Hallo Forum
möchte gerne eine Frage an euch stellen.
Zur Situation: Mann und Frau haben ihr Haus gemeinsam zu 50% im Grundbuch eingetragen. Vor über zwei Jahren war die Trennung der Beiden und die Scheidung beantragt worden. Die Scheidung läuft noch. Der Vermögensendtermin wurde vom Gericht auf Februar 2019 festgesetzt. Die Frau ist im Herbst 2019 ausgezogen, der Mann beruflich bedingt im Sommer davor.
Die Frau hat seit der Trennung 2018 nichts mehr am Haus und Garten gemacht und sich auch finanziell nicht mehr eingebracht. Der Mann zahlt seit dem und weiterhin Unkosten und Hypothek und pflegt das Haus und Garten.
Der Mann will die Frau nun ausbezahlen und die Frage ist: Kann der Mann (in der klassischen Rechnung Verkehrswert minus Schulden) zu den Schulden auch noch die entstandenen Unkosten, Hypothek und Selbstaufwand für den Erhalt Haus und Pflege Garten zu seinem Vorteil geltend machen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Grüsse
Null Plan
Auszahlung Haus, Unkosten reduzieren
7. August 2020
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Frage vom 7. August 2020 | 18:18
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 12x hilfreich)
Auszahlung Haus, Unkosten reduzieren
#1
Antwort vom 9. August 2020 | 08:14
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2368x hilfreich)
Hallo,
Ich sehe das so:
Beispiel
Verkehrswert 300 000€, Restschuld 50 000€. (im Februar 2019)
Er hat monatlich (17 mal) 500€ Kredit ab bezahlt:
Wert 2019 300 000€ - 50 000 =250 000€
Wert 2020 300 000€- 41500= 260 000€
Er hat nun ein Haus dessen Wert um die gezahlte Summe höher ist.
edy
-- Editiert von edy am 09.08.2020 08:16
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