Hallo Zusammen,
mein Sohn befindet sich im 2ten Ausbildungsjahr und wird im April 18 Jahre alt. Er lebt noch bei seiner Mutter. Diese bekommt auch den Unterhalt auf Ihr Konto überwiesen. Meine Frage ist nun, ob ich ab dem 18ten Geburtstag meines Sohnes, den Unterhalt direkt auf sein Girokonto überweisen kann? [color=blue][/color]Denn mir kommt es nach wie vor immer noch so vor, dass der Unterhalt, der ja für meinen Sohn bestimmt ist, nicht immer komplett dort ankommt. Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vorab schon herzlichen Dank.
Viele Grüße:)
Jürgen
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Auszahlung Unterhalt
4. Januar 2010
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Frage vom 4. Januar 2010 | 12:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Unterhalt
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#1
Antwort vom 4. Januar 2010 | 13:02
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1821x hilfreich)
Die Überweisung auf das Konto des nunmehr Volljährigen ist kein Problem.
Hat er denn überhaupt noch Unterhalt zu bekommen?
Vom Bedarf eines Azubis sind dessen Einkommen plus Kindergeld minus 90,-EURO berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen.
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#2
Antwort vom 4. Januar 2010 | 13:37
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
die schuldbefreiende Zahlung des Unterhalts ist auschließlich
auf das Konto des volljährigen Kindes möglich.
Dann bitte auch die Anrechnung der Ausbildungsvergütung, wie von meri geschrieben, beachten. Außerdem ist dann auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
LG Nero
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