Auswandern und Unterhaltszahlung einstellen

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stef.Reinhardt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Auswandern und Unterhaltszahlung einstellen

Ich habe vor, demnächst ins Ausland auszuwandern. Ab dem Zeitpunkt der Auswanderung möchte ich die Unterhaltszahlungen für mein Kind einstellen. Kann mir jemand sagen, in welchen Ländern ich keine Probleme deswegen bekomme, welches Land Unterhalts"flüchtlinge" nicht ausliefert und wo bekomme ich keine Probleme, wenn ich wieder einmal nach Deutschland zu Besuch einreise?

Bitte nur sachliche Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Bitte nur sachliche Antworten.

Hilfe bei Unterhaltsflucht wirst du wohl hier nicht ernsthaft erwarten :zoff:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.08.2012 11:10:17
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)

Das ist wirklich ohne Worte!

Ich hoffe diese Antwort ist sachlich genug...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stef.Reinhardt
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

ihr kennt die hintergründe garnicht. was gibt euch das recht, mich hier zu verurteilen?!?
was die ethische seite angeht, bin ich mir über das vorhaben durchaus im klaren!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Paula_BB
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 6x hilfreich)

Du fragst dich, warum es hier zu einer Vorveruteilung kommt? Leicht zu beantworten: siehe deine Frage.


Aber du hast mich nun extrem neugierig gemacht. Um welche guten Hintergründe handelt es sich denn?


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nyssa
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Machen wir mal den Umkehrweg ... Interpool und du bist so oder so dann drann, wenn deine Ex sich davor nicht scheut, einen richtigen Anwalt zu schalten.

Zahl einfach den Mindestsatz, dann kannst du auch im Ausland beruhigt leben. Außerdem gilt der Unterhaltsatz nach deutschem Recht, weil du Deutscher bist und nicht irgend ein anderer auf Papier lebender Mensch bist.

Ließ dir das durch:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/pflegefa.htm

Empörte schüttelkopfgrüßende Nyssa

-- Editiert am 17.02.2010 23:21

-- Editiert am 17.02.2010 23:30

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Stef.: Die Verantwortung für ein Kind so abstreifen zu wollen, wie einen alten Socken ist nun mal nicht zu entschuldigen. Auf deine Rechtfertigung wäre ich echt mal gespannt.

So ganz wohl fühlst du dich aber offenbar auch nicht, denn du, der ja nur sachlichen Antworten wollte, fragst nun selbst auf der moralisch-emotionalen Ebene nach....

@ DaddyPeter: Die Vorgeschichte kannst hier im Forum nachlesen. Und dein ständiges Fett Geschreibsel nervt weiter....

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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