorgerecht. Kurz: Wir haben keine gemeinsam verfasste Sorgerechtserklärung abgegeben.

Falls es von Bedeutung ist: Meine Tochter ist 7 Jahre alt. Der Kindsvater bezahlt aufgrund des Druckes vom Jugendamt, seit 5 Jahren regelmäßig den Kindesunterhalt.

Sollten noch evtl. Informationen notwendig sein, bitte ich, mich zu fragen! ;-)

Nun aber zu meinen Fragen:

Zum einen würde ich gerne wissen ob ich eine Einwilligung des Kindsvaters benötige, um unser Vorhaben in die Tat umzusetzen?
Zum anderen, was könnte der Kindsvater rechtlich unternehmen, sollte er mit diesem Vorhaben nicht einverstanden sein? Und natürlich ob er Erfolg hätte, wenn er rechtlich dagegen vorginge?
Auch, ob er dann weiterhin Unterhaltspflichtig gegenüber seiner Tochter ist?

Zum Schluss möchte ich aber noch klarstellen: Der Kindsvater hat lediglich Interesse, sein Kind zu Weihnachten und zum Kindergeburtstag zu sehen. Dies sind 2 Tage im Jahr. Die restlichen 363 Tage im Jahr, zog er es bis heute vor, seinen eigenen Interessen zu folgen. Ich erwähne dies lediglich, um evtl. Vorwürfe vorab schon geklärt zu haben. ;-) Ich habe den Kontakt zwischen Vater und Kind, seit der Trennung versucht zu fördern, leider ohne Erfolg und wegen 2 Tagen im Jahr, werde ich dieses Vorhaben nicht aufgeben. Zumal wir, bzw. meine Eltern und der Kindsvater, finanziell in der Lage sind, den Umgang zwischen Vater und Kind, im Sinne eines Urlaubs in Deutschland oder in Brasilien zu regeln.

MFG




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30 Antworten
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#2
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort.

Warum ich hier meine Fragen stellte ist, weil ich in Erfahrung bringen möchte, wie die rechtliche Grundlage aussieht.

Jedoch möchte ich zwei Fragen beantworten:

Die Entwicklung meiner Tochter wäre sowohl in Brasilien, als auch in Deutschland in keinsterweise nachteilig zu betrachten.

Und ja, meine Tochter und auch ich sprechen Portugiesisch, wenn auch nur ein bisschen.

Alle weiteren Fragen sollten geklärt sein, wenn ich hier jetzt schreibe, dass ich nicht naiv in ein fremdes (zwar mir bekanntes) Land auswandern will. So ein Vorhaben MUSS ins kleinste Detail geplant sein und das ist es. Die Jobfrage erübrigt sich somit.

Viel mehr würde mich die rechtliche Lage interessieren. Denn ich bin der Meinung, dass ich als sorgeberechtigte Mutter sehr wohl entscheiden kann, wo ich und meine Tochter leben. Denn ich besitze das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Edit:

Das alleinige Sorgerecht würde der Kindsvater niemals beantragen. Da sei Dir mal sicher, dass er diesen Gerichtsstreit verlieren würde.
Davon abgesehen versuche ich diese Situation "friedlich" zu lösen.


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-- Editiert Picollina am 11.01.2012 01:32

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Piccolina,

so einfach wie Du die Sache siehst, ist sie nicht.

Hier geht es nämlich nicht um das Sorgerecht - das gemeinsame könnte der Vater ja neuerdings übrigens schnell erhalten - sondern um das Umgangsrecht, welches Du durch einen Wegzug nach Südamerika ja vermutlich verhindern würdest. Es bietet sich daher an, den KV ins Boot zu holen und seine schriftliche Zustimmung zu erhalten.

Alles andere kann, wenn er will, sonst zu einem bösen Kleinkrieg werden, in dem Du nicht die besten Karten hast. Alleingänge dieser Art sind nicht so gern gesehen.

SG

Berry



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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Nick_19:
"Mach dich doch bitte nicht lächerlich."

kann man auch sehr gut auf deinen Satz beziehen:
"Und dann setzt man zusammen mit einem Mann, der diesen Plan nicht teilt, ein Kind in die Welt?"

Hast du vielleicht schon mitbekommen, dass es Hunderttausende von Kindern gibt, deren Eltern keine gemeinsame Zukunft bei der Zeugung geplant haben?

-- Editiert hamburgerin01 am 13.01.2012 10:27

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Mach dich doch bitte nicht lächerlich.
Du kommst is ein ein Forum, um dich über die rechliche Lage zu erkundigen, ob du gegen den Willen des Vaters Tausende von Kilometern abhauen kannst und welche Folgen dir frohen könnten.
Eine freidliche Lösung scheint da nicht unbedingt dein Ansinnen zu sein.


