Hallo liebe Forumsgemeinde,
momentan beschäftigt mich etwas die Angelegenheit einer Freundin, wovon ich aber erst nachträglich erfuhr, da wir uns selten sehen. Von ihrem Noch-Ehemann lebt sie seit mehreren Jahren getrennt. Sie erzählte mir, daß sie sich nun außergerichtlich einigten... für mich ist Scheidung aber ein böhmisches Dorf, muß ich gestehen - und daher möglich, daß ich einiges falsch wiedergebe.... die Scheidung könne jederzeit auf Antrag ausgesprochen werden, nur die Versorgungsbeiträge o.ä. müssen noch von einem Richter festgesetzt werden. Die Tochter lebt bei der Mutter, für sie zahlt der Vater natürlich Unterhalt.
Doch nun zu meiner Frage welche das bislang gemeinsame Haus/Grundstück betrifft, für das sie ihn bereits ausbezahlte, worüber ich mich etwas erstaunte. Da die Sache aber nun nicht mehr zu ändern ist, möchte ich sie im Nachhinein nicht beunruhigen, und ich bin mir ja selbst nicht sicher. Mich würde daher die Einschätzung der Forumsmitglieder interessieren. Wurde sie evtl. über den Tisch gezogen? - was ich mir vorstellen könnte, da a) dies alles ohne anwaltliche Beratung ablief und b) sie sich nach ihren eigenen Angaben in der Ehe nie mit Geldangelegenheiten befaßt hatte.
Von Anfang an: Als sie zusammen zu wohnen und später zu heiraten beabsichtigten, bekamen sie von ihrer Verwandtschaftsseite ein Grundstück mit einem alten, unbewohnbaren Häuschen übertragen. Das Grundstück, welches nicht geteilt werden kann, wurde vor über 12 Jahren auf ca. 500.000 DM geschätzt. (Seither hat das Grundstück keine außergewöhnliche Auf- oder Abwertung erfahren außer die übliche Wertsteigerung.) Sie zahlten damals die Schwester meiner Freundin mit 200.000 DM aus. Somit wurden sie beide Eigentümer des Anwesens, meine Freundin erhielt jedoch zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht notariell eingetragen.
Zu dem Kredit über 200.000 DM für die Auszahlung der Schwester kamen ca. 60.000 DM für einen Anbau hinzu, in dem sie wohnten. Von diesen insges. ca. 260.000 DM Schulden hatten sie ca. 120.000 Euro zum Zeitpunkt der Trennung getilgt (verblieben ca. 10.000 € Schulden). Nun rechneten sie wohl 110.000 Euro geteilt durch 2 (?) ....wie auch immer: sie zahlte ihm 55.000 € aus, und zwar indem sie neue Schulden aufnahm.
Hätte sie sich mit anwaltlicher Beratung oder wenn die Angelegenheit vor Gericht gegangen wäre evtl. besser gestellt? Wie hätte ein Richter die Anteile berechnen können? Ich war eigentlich der Ansicht gewesen, daß er wegen ihrem Wohnrecht nicht viel bekommen konnte und wegen der gemeinsamen Tochter möglicherweise ganz verzichten würde.
Gruss
Letia
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Auszahlung wegen Scheidung
Hallo,
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Ich war eigentlich der Ansicht gewesen, daß er wegen ihrem Wohnrecht nicht viel bekommen konnte und wegen der gemeinsamen Tochter möglicherweise ganz verzichten würde.
Der Anspruch des Kindes hat mit dem anderen nichts zu tun.
Das Wohnrecht könnte eher nachteilig ausfallen, dass sie hätte mehr bezahlen müssen.
Ich frage mich nur, was daran falsch sein sollte sich einvernehmlich zu einigen?
Was stört Dich? Irgendwie verstehe ich das nicht?
Zwei Menschen einigen sich und dann kommt eine dritte und sagt, wer weiß ob das richtig war? Warum?
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Hi,
natürlich kann man sich über gemeinsamen Besitz auch außerhalb eines Scheidungsverfahrens einigen. Ist sogar clever, weil es den Streitwert niedrig hält.
