Hallo hab da mal eine Frage, folgender Sachverhalt:
Die Partner besitzen ein gemeinsames Haus und trennen sich jetzt. Das Haus ist derzeit noch mit einem hohen Kredit belastet. Die Frau wird im Haus wohnen bleiben der Mann zieht aus. Somit bleibt die Restschuld ja bei der Frau und er wird sich auch aus dem Grundbuch austragen lassen. Nach Schätzung des Hauses hat dies einen Wert von 120.000 EUR und der Restkredit beträgt noch 100.000 EUR. Mit welchem Betrag wäre für den Mann zu rechnen den er ausgezahlt bekommen muss
Variante 1: Die Differenz von 20.000 EUR bekommt der Mann ausgezahlt
Variante 2: Die Differenz von 20.000 EUR wird geteilt und er bekommt 10.000 EUR
Variante3: Ich liege ganz falsch
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Auszahlung bei Scheidung und gemeinsamen Haus
29. Juni 2010
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juni 2010 | 16:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszahlung bei Scheidung und gemeinsamen Haus
#1
Antwort vom 29. Juni 2010 | 18:03
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo Sanni,
quote:
Variante 2: Die Differenz von 20.000 EUR wird geteilt und er bekommt 10.000 EUR
Ich würde zu dieser Variante tendieren, wenn die Immobilie das Gesamtvermögen darstellt und kein Anfangsvermögen vorhanden war.
quote:
Somit bleibt die Restschuld ja bei der Frau und er wird sich auch aus dem Grundbuch austragen lassen.
Die Bank ist damit einverstanden?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 29.06.2010 18:05
#2
Antwort vom 30. Juni 2010 | 19:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Loddar,
danke für die schnelle Reaktion. Anfangsvermögen war kein besonderes da, war bei beiden zu gleichen Teilen in etwa und das Haus wurde dann gemeinsam gekauft.
Die Bank macht keine Probleme da der monatlich zu zahlende Betrag nicht so hoch liegt und ein gesichertes Einkommen gegeben ist.
Gruß Sanni
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