Ich mache mich bestimmt nicht lächerlich. Ich war schon immer ein Mensch, der sich VOR einem "kommenden" Ereignis IMMER erst absichert, bevor ich handle. Das schließt eben auch die Rechte und Pflichten des Vaters mit ein. Wenn das falsch ist, dann mach ich mich wohl wirklich lächerlich.

Ja, ich möchte eine "friedliche" Lösung finden. Ich informiere mich über sämtliche Eventualitäten und dann rede ich in Ruhe mit dem KV. Natürlich habe ich auch die Befürchtung, wenn er erst davon erfährt, dass ihm plötzlich seine Tochter wieder einfällt. Ich bin aber der Meinung: Wer Rechte will, hat zuerst mal seine Pflichten zu erfüllen und die erfüllt er zu keiner Zeit.

Der KV, sieht seine Tochter 2 Tage im Jahr (wie oben erwähnt). Wäre es anders, also so, dass der KV sich um sein Kind kümmert und eine intensive Bindung zu seiner Tochter hätte, würde ich darauf verzichten ins Ausland zu gehen. Da es aber nicht so ist, der KV lieber seinen eigenen Interessen folgt, sehe ich auch keinen Grund mein Leben nicht so zu leben, wie ich es für mich schon lange gewählt habe.
Meine Eltern haben in Brasilien ein großes Haus, wo wir jährlich Urlaub machen. Meine Tochter kennt Brasilien und hat dort auch Freunde. Sie würde dort in eine Privatschule gehen, deutsche Schulen gibts einige. Es ist also nicht so, dass meine Tochter keinen Anschluss hätte.

Wie dem auch sei, ich danke Euch für Eure Antworten. Ich bin auf jeden Fall schon mal "schlauer" und weiß, was auf mich zukommen könnte. Wobei ich es ziemlich absurd finde. Denn ich habe Sorge- und Umgangsrecht. Wenn diese "Privilegien" im Nachhinein aufgekündigt werden können, weil ich von meinem Umgangsrecht erstmals "Gebrauch" mache, frage ich mich halt für was ich es überhaupt besitze. Irgendwas läuft da definitiv falsch.



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-- Editiert Picollina am 13.01.2012 22:52

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Was spricht dagegen, wenn die Tochter beim Vater bleibt?


Oh, da gibt es einiges. Abgesehen davon, dass der Vater nicht mal eine Stunde in der Woche Zeit für seine Tochter hätte, weil er an seinen freien Tagen lieber seinen Hobbys nachgeht, WILL meine Tochter gar nicht bei Ihren Vater leben. Und bitte glaub mir, meine Tochter sagt dies nicht um es mir Recht zu machen, sie weiß was sie an mir hat und sie weiß was sie an ihrem Vater hat.Ich habe einen Kontakt zwischen Vater und Kind IMMER befürwortet und auch IMMER dafür gekämpft. Ich spreche vor meiner Tochter nicht schlecht, noch streite ich mit dem Kindsvater vor der Kleinen.

Es ist aber auch Blödsinn, meine Tochter hat nie ein Zusammenleben mit ihren Vater erfahren. Für sie ist es NORMAL allein mit ihrer Mutter zu leben. Außerdem, ein Kind, dass seinen Vater nur 2 Mal im Jahr sehen kann, kann niemals die Beziehung aufbauen, dass es hat, wenn es regelmäßigen Kontakt pflegt. Vater und Kind, kennen sich doch gar nicht. Die wissen nichts von einander.
Des Weiteren, ist die Arbeit, die der Vater hat wichtiger, als alles andere. Er fliegt oft nach Amerika, oder in andere Städte Deutschlands. Er selbst behauptet, er hätte einen 24/7 Job, was natürlich nur eine Ausrede ist um sich nicht um seine Tochter kümmern zu müssen.
Außerdem, kommt er gar nicht mit unserer Tochter klar. z.B. Dinge, die meine Tochter nicht abhaben kann, nimmt er her, um seine Tochter zu verärgern. Er findet es lustig, wenn meine Tochter sauer wird und letzten Endes nur noch am heulen ist. Für ihn ist es Spaß, für meine Tochter purer Ernst. (Nur ein Beispiel von vielen)

Es gibt natürlich viele Situationen, Ereignisse und Argumente, die auch zu einem großen Teil schlimmer sind, als die hier aufgeführten, die ich aber hier im Forum nicht unbedingt alle auflisten will.