Eine Immobilie fließt in den Zugewinnausgleich, bei dem das Anfangs- dem Endvermögen beider Partner gegenübergestellt wird. Der, der mehr erwirtschaftet hat, muss dem anderen die Hälfte erstatten.
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"Viele Grüße mikkian"
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Hallo Letia,
der Mann ist aus dem Grundbuch raus?
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Schulden hatten sie ca. 120.000 Euro zum Zeitpunkt der Trennung getilgt (verblieben ca. 10.000 € Schulden). Nun rechneten sie wohl 110.000 Euro geteilt durch 2 (?) ...
Ist zwar anders als die herkömmliche Zugewinn-Berechnung gelaufen, aber, für mich liest sich das fair.
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Hätte sie sich mit anwaltlicher Beratung oder wenn die Angelegenheit vor Gericht gegangen wäre evtl. besser gestellt?
Die einzigen Gewinner dabei wären die Anwälte.
Hast du eine Ahnung, wie hoch diese Kosten ausfallen könnten?
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Von ihrem Noch-Ehemann lebt sie seit mehreren Jahren getrennt.
Die Einkommen annähernd gleich?
Wie alt ist die Tochter?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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Der Anspruch des Kindes hat mit dem anderen nichts zu tun.
Darum ging es ja nicht, und in dieser Hinsicht ist alles ok. Doch Expartner verzichten manchmal zugunsten ihrer Kinder.
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Das Wohnrecht könnte eher nachteilig ausfallen, dass sie hätte mehr bezahlen müssen.
Wie kommst du darauf? Die Immobilie stammt von ihrer Seite, und ihre Familie ließ dieses Privileg für sie eintragen. Mit einem Wohnrecht würde aber kaum jemand das Grundstück kaufen wollen. Würde sich das nicht auf die Berechnung des Zugewinns auswirken? Wäre für eine Beispielrechnung sehr dankbar.
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Ich frage mich nur, was daran falsch sein sollte sich einvernehmlich zu einigen?
Wahrscheinlich ist das sehr klug. Doch vielleicht wäre es ratsam eine Beratung in Anspruch zu nehmen oder einen Anwalt einzubeziehen, wenn Vermögen vorhanden ist? Rechtstreit kann bekanntlich teuer werden. Läßt sich mit den genannten Zahlen ein Streitwert beziffern??
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Was stört Dich?
Schrieb ich das? Wie kommst du darauf?
Zitat:Irgendwie verstehe ich das nicht? Zwei Menschen einigen sich und dann kommt eine dritte und sagt, wer weiß ob das richtig war? Warum?
"und sagt, wer weiß ob das richtig war?" - das schriebst du. Ich stellte Fragen, und habe Gründe, welche ich wohl nicht erwähnen muß. 2 sind jedoch genannt.
Gruss
Letia
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-- Editiert am 22.02.2010 17:06
-- Editiert am 22.02.2010 17:07
@ Loddar:
Das weiß ich noch nicht mal, ob er aus dem Grundbuch raus ist, dachte nicht daran zu fragen. Hoffe nur, daß sie nicht so naiv war.
Bin froh, daß du den Betrag fair findest.
Wie hätte eine korrekte Berechnung des Zugewinns ausgesehen?
Das Einkommen ist nicht gleich, auch da sie wegen dem Kind (und zuvor wegen Haushalt, Mithilfe bei ihm - sie hatte im Gegensatz zu ihm quasi 3 Jobs) nur in Teilzeit arbeitete. Tochter ist 10.
Weshalb ist das Einkommen wichtig?
Gruss
Letia
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Hallo Letia,
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Weshalb ist das Einkommen wichtig?
Solange der Scheidungsantrag nicht gestellt, profitiert der weniger Verdienende vom Versorgungsausgleich.
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Wie hätte eine korrekte Berechnung des Zugewinns ausgesehen?
Endvermögen minus Anfangsvermögen: 2 = Zugewinn. Derjenige, der mehr erzielt hat, muss hälftig ausgleichen.
