Auszahlung des Bausparvertrags nach Scheidung

12. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Tatjanagrund
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung des Bausparvertrags nach Scheidung

Hallo,
im Scheidungsurteil wurde der Bausparvertrag leider nicht geregelt. Es existiert somit noch ein Bausparvertrag mit meiner Ex. Ich habe bisher unwissentlich weiter gezahlt, weil ich es nicht mehr auf dem Schirm hatte. Jetzt 3 Jahre nach der Scheidung, will Sie 50 Prozent der eingezahlten Summe. Kann man da rechtlich nichts machen???
Klar steht Sie auch als VertragsInhaberin drin, aber auch Sie hatte damals nicht erwähnt. Klar, ich war ja der, der eingezahlt hatte. Was kann man da jetzt machen? Selbst die Beraterin von der Bausparkasse hatte mich damals nicht darauf hingewiesen.




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42247 Beiträge, 14705x hilfreich)

Man hat keinen Zugewinnausgleich durchgeführt?

wirdwerden

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9765 Beiträge, 2063x hilfreich)

Zitat (von Tatjanagrund):
Klar steht Sie auch als VertragsInhaberin drin, aber auch Sie hatte damals nicht erwähnt.


und du auch nicht

Zitat (von Tatjanagrund):
Kann man da rechtlich nichts machen???


Mal mit der Bank reden?! Um einfach mal die Möglichkeiten auszuloten??

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42247 Beiträge, 14705x hilfreich)

Wir haben doch zwei Alternativen:

1. Der Vertrag war, wenn auch indirekt, Gegenstand des Zugewinnausgleichsverfahrens. Dann ist jetzt nichts mehr zu fordern, von wem auch immer.

2. Der Vertrag existiert unabhängig davon. Dann ist jetzt, nach Ablauf der Frist, in welcher man noch einen Zugewinnausgleich hätte durchführen können, ein ganz normales Rechtsverhältnis abzuwickeln. Jemand hat für jemand anderes wissentlich mit eingezahlt. Das ist Dein Problem. Und die Bank hat damit überhaupt nichts zu tun.

wirdwerden

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#4
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 53x hilfreich)

Da beide im Vertrag stehen, sollte man ihn auflösen.
Oder falls die Frau mitspielt, ihn auf dich umschreiben lassen.
Die Summe bis zur Scheidung durch zwei teilen und ihr auszahlen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42247 Beiträge, 14705x hilfreich)

Wieso nur die Summe bis zur Scheidung?

wirdwerden

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4669x hilfreich)

Zitat (von Tatjanagrund):
Hallo,
im Scheidungsurteil wurde der Bausparvertrag leider nicht geregelt.

Bei einer "normalen" Scheidung" wird nur der Versorgungsausgleich geregelt. Alles andere nur auf Antrag (Kosten!).

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt nach 3 Jahren.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4669x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Die Summe bis zur Scheidung durch zwei teilen und ihr auszahlen.

Die Scheidung war bereits vor 3 Jahren.
Zitat (von Tatjanagrund):
Jetzt 3 Jahre nach der Scheidung...

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42247 Beiträge, 14705x hilfreich)

Bei einer "normalen" Scheidung wird das geregelt, was beantragt wurde. Versorgungsausgleich ist lediglich unabhängig von den Anträgen zwingend zu regeln.

wirdwerden

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4669x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Bei einer "normalen" Scheidung wird das geregelt, was beantragt wurde. Versorgungsausgleich ist lediglich unabhängig von den Anträgen zwingend zu regeln.

Daher mein Hinweis, dass alles Andere nur Auf Antrag geregelt wird.

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#10
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich hatte das so verstanden, dass er nach der Scheidung alleine weiter eingezahlt hat.
Nicht?
Dann wäre doch einfach durch zwei zu teilen und alles ist in Ordnung, oder wie?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42247 Beiträge, 14705x hilfreich)

Ja, er hat wohl alleine weiter gezahlt. Das muss doch überhaupt keinen Einfluss auf die Anspruchslage haben.

wirdwerden

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129095 Beiträge, 41188x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Ich hatte das so verstanden, dass er nach der Scheidung alleine weiter eingezahlt hat.

Richtig.



Zitat (von lyra82):
Dann wäre doch einfach durch zwei zu teilen und alles ist in Ordnung, oder wie?

Naja, der Ex hat (verständlicherweise) keine große Motivation 50% der Einzahlungen der Ex zu schenken ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 53x hilfreich)

Bis vor drei Jahren haben sie ja beide eingezahlt in den gemeinsamen Vertrag.
Daher sollte man das auch durch zwei teilen, oder?
Warum sollte das auf einmal alles dem Mann gehören?

Nur die letzten drei Jahre würden gerechterweise dem Mann alleine zustehen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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