Fakt ist aber: Ich würde mir meine Hand abhacken, bevor ich mein Kind zum Vater gebe. Meine Tochter ist mein "Ein und Alles". Ich bin es, die 24 Stunden und seit 7 Jahren tagtäglich für sie da war, nicht der Vater. Ich kenne ihre Vorlieben, weiß wie sie ist und wie sie auf verschiedene Situationen reagiert und agiert, was der Vater niemals weiß, weil er gar nicht das Interesse hat, diese Dinge herauszufinden.

quote:
Kann ich eigentlich davon ausgehen, dass das alleinige Sorgerecht, auf welches du ja offenbar sehr stolz bist und drauf vertraust, seit der Geburt der Tochter hattest, ohne das jemals geprüft wurde, wer welche Pflichten erfüllt?


Ich habe lediglich die Fakten erklärt. Fakt ist, ich habe das Sorgerecht und somit auch die Entscheidungsgewalt. Das hat nichts mit Stolz zu tun, sondern damit, dass ich mir niemals mit jemanden das Sorgerecht teilen würde, wo ich wegen alles um Erlaubnis fragen müsste, obwohl der Kindsvater gar kein Interesse an seinem Kind hat. Stell Dir vor, ich habe sogar mit dem Vater vor ca. 5 Jahren geredet und bot ihm von mir aus das gemeinsame Sorgerecht an, wenn er sich aber auch im Gegenzug um sein Kind intensiv kümmert. Er lehnte es ab, weil er sich NICHT kümmern wollte.

Des Weiteren habe ich viele Briefe und E-Mails, die zwischen dem Kindsvater und mir geschrieben wurden. Diese Briefe und E-Mails belegen das Desinteresse des Vaters, sowie Ereignisse, indenen der Kindsvater sich weigert, Besuchszeiten einzuhalten oder lieber seinen eigenen Interessen nachgeht. Zum Beispiel lieber Snowboarden geht, furt geht, besoffen nach Hause kommt und deshalb sich am nächsten Tag nicht seinen Kind widmen kann. Auch habe ich viele Briefe, indenen der Vater ganz klar schreibt, dass er durch seinen 24/7 Job, gar keine Zeit für unsere Tochter hätte. Nur ein paar Beispiele. Ich kann jedenfalls einiges belegen.

quote:
Das kommt einfach wenig glaubhaft, wenn noch im Satz davor betont wird, dass die anderen Beteiligten ohnehin machtlos wären und du machen kannst, was du willst.

Ich frage mich, was denn eine von dir angestrebte "friedliche Lösung" von einer eigensinnig umgesetzen Entscheidung unterscheiden soll?
Sieht es nicht in beiden Fällen so aus, dass du am Ende auf jeden Fall die Tochter mitnimmst?
Was willst du denn da noch für Kompromisse machen?


Als friedliche Lösung bezeichne ich ein vernünftiges Gespräch, indem ich ihn über mein Vorhaben informiere. Als Kompromiss sehe ich, dass jährlich Urlaub in Deutschland machen. Sodass der "Umgang" den er sowieso nur jährlich 2x mit seiner Tochter hat, gewährleistet ist.

Ich sehe mein Vorhaben allerdings nicht für eigensinnig. Denn ich möchte mein Leben, in dieses mein Kind auch gehört, so gestalten wie ich es für richtig empfinde. Mich fragt ja auch keiner ob ich damit einverstanden bin, wenn der Vater sich nur für 2 Tage im Jahr bereit erklärt, seine Tochter zu sehen. Nein, ich muss es hinnehmen, weil wenn der Vater keine Lust hat, kann ich ihn nicht zwingen.

Edit:
Der Kindsvater wohnt (wenn es hochkommt) 1,5 km von uns entfernt.

Was mir grad noch einfällt: Der Vater kann fühlt sich nicht mal im Stande meiner Tochter zu sagen, was er für sie empfindet. Wenn meine Tochter bei einer Verabschiedung z.B. zu ihm sagt: Ich hab Dich lieb! Dann legt er auf,tut so, als hätte er es nicht gehört. Bei einem persönlichen Kontakt und die Worte unserer Tochter, ignoriert er sie und lenkt vom "Thema" ab.


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-- Editiert Picollina am 14.01.2012 01:04

-- Editiert Picollina am 14.01.2012 01:22

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Das klingt nich nach einem Kompromiss.
Das klingt mehr wie eine Selbstverstädnlichkeit.
Zu dieser Selbstverständlichkeit kann man dich auch gerichtlich zwingen.
Ich sehe also nicht, wo du hier Eingeständnisse machen würdest.

