Auszahlung Miteigentumsanteil bei Scheidung

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)
Auszahlung Miteigentumsanteil bei Scheidung

Hallo,

ich wollte mal kurz anfragen, ob mir einer von Euch Forumlern weiterhelfen kann.
Ich bin im vorigen Jahr aus unserem gemeinsamen Haus (Eigentum je 1/2) ausgezogen und habe die Scheidung eingereicht. Mein Mann war im Haus wohnen geblieben. Nun ist er vor einigen Monaten ins Krankenhaus gekommen und von dort in eine Einrichtung zur Langzeittherapie von Alkoholkranken. Jetzt steht das Haus leer, mein Mann wird nicht mehr zurückkommen (Sein Betreuer hat gesagt, dass er nie wieder in der Lage sein wird, einen eigenen Haushalt zu führen, er wird wohl mal in ein betreutes Wohnen kommen.) Da ich aber zu Beginn unserer Ehe meinen Miteigentumsanteil mit Darlehen 45.000 € finanziert habe, zahle ich brav weiter meine Raten. Mein Mann hat kein Einkommen, deshalb kommen auch die Versorger (Strom, Gas, Wasser usw.) alle zu mir und ich darf bezahlen. Deshalb möchte ich auch den hälftigen Anteil meines Mannes erwerben und mit unserem Kind wieder dort einziehen. Jetzt meine Frage: Ich habe ein Gutachten über den Verkehrswert des Hauses 63000 €. Wie wird der Auszahlungsanteil an meinen Mann errechnet?

1. Verkehrswert / 2 (63 T€ / 2 = 31,5 T€ für jeden und ich muss neben meiner Restschuld von 40 T€ noch 31,5 T€ an meinen Mann auszahlen)

oder
2. Verkehrswert abzügl. Darlehensrest / 2 (63 T€ - 40 T€ / 2 = 11,5 T€, die ich meinem Mann auszahlen muss, den Restkredit zahle ich selbstverst. auch weiter)

Interessiert es bei der Berechnung, ob ich alleiniger Darlehensnehmer bin oder ist das egal? Das Geld bekommt sowieso nicht mein Mann, sondern der Kommunale Sozialverband zur Finanzierung des Heimplatzes in der Therapieeinrichtung.
Diese Frage beschäftigt mich nun schon länger, es wär schon schön, wenn mein Kind wieder in seiner gewohnten Umgebung leben würde. Leider habe ich meinen anwaltlichen Beratungstermin zu diesem Thema erst in einigen Wochen. Könnt Ihr mir vielleicht schon weiterhelfen.

Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten.

Viele Grüße
Andrea


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Andrea,

ihr lebt in Zugewinngemeinschaft?

Dieser würde so berechnet:

Endvermögen des jeweiligen Ehepartners minus Darlehensverbindlichkeiten minus Anfangsvermögen.
Derjenige Ehepartner, der die höhere Differenz erwirtschaftet hat, gleicht hälftig aus.

quote:
Deshalb möchte ich auch den hälftigen Anteil meines Mannes erwerben und mit unserem Kind wieder dort einziehen


Der Betreuer deines Mannes ist damit einverstanden?

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 05.05.2011 20:28

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#2
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Loddar,

vielen Dank für die Antwort. Ja wir leben in Zugewinngemeinschaft. Aber mein Mann hat während unserer Ehe nichts hinzubekommen und keine Schulden gemacht, also ist er auf Null. Und bei mir ist die Haushälfte und ein kleiner Bausparer dazugekommen und das Darlehen. Grob geschätzt geht das wohl auch auf Null, so dass kein Zugewinn weiter entstanden ist. Die Haushälfte meines Mannes, welche ich jetzt übernehmen möchte, gehörte ihm schon vor unserer Ehe.
Der Betreuer ist einverstanden, wenn ich das Haus nehme, da muss ER sich nicht um den Verkauf bemühen, bzw. ist ihm das egal wer dort mal wohnt, hauptsache die Kohle kommt.
Nach deinen Nachfragen sieht das für mich so aus, als müsste ich meinem Mann entweder die in meinem 1. Posting genannte Hälfte von 31,5 T€ auszahlen, oder wir verkaufen und jeder bekommt 31,5 T€ und ich hab mit meiner Darlehensrestschuld von 40 T€ den Zonk gezogen. (Wobei ich bezweifle, dass das Haus bei der heutigen Immobilienlage zum Verkehrswert weggeht!)
Könntest Du nochmal Deine Meinung äußern?

Danke und viele Grüße
Andrea

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Andrea,

quote:
Die Haushälfte meines Mannes, welche ich jetzt übernehmen möchte, gehörte ihm schon vor unserer Ehe.


Dein Mann besaß ein halbes Haus? Schuldenfrei?
Die andere Hälfte, wem gehörte die?
Also, entweder steh ich jetzt gewaltig auf`m Schlauch, aber... dann hast du in deiner Ehezeit ein gewaltiges Minus verursacht, oder?
Deine Darlehen liegen höher als der hälftige Hauswert!

quote:
Wobei ich bezweifle, dass das Haus bei der heutigen Immobilienlage zum Verkehrswert weggeht!)


Bei Verkauf zählt der Verkaufswert, nicht der Verkehrswert.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 06.05.2011 23:07

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#4
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Loddar,

nein, du stehst nicht auf dem Schlauch. Das Haus gehörte meinem Mann und seiner 1. Ehefrau je zur Hälfte (schuldenfrei). Nach der Scheidung habe ich, damit mein Mann in seinem geliebten Haus bleiben kann, seiner Ex-Frau ihre Hälfte überteuert abgekauft. Das war ein Panikkauf, da sie erklärt hat, sie hätte noch andere Interessenten und so habe ich mich hinreißen lassen und den Miteigentumsanteil ohne zu Handeln gekauft. Jetzt nachdem ein Gutachten da ist, könnt ich mich nachträglich noch in den .... beißen, aber nun ist es leider so, dass meine Schulden höher sind als das halbe Haus. Deshalb würde ich ja gern dort wieder einziehen, wenn ich schon so viel Kohle dort lasse. Wie gesagt, es steht seit Monaten leer und ich zahle alle laufenden Kosten und Kredit neben meiner Mietwohnung weiter. Auf die Dauer frist mich das auf.
Der Betreuer meines Mannes sagte mir, dass das Vormundschaftsgericht bei der Errechnung des Anteils meines Mannes vom Verkehrswert ausgeht, ist denn das richtig?

Viele Grüße
Andrea

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Andrea,

quote:
Das Haus gehörte meinem Mann und seiner 1. Ehefrau je zur Hälfte (schuldenfrei).


Oje, dann haben also weder dein Mann, noch du Zugewinn erwirtschaftet. Würde bedeuten, dir gehört die Hälfte des Hauses inkl. Schulden, die andere, schuldenfreie, Hälfte müsstest du deinem Mann komplett abkaufen.

quote:
Der Betreuer meines Mannes sagte mir, dass das Vormundschaftsgericht bei der Errechnung des Anteils meines Mannes vom Verkehrswert ausgeht, ist denn das richtig?


Der Verkehrswert wird herangezogen, wenn die Immobilie im Eigentum eines Ehepartners verbleiben würde, bei Verkauf wird dessen Wert genommen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
egal
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Loddar,

na toll, da kann ich mich ja in Gedanken schon mal vom Haus verabschieden und bis zur Scheidung brav alles weiterzahlen. Keine guten Aussichten.
Trotzdem danke dafür, dass du dich mit meinem Problem auseinander gesetzt hast.

Viele Grüße
Andrea

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