Auszahlung Hausverkauf

24. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
dada123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Hausverkauf

Hallo!

Mein Kollege lebt in Scheidung. Er hat vor einigen Jahren ein Haus gekauft und es auch während der Ehe alleine finanziert. Sie ist allerdings im Grundbuch mit eingetragen. Das Haus soll jetzt vekauft werden. Der Käufer ist bereit 200.000 € zu bezahlen, der Kredit beträgt noch 150.000 €. Sie waren nur 2 Jahre verheiratet. Welche Summe steht seiner Noch-Frau nach Verkauf zu? 50% aus der Verkaufssumme oder nur 50% aus der Differenz?

Wäre toll, wenn jemand helfen kann :-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

50 % aus dem Verkaufsüberschuß, hier 25.000,00 Euro

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Hää, wieso die Hälfte vom Überschuss?

Wenn er alleiniger Darlehnsnehmer ist, sind das alleine seine Schulden. Steht sie mit im Grundbuch, steht ihr der im Grundbuch verbriefte Anteil am Verkaufspreis zu. Lt. TE sind das 50%.

Anders siehts aus, wenn beide Darlehnsnehmer sind/waren. Dann muss sie natürlich auch ihren Anteil an den Restschulden tragen. Egal, wer während der Ehe das Darlehen bedient hat.

Glaubs mir. Ich war auch so doof (während meiner Ehe).

-- Editiert GISNAH am 24.04.2012 12:54

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Zugewinn wird geteilt. Und der reduziert sich nun mal um den Kredit, der ja auch grundbuchmässig abgesichert sein dürfte.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Im Normalfall hat wirdwerden recht. Haus verkaufen, Darlehen ablösen, Rest aufteilen.

Um das Ganze besser beurteilen zu können wären noch einige Infos nötig. Wer ist Darlehnsnehmer (er/sie/beide), wie wurde das Haus im Grundbuch aufgeteilt. Die Absicherung im Grundbuch würde ja nur in dem fall greifen, wenn der /die Darlehnsnehmer das Bankdarlehen nicht mehr bedienen können.

In meinem Fall war es so: Darlehnsnehmer war ich alleine, im Grundbuch waren wir beide zu 50% eingetragen.

Haus wurde verkauft (150000), Verkauferlös auf beide geteilt (je 50% = 75000). Durch die Schulden (100000) hatte ich einen Gewinn von 0. Daher musste nur sie mir die Hälfte (37500) von ihrem Hauserlös abgeben. Und den hab ich verwendet/ musste ich dazu verwenden, die Restschuld zu zahlen, damit das Haus schuldenfrei war.

Ich war damals auch der Meinung, dass zuerst das Darlehen komplett abgelöst wird und dann der Rest geteilt wird. Großer Irrtum meinerseits. Dies wäre nur in beiderseitigem Einverständnis möglich gewesen. Aber wenn's ums Geld geht hört die Freundschaft ja bekanntlicherweise auf.

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