Aber da am Ende Umgang zu Stande kommt, ist es wohl egal, wie man das bezeichnet.


Nun, für mich ist es auch selbstverständlich, den Kontakt zwischen Vater und Kind aufrecht zu erhalten. Ich könnte auch "still und heimlich" einfach mit der Kleinen abhauen, was vielleicht auch viele in meiner Situation tun würden. Mache ich aber nicht, sondern beziehe den Kindsvater mit in meine Entscheidung ein.

quote:
Was sagt der Vater zu diesen Plänen?
Würde er die Tochter überhaupt zu sich nehmen wollen?


Ich habe mit dem Kindsvater noch nie über konkreten Pläne gesprochen und kann somit nicht beantworten wie er darauf reagiert.

Zur zweiten Frage. Mein Ex hat nie etwas darüber geäußert. Nachdem ich mich von ihm trennte, strebte ich im Bezug auf unsere Tochter, eine Art "Teamarbeit" an. Wovon er aber nichts wissen wollte. Für ihn war es von Anfang an selbstverständlich, dass ich es bin, die sich um unser gemeinsames Kind zu kümmern hat. Seine schon 7 Jahre andauernde Handlunsweise, spricht jedenfalls auch nicht dafür, dass er unser Kind zu sich nehmen würde.

quote:
Der von einer Siebenjährigen so geäußerte Wille hätte bei einer solch wichtigen Entscheidung vor Gericht aber wohl kaum Bedeutung.


Das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen. Ich kenne 2 oder 3 "Scheidungskinder" (Freunde von mir) die sehr wohl im Alter von 6 bis 9 Jahren gefragt wurden, ob sie lieber bei Mama oder Papa leben wollen und deren "Wunsch" erfüllt wurde. Natürlich spielen andere Umstände vor Gericht, (für die Entscheidung) auch eine bedeutende Rolle, aber welchen, nennen wir ihn mal "Joker" hätte mein Ex in der Hand? Etwa seine Unzuverlässigkeit? Seine Verantwortungslosigkeit? Oder sogar seine betrügerischen Machenschaften, die er anwendet damit er nur den Mindestunterhalt für seine Tochter bezahlen muss? All diese Dinge, und noch viel mehr, kann ich schriftlich belegen.

Ich kann mir jedenfalls beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Kindsvater jemals das Risiko eingeht, dreckige Wäsche vor Gericht zu waschen. Und glaub mir, ich hätte viel zu erzählen und meine Erzählungen kann ich zusätzlich auch noch belegen, wovon er in Kenntnis ist. Aus diesem Grund gehe ich nicht mal davon aus, dass er tatsächlich vor hätte irgendetwas gegen meine Entscheidung zu unternehmen, da er sich sonst selbst ans Messer liefern würde.



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-- Editiert Picollina am 14.01.2012 11:35

-- Editiert Picollina am 14.01.2012 11:45

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Seine Verantwortungslosigkeit? Oder sogar seine betrügerischen Machenschaften, die er anwendet damit er nur den Mindestunterhalt für seine Tochter bezahlen muss?


Man sollte nicht allzugrosse Hoffnung darauf setzen, dass der Kindesvater das Leben von Mutter und Kind im Ausland finanziert.
Nach der Ländergruppeneinteilung des BMF beträgt der Index für Brasilien: 1/2. 1/2 = 1/2 des Unterhalts, der für ein in Deutschland lebendes Kind zu zahlen wäre.


quote:
Aus diesem Grund gehe ich nicht mal davon aus, dass er tatsächlich vor hätte irgendetwas gegen meine Entscheidung zu unternehmen, da er sich sonst selbst ans Messer liefern würde.


.. eine Art Erpressung, oder der Versuch, die 'Schuld' nur bei dem Anderen zu suchen?

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Ich finde es lobenswert, wenn die Frau sich vor der Ausreise nach allen rechtlichen Möglichkeiten/Bedenken erkundigt. Gerade so ein Forum ist doch dazu da, den Leuten neue Denkanstöße für ihre täglichen Probleme.

Da der Vater in 7 Jahren - nach Aussage der Fragerin - nur an 2 Tagen im Jahr für seine Tochter interessiert hat, glaube ich nicht, dass sich das so bal ändern wird. Und wenn doch - dann kann er sich ja auch mal ins Flugzeug setzen und sein Umgangsrecht durchsetzen.

@händler - doch es gibt Väter die ihre Kinder nicht sehen wollen. Aber die sind hoffentlich in der Minderheit.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Um den widerwärtigen Vater eines Kindes, mit dem man zur Erzeugung desselben in die Kiste gestiegen ist, auch noch am Vermögen zu treffen, sollte man nicht auswandern. Kann doch der Schlimme Unterhaltszahlungen zum Entsetzen Aller auch noch von der Steuer absetzen.

