[color=black][size=12px][/size][/color]
Frage: Ich möchte 2010 mit meiner noch minderjährigen, dann 16 jährigen Tochter nach Kanada auswandern. Seit meiner Scheidung
1997 habe ich das alleinige Sorgerecht. Meine älteste Tochter ist schon 20 also kann Sie alleine entscheiden. Wie sieht es mit meiner 16 jährigen Tochter aus, kann ich Sie mitnehmen auch wenn Sie im Moment "keinen Bock" hat? Kann Sie sagen das Sie in Deutschland bleibt ? Klar kann Sie zu Ihrem Vater gehen, aber den interessieren seine Kinder überhaupt nicht und das schon seit Jahren.
Wer kann mir helfen?
Auswandern mit Kind/Kinder - alleiniges Sorgerecht
23. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 23. November 2009 | 08:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auswandern mit Kind/Kinder - alleiniges Sorgerecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. November 2009 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
Hi,
Sie haben das Recht der Aufenthaltsbestimmung und können sie daher durchaus zwingen. Einem erfreulichen Familienleben wird das aber nicht zuträglich sein, insofern würde ich Ihnen raten, nach einer Lösung zu suchen, z. B. das Kind bei Verwandten zu lassen.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
#2
Antwort vom 24. November 2009 | 19:23
Von
Status: Praktikant (588 Beiträge, 336x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.865
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
16 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
19 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten