Hallo
Ich überlege zusammen mit meinem Freund nach Schottland auszuwandern. Ich habe einen 4 jährigen Sohn, dessen Vater keinerlei Interesse an einem Besuchskontakt zeigt.
Mir ist klar, dass ich durch das Auswandern sein Besuchsrecht einschränke. Da er dieses aber nicht nutzt und bisher auch keine Versuche startet dies in Angriff zu nehmen und meine Versuche dies herzustellen, sind leider nach kurzer Zeit gescheitert.
Nun frage ich mich, ob ich seine Erlaubnis brauche. Ich habe das alleine Sorgerecht und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Auswandern mit Kind, alleiniges Sorgerecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Der Begriff: " Alleiniges Sorgerecht" bedeutet tatsächlich, dass man keine Erlaubnis für Nichts vom anderen Elternteil benötigt. Umzug ist also kein Problem.
Sie denken ja netterweise für den Vater mit und haben selber festgestellt, dass ein nicht wahrgenommenes Besuchsrecht keine negativen Auswirkungen für das Kind haben wird.
Ich vermute mal, auch wenn der Vater mit der Information über die Auswanderung plötzlich seine Liebe zu seinem Kind entdecken sollte wird das 4 Jahre nach der Geburt auch kein Gericht beeindrucken!
Wie oft und wann im Jahr haben Sie Kontakt zum Vater Ihres Sohns? Das frage ich beim Nachdenken über den angemessenen Zeitpunkt für die Mitteilung des Umzugs... Sie müssen sich ja auch nicht mehr Stress machen als nötig.
Nach der Trennung (2012) habe ich immer wieder versucht Kontakt herzustellen. Das gelang mir dann 2013 auch... 2014, ca 1 Jahr später, hat er dieses wieder vernachlässigt nach dem ich ihm skagte, dass ich mich nicht mehr weiter einschränken lasse. Er hatte ihn 1x die Woche für 4 Stunden gesehen und War nicht gewillt dies auch alle 2 Wochen das ganze Wochenende auszuweiten... Also brach er den Kontakt ab. Als wir einen Unfall hatten, stellte er mich als schlechte Mutter hin, wollte aber keine Verantwortung wie zB das Sorgerecht übernehmen.
Seit März 2014 gibt es keinerlei Kontakt mehr und auch keinerlei Interesse seinerseits. Er meidet sogar den Kontakt zu seiner Mutter, nur um uns nicht über den Weg zu laufen!
Selbst das Jugendamt würde auch nur einen begleiteten Besuchskontakt zulassen, da ein Gutachten vorhanden ist, welches empfiehlt unseren Sohn nicht in seine alleinige Obhut zu übergeben.
Also mir War bisher bekannt, dass ich nur Deutschland weit hinziehen kann, wohin ich möchte. Daher auch meine Frage... Ich möchte einfach auf Nr sicher gehen
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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hört an keiner innereuropäischen Grenze auf
Wissen Sie, seine Chancen sind nach 4 Jahren Kindabstinenz verwirkt. Er darf ja klagen, aber seine Chancen sind einfach (selbst aus Laiensicht) minimal.
Na, es sind ja keine 4 Jahre... 1 1/2 Jahre keinerlei Kontakt, auch kein Interesse an Entwicklung oder Gesundheit. Nicht einmal von der Oma die mit uns im selben Haus lebt.
Nun dann hoffe ich, dass einer weiteren Planung nicht auch noch ein Sorgerechtsstreit im Wege steht, bei einer Entscheidung
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort Das beruhigt mich sehr!
1,5 Jahre sind ja bei einem Vierjährigen schon ein erheblicher Zeitraum. Mehr als 1/3 des Lebens.
Tatsächlich wäre hier eine späte Information eher hilfreich für Sie, Weg ist weg.
Und nicht mehr die Diskussion darüber: ob weg. und ob Vater doch Vater sein will... Seufz....
-- Editiert von altona01 am 22.11.2015 22:32
Meine Gedanken obliegen nur dem rechtlichen. Wenn er wirklich gewollt hätte, hätte er sich bemüht. Denn es ist überall bekannt, dass ich dem nicht im Wege stehe. Mein Sohn soll sich in einem geschützten Rahmen selbst ein Bild machen!
Aber das er da rechtlich kaum Chancen hat, beruhigt mich. Es ist mit anderen auch nicht im Gespräch, somit ist da keine Chance für ihn an diese Information zu gelangen
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