...offensichtlich soll hier das Kind 'abgestraft' werden, obwohl die Gebärerin die Schuldige ist.

quote:
Da der Vater in 7 Jahren - nach Aussage der Fragerin - nur an 2 Tagen im Jahr für seine Tochter interessiert hat, glaube ich nicht, dass sich das so bal ändern wird. Und wenn doch - dann kann er sich ja auch mal ins Flugzeug setzen und sein Umgangsrecht durchsetzen.



je nach Vermögenslage muss die Gebärerin für diese Kosten aufkommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich wollte hier eigentlich nur die rechtliche Lage erfragen, weder mich beleidigen, beschuldigen oder sonst irgendwelche, gegen meine Person gerichtete Diskussionen auslösen. Denn für RECHTLICHE FRAGEN UND ANTWORTEN ist dieses Forum da. Was ihr persönlich über mich denkt, steht AUSSENVOR. ;-)

Die meisten Antworten von heute, möchte ich mir erst gar nicht durchlesen, reichen schon einige Anfagssätze, weil ich sonst bestimmte User virtuell in der Luft zereißen könnte. Soviel dazu. ;-)

ICH KANN NUR NOCHMALS KLARSTELLEN: ICH KANN BELEGEN, DASS DER KINDSVATER KEINERLEI INTERESSE AN SEINER TOCHTER BIS DATO ZEIGTE! MIR Z.B. HIER VORWERFEN LASSEN ZU MÜSSEN, ICH WÜRDE ERPRESSEN, DANN IST DAS SELTEN BLÖD. DENN EINES IST MAL KLAR, WENN MEIN EX VOR GERICHT ZIEHEN WÜRDE (WAS ICH NICHT GLAUBE) WERDE ICH NICHT WIE EIN KLEINES MÄUSSCHEN DA SITZEN UND NICHTS TUN. ICH WERDE BEWEISE VORLEGEN MÜSSEN, DIE BELEGEN, DASS DER KINDSVATER GAR NICHT IN DER LAGE IST, SICH UM SEIN KIND ZU KÜMMERN. SO IST DAS VOR GERICHT, DER EINE MACHT SEINEN STANDPUNKT KLAR UND DER ANDERE SEINEN. ICH BIN, AUCH WENN ES VIELLEICHT EINIGE USER NICHT PASST, IM VORTEIL. ;-)

Edit: NUR WER FALSCH HANDELT IST ÜBERHAUPT ERPRESSBAR!

quote:
Ich finde es lobenswert, wenn die Frau sich vor der Ausreise nach allen rechtlichen Möglichkeiten/Bedenken erkundigt. Gerade so ein Forum ist doch dazu da, den Leuten neue Denkanstöße für ihre täglichen Probleme.

Da der Vater in 7 Jahren - nach Aussage der Fragerin - nur an 2 Tagen im Jahr für seine Tochter interessiert hat, glaube ich nicht, dass sich das so bal ändern wird. Und wenn doch - dann kann er sich ja auch mal ins Flugzeug setzen und sein Umgangsrecht durchsetzen.

@händler - doch es gibt Väter die ihre Kinder nicht sehen wollen. Aber die sind hoffentlich in der Minderheit.


RICHTIG! Du sagst es. Finanziell ist es uns genauso wie dem Kindsvater möglich, Besuche in Deutschland, sowie in Brasilien statt finden zu lassen.


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-- Editiert Picollina am 14.01.2012 17:42

1x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Piccolina,

Du verzettelst Dich gerade etwas, wohl auch zurückzuführen auf manche Antwort.

Es geht hier nicht um Dein Umgangsrecht, weil Du dies ja sowieso als ausführend sorgeberechtigtes Elternteil immer wahrnimmst.

Es geht um das Umgangsrecht des Vaters zu seinem Kind und vor allem umgekehrt, um das Umgangsrecht des Kindes auch mit seinem Vater.

Diese Umgangsrechte würden durch einen Wegzug nach Südamerika in einem Maße eingeschränkt, ggf. sogar gänzlich verhindert, was wohl auch neutral gesehen nicht zu akzeptieren wäre.

Der Vater nimmt jetzt sein Umgangsrecht noch nicht häufig wahr. Aber kommt Zeit kommt Rat, auch Väter ändern manchmal ihre Meinung, erst recht, wenn es so einschneident wird.

