Hallo,
im Scheidungsurteil wurde der Bausparvertrag leider nicht geregelt. Es existiert somit noch ein Bausparvertrag mit meiner Ex. Ich habe bisher unwissentlich weiter gezahlt, weil ich es nicht mehr auf dem Schirm hatte. Jetzt 3 Jahre nach der Scheidung, will Sie 50 Prozent der eingezahlten Summe. Kann man da rechtlich nichts machen???
Klar steht Sie auch als VertragsInhaberin drin, aber auch Sie hatte damals nicht erwähnt. Klar, ich war ja der, der eingezahlt hatte. Was kann man da jetzt machen? Selbst die Beraterin von der Bausparkasse hatte mich damals nicht darauf hingewiesen.
Auszahlung des Bausparvertrags nach Scheidung
Man hat keinen Zugewinnausgleich durchgeführt?
wirdwerden
Zitat :Klar steht Sie auch als VertragsInhaberin drin, aber auch Sie hatte damals nicht erwähnt.
und du auch nicht
Zitat :Kann man da rechtlich nichts machen???
Mal mit der Bank reden?! Um einfach mal die Möglichkeiten auszuloten??
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Wir haben doch zwei Alternativen:
1. Der Vertrag war, wenn auch indirekt, Gegenstand des Zugewinnausgleichsverfahrens. Dann ist jetzt nichts mehr zu fordern, von wem auch immer.
2. Der Vertrag existiert unabhängig davon. Dann ist jetzt, nach Ablauf der Frist, in welcher man noch einen Zugewinnausgleich hätte durchführen können, ein ganz normales Rechtsverhältnis abzuwickeln. Jemand hat für jemand anderes wissentlich mit eingezahlt. Das ist Dein Problem. Und die Bank hat damit überhaupt nichts zu tun.
wirdwerden
Da beide im Vertrag stehen, sollte man ihn auflösen.
Oder falls die Frau mitspielt, ihn auf dich umschreiben lassen.
Die Summe bis zur Scheidung durch zwei teilen und ihr auszahlen.
Wieso nur die Summe bis zur Scheidung?
wirdwerden
Zitat :Hallo,
im Scheidungsurteil wurde der Bausparvertrag leider nicht geregelt.
Bei einer "normalen" Scheidung" wird nur der Versorgungsausgleich geregelt. Alles andere nur auf Antrag (Kosten!).
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt nach 3 Jahren.
Zitat :Die Summe bis zur Scheidung durch zwei teilen und ihr auszahlen.
Die Scheidung war bereits vor 3 Jahren.
Zitat :Jetzt 3 Jahre nach der Scheidung...
Bei einer "normalen" Scheidung wird das geregelt, was beantragt wurde. Versorgungsausgleich ist lediglich unabhängig von den Anträgen zwingend zu regeln.
wirdwerden
Zitat :Bei einer "normalen" Scheidung wird das geregelt, was beantragt wurde. Versorgungsausgleich ist lediglich unabhängig von den Anträgen zwingend zu regeln.
Daher mein Hinweis, dass alles Andere nur Auf Antrag geregelt wird.
Ich hatte das so verstanden, dass er nach der Scheidung alleine weiter eingezahlt hat.
Nicht?
Dann wäre doch einfach durch zwei zu teilen und alles ist in Ordnung, oder wie?
Ja, er hat wohl alleine weiter gezahlt. Das muss doch überhaupt keinen Einfluss auf die Anspruchslage haben.
wirdwerden
Zitat :Ich hatte das so verstanden, dass er nach der Scheidung alleine weiter eingezahlt hat.
Richtig.
Zitat :Dann wäre doch einfach durch zwei zu teilen und alles ist in Ordnung, oder wie?
Naja, der Ex hat (verständlicherweise) keine große Motivation 50% der Einzahlungen der Ex zu schenken ...
Bis vor drei Jahren haben sie ja beide eingezahlt in den gemeinsamen Vertrag.
Daher sollte man das auch durch zwei teilen, oder?
Warum sollte das auf einmal alles dem Mann gehören?
Nur die letzten drei Jahre würden gerechterweise dem Mann alleine zustehen.
Und jetzt?
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