Also regel das vorher, so wie Du es auch angedacht hast mit ihm. Und richte Dich auch darauf ein, dass Du möglicherweise für die höheren Kosten des Umgangs haftest - ist in solchen Fällen eigentlich üblich.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Hallo Piccolina,

Du verzettelst Dich gerade etwas, wohl auch zurückzuführen auf manche Antwort.

Es geht hier nicht um Dein Umgangsrecht, weil Du dies ja sowieso als ausführend sorgeberechtigtes Elternteil immer wahrnimmst.

Es geht um das Umgangsrecht des Vaters zu seinem Kind und vor allem umgekehrt, um das Umgangsrecht des Kindes auch mit seinem Vater.

Diese Umgangsrechte würden durch einen Wegzug nach Südamerika in einem Maße eingeschränkt, ggf. sogar gänzlich verhindert, was wohl auch neutral gesehen nicht zu akzeptieren wäre.

Der Vater nimmt jetzt sein Umgangsrecht noch nicht häufig wahr. Aber kommt Zeit kommt Rat, auch Väter ändern manchmal ihre Meinung, erst recht, wenn es so einschneident wird.

Also regel das vorher, so wie Du es auch angedacht hast mit ihm. Und richte Dich auch darauf ein, dass Du möglicherweise für die höheren Kosten des Umgangs haftest - ist in solchen Fällen eigentlich üblich.

SG

Berry


Vielen Dank für Deine vernünftige Antwort.

Nun, mir ist bewusst, dass ich vermutlich die Kosten des Umgangs zu tragen hätte. Die nehme ich auch im Kauf. Ich schrieb bereits, dass wir in Form eines Urlaubs, jährlich nach Deutschland fliegen werden. Diese Kosten soll der Kindsvater gar nicht übernehmen. Habe ich hier auch NIEMALS behauptet.

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-- Editiert Picollina am 14.01.2012 19:04

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi P.,

Spekulation: Was ist, wenn einmal dem KV nicht reicht.

Wichtig für Dich zu wissen ist, dass es so einfach nicht geht. Was Du - am besten in schriftlicher Absprache mit dem KV - dann machst, ist letztlich eure Sache. Viel Erfolg.

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Spekulation: Was ist, wenn einmal dem KV nicht reicht.


Wie ich schon schrieb, ich habe immer versucht einen regelmäßigen und intensiven Kontakt zwischen Vater und Tochter herzustellen, dies lehnte er ab.

Wäre dieser intensive und regelmäßige Kontakt da, würde ich auch nicht ins Ausland gehen.

Nur wenn weitere 4 Jahre vergehen und ihm plötzlich einfällt seine Tochter mehr als nur 1-2 Wochen im Jahr die wir in Deutschland verbringen sehen will, dann ist es nicht mein Problem. So leid es mir dann auch tut. Denn mir blieb in den letzten 7 Jahren auch nichts anderes übrig als zu akzeptieren, dass er sich einen Dreck um seine Tochter scherrt. Dann muss er halt auf eigene Kosten, zu uns fliegen um seine Tochter zusätzlich zu unserem Urlaub in Deutschland noch sehen zu können.
Ich habe in den letzten 7 Jahren NUR AUSSCHLIESSLICH an das WOHL des VATERS denken müssen, was anderes blieb mir ja nicht übrig, jetzt denk ich nur noch an meine Tochter und mich.

Außerdem ist es auch nicht so, dass wir gleich nächste Woche nach Brasilien ziehen. Geplant ist Anfang/Mitte nächsten Jahres. Sind also noch lange 1 bis 1 1/2 Jahre. ;-)

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-- Editiert Picollina am 14.01.2012 19:33

1x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Nick,

wir diskutieren hier im Moment sowieso nur über "ungelegte Eier".

Fakt ist, dass das Gericht NICHT zum Wohle des VATERS, der nie präsent war entscheidet, sondern zum Wohle des Kindes. Selbst das Gericht ist nicht in der Lage den Vater zu zwingen, sich um sein Kind zu kümmern. Und ob ich jetzt nach Berlin ziehe (wir sind aus Bayern) oder nach Brasilien, macht für das Kind selbst kein Unterschied. In beiden Fällen, wäre es (obwohl meine Tochter Brasilien kennt) ein Neuanfang. Selbst, wenn ich nur in die nächstgelegene Stadt umziehe, wäre es dass!

quote:
Wann hast du vor, dass dem Vater mitzuteilen?
Frühzeitig macht sich besser.


Nun ich werde erst mal die Aufregung durch die zum Teil beleidigenden und unverschämten Äußerungen des Forums "verdauen" müssen und dann werde ich mich mit ihm treffen.





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1x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Picollina,

aus deinen bisherigen Beiträgen entnehme ich (hoffentlich zutreffend), dass der Vater bisher keine Kenntnis von deinem Auswanderungsvorhaben hat, das, wenn ich auch das richtig verstanden habe, inhaltlich durchaus schon recht konkrete Formen angenommen hat.

quote:
Als friedliche Lösung bezeichne ich ein vernünftiges Gespräch, indem ich ihn über mein Vorhaben informiere. Als Kompromiss sehe ich, dass jährlich Urlaub in Deutschland machen. Sodass der "Umgang" den er sowieso nur jährlich 2x mit seiner Tochter hat, gewährleistet ist.


Eine simple Frage könnte dir einen Perspektivwechsel ermöglichen, der für dein weiteres Vorgehen bei deinem Vorhaben vielleicht hilfreich sein könnte:

Wie würde es dir ergehen, wenn der Vater dich eines Tages mit sehr konkreten und weitreichenden Plänen bzw. womöglich schon "beschlossenen Tatsachen" bezüglich eures gemeinsamen Kindes konfrontieren würde, ohne dich zuvor im mindesten in die Planung mit einbezogen zu haben?

Wäre es denkbar, dass du dich in dem Moment als Mensch und Elternteil mindestens übergangen bis womöglich entwertet fühlen könntest?


Für mein Empfinden naheliegend und durchaus sinnvoll, sich über die rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen in einer Entscheidung von so weitreichenden Konsequenzen, wie eine Auswanderung es ist, im Vorfeld zu informieren.

Und deshalb wäre es meines Erachtens gerade angesichts der Tragweite angemessen, in dieser Situation zur rechtlichen Seite bevorzugt sachlich fundierte Informationen bei einem seriösen, kompetenten Fachanwalt für Familienrecht einzuholen.

Das sollte im Vergleich zu Kosten und Aufwand, die mit einem Auswanderungsvorhaben verbunden sein dürften, eine durchaus akzeptable Investition sein.

Die andere Seite ist die zwischenmenschliche.

Vor vollendete Tatsachen gestellt wäre eine verletzte Reaktion, vielleicht auch Überreaktion des Vaters m.E. durchaus denkbar und womöglich sogar naheliegend, wenn da ein vielleicht oder wohl eher sogar wahrscheinlich bisher recht spärlich und durchaus auch ungeschickt ausgedrücktes, womöglich aber echtes Interesse an Kontakt zum eigenen Kind bestünde.

Wenn deine Einschätzung, dass tatsächlich kein wirkliches Interesse des Vaters an seinem Kind vorhanden ist, zutreffend sein sollte, dann bestünde ja kein Risiko darin, ihn gleich nach Erlangung der Einsichten zu dem rechtlichen Rahmen über das Vorhaben zu informieren und damit wirklich in die Planung mit einzubeziehen.

Das wäre sicher auch für eure Tochter leichter.

Oder hat sie die Freiheit - falls sie von deinem Auswanderungsvorhaben schon Kenntnis haben sollte - offen mit ihrem Papa über das Vorhaben zu sprechen, wenn denn mal ein Kontakt sein sollte?

Wie geht es dir bei der Vorstellung der Möglichkeit, es so zu handhaben?


Es geht eben um die Zukunft eines Kindes, das für sich noch keine eigenen Entscheidungen solcher Tragweite treffen kann.

Und gerade deshalb auf Verantwortungsbewusstsein und allem voran den Weitblick seiner Fürsorgeberechtigten angewiesen ist.

Bzw. im Bezug auf die künftigen zwischenmenschlichen Beziehungen vereinfachend formuliert: Porzellan, das heute ohne Not zerschlagen wird, ist unwiederbringlich dahin.

Nur so ein Gedanke! :)


Grüße


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"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

-- Editiert Haselstrauch am 15.01.2012 12:37

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,
erst mal recht herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort, auf die ich auch sehr gerne antworte.

quote:
Eine simple Frage könnte dir einen Perspektivwechsel ermöglichen, der für dein weiteres Vorgehen bei deinem Vorhaben vielleicht hilfreich sein könnte:

Wie würde es dir ergehen, wenn der Vater dich eines Tages mit sehr konkreten und weitreichenden Plänen bzw. womöglich schon "beschlossenen Tatsachen" bezüglich eures gemeinsamen Kindes konfrontieren würde, ohne dich zuvor im mindesten in die Planung mit einbezogen zu haben?

Wäre es denkbar, dass du dich in dem Moment als Mensch und Elternteil mindestens übergangen bis womöglich entwertet fühlen könntest?




Ich verstehe was Du meinst. Jedoch kann ich diese Frage nur beantworten, wenn beide Elternteile gleichermaßen auf ihre Rechte bzw. Pflichten bestehen und sie durchaus auch "leben". Wenn aber nur ein Elternteil diese Rechte und Pflichten erfüllt und der andere Elternteil daher kommt und irgendwelche konkrete Pläne vorlegt, hat der Elternteil, der nie Interesse hatte "meiner Meinung nach" auch nichts zu entscheiden.

Bedenke bitte auch, dass die Entscheidung die mein Ex traff, sich nämlich nicht der Verantwortung zu stellen, auch eine vollendete Tatsache war, gegen die ich nie etwas unternehmen konnte! Ich wurde hier auch nicht gefragt, ob ich dies für "Schön" empfinde. Nein, ich musste es hinnehmen.

quote:
Oder hat sie die Freiheit - falls sie von deinem Auswanderungsvorhaben schon Kenntnis haben sollte - offen mit ihrem Papa über das Vorhaben zu sprechen, wenn denn mal ein Kontakt sein sollte?


Diese Freiheit hat sie. Meine Tochter weiß auch von unserem Vorhaben, nur nicht, dass unser Vorhaben nun bald "Wirklichkeit" wird. Ich finde, konkrete Entscheidungen erst dann mit einem Kind zu besprechen, wenn vorher wirklich alles abgeklärt ist. Insbesondere das Gespräch mit dem Kindsvater.

quote:
Es geht eben um die Zukunft eines Kindes, das für sich noch keine eigenen Entscheidungen solcher Tragweite treffen kann.

Und gerade deshalb auf Verantwortungsbewusstsein und allem voran den Weitblick seiner Fürsorgeberechtigten angewiesen ist.

Bzw. im Bezug auf die künftigen zwischenmenschlichen Beziehungen vereinfachend formuliert: Porzellan, das heute ohne Not zerschlagen wird, ist unwiederbringlich dahin.


Auch hier verstehe ich was Du meinst.

Ich verstehe nur nicht warum viele so negativ über mein Vorhaben denken. Mein Kind freut sich jedes Mal wenn wir in Brasilien Urlaub machen und sie weiß auch, dass wir dort irgendwann leben werden. Sie hat sich nie, diesem Vorhaben negativ geäußert.

Abgesehen davon, ist der Kindsvater als Kind mit seinen Eltern selbst in ein anderes Land ausgewandert und mein Ex, hat sich nie negativ über diese Entscheidung der Eltern geäußert. Nein, für ihn war es eine sehr schöne Zeit, die er heute vermisst.

Es ist auch nicht so, dass wir in Südamerika "schlechter" da stehen würden als hier in Deutschland. Nein im Gegenteil, wir stehen dann "besser" da.


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" "

-- Editiert Picollina am 15.01.2012 13:43

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich kann meinen Beitrag leider nicht mehr editieren, aber mir fällt noch was ein, dass ich gerne in meinen Beitrag noch dazugeschrieben hätte.

Man sollte auch bedenken, dass ich unter gegebenen Umständen sowieso IMMER allein entschieden habe und auch musste. Der Kindsvater hat sich diesen "Privilegien" von der Geburt unseres Kindes, bis dato entzogen! Und wir sprechen hier nicht von einer Übergangszeit, sondern von einem Zeitraum von sehr langen 7 Jahren. Ich wüsste also nicht, wieso ich meinen Ex schon bereits in die Planung mit einbeziehen sollte.

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#29
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@Piccolina,
suchen Sie sich einfach einen guten Anwalt für Familienrecht, sollte der Vater doch plötzlich seine Vatergefühle entdecken.

In einem Forum teilen sich natürlich auch Betroffene mit, dann wird das Ganze so emotional wie hier gerade.

Tausende Mütter oder Väter wandern mit ihrem Kind aus, und der andere Elternteil Jahre nach der Trennung in den seltensten Fällen mit.
Das bisherige Verhalten des getrennt lebenden Elternteils dürfte mitentscheident sein für eine gerichtliche Entscheidung. Und natürlich auch die Meinung eines sieben Jahre alten Kindes.


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#30
 Von 
Sandy1703
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 28x hilfreich)

@hamburgerin,

vielen Dank für den Beitrag. Auch an den Admin, der wohl einen Beitrag gelöscht hatte. (Ich sah gestern Abend noch mal kurz rein, wollte aber nichts mehr lesen) ;-)

WENN der Kindsvater plötzlich auf die Idee kommen sollte, gegen meinen Entscheidung etwas zu unternehmen, dann ist es selbstverständlich, dass mein erster Gang beim Anwalt landen wird.


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