Wobei ich damit:
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, bekamen sie von ihrer Verwandtschaftsseite ein Grundstück mit einem alten, unbewohnbaren Häuschen übertragen.
etwas *Zahnschmerzen* bekomme. Warum wurde das Grundstück beiden Ehepartnern übertragen?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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Solange der Scheidungsantrag nicht gestellt, profitiert der weniger Verdienende vom Versorgungsausgleich.
Sie verdient nicht viel, somit kommt ihr das zugute.
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Endvermögen minus Anfangsvermögen: 2 = Zugewinn. Derjenige, der mehr erzielt hat, muss hälftig ausgleichen.
Das würde bedeuten sie bekommt den Anbau mit allem darin (den vollen Zugewinn) und erstattet ihm die Hälfte? Denn das übrige brachte sie ja mit. (Wohnrecht nicht eingerechnet.)
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Wobei ich damit:
“, bekamen sie von ihrer Verwandtschaftsseite ein Grundstück mit einem alten, unbewohnbaren Häuschen übertragen.“
etwas *Zahnschmerzen* bekomme. Warum wurde das Grundstück beiden Ehepartnern übertragen?
Da liegst du absolut richtig. Er war halt auch damals clever. Und man hat weitgehend geschwiegen oder nicht viel gefragt, denn man will sich ja auch nicht in eine intakte Ehe einmischen. Ich weiß nur, daß es über eine Option lief und ihre Verwandten nachträglich eine Weile sauer auf ihn waren, da sie nicht gewußt hatten, wofür sie eingestanden hätten bis das Ganze abgewickelt war. Und unsere seltenen Treffen waren zu wertvoll, oder es war manchmal einfach nicht möglich unter 4 Augen zu plaudern, so daß dieses Thema außen vor blieb.
Gruss
Letia
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Hallo Letia,
könnte aber auch durchaus auch nach hinten losgehen, so ein Schuss...
Was wäre, wenn die Immobilie an Wert verloren hätte?
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Das würde bedeuten sie bekommt den Anbau mit allem darin (den vollen Zugewinn) und erstattet ihm die Hälfte?
Wenn sie alleine im Grundbuch stünde.
Aber, wer investiert schon gerne in eine Immobilie, die ihm nicht gehört?
Die Auszahlung an die Schwester gehörte schließlich mit zu Lasten des Mannes.
Ich würde die praktizierte Lösung als fair einstufen. Allerdings hieb und stichfest zu regeln.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Hallo Loddar,
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Was wäre, wenn die Immobilie an Wert verloren hätte?
Dann würde der Zugewinnausgleich niedriger ausfallen. Umso besser für sie.
Das vorhandene Häuschen kann nichts an Wert verloren haben, da es als unbewohnbar galt. Das kommt oft vor, daß in solchen Fällen nur mit dem Grundstück gerechnet wird.
Als günstigste Lösung bot sich wie gesagt der Anbau an. Ob sich dabei im Verlauf von einem Jahrzehnt gravierende Änderungen ergeben haben, weiß ich nicht.
Gruss
Letia
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Hallo Letia,
Fakt ist doch, dass in Ehezeiten 110 000€ getilgt wurden. Und der Mann jetzt die Hälfte davon erstattet bekommt. Was ist für dich daran denn sooo verwerflich?
Der Mann könnte ganz anders...
Welche Funktion spielst du in dieser Sache?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Hallo,
wobei ich mich gerade frage was ich nun schon wieder falsch gemacht habe.
Das Wohnrecht ist ein Wohnvorteil und könnte auf das Einkommen hinzugerechnet werden.
Wenn Sie drei Jobs + Wohnvorteil hat und er nur Teilzeit arbeitet, könnte er ggf. Trennungsunterhalt beantragen, also den Ausgleich zwischen seinem und Ihrem Einkommen.
Unter diesen schwebenden Aspekt finde ich die hälftige Teilung als angemessen.
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Was ist für dich daran denn sooo verwerflich?
Darf man nicht fragen?
Aufgrund eurer Antworten weiß ich aber nun, daß sie nicht verpflichtet gewesen wäre so viel zu bezahlen. Der Zugewinnausgleich hätte weniger betragen.
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Der Mann könnte ganz anders...
Wird ja immer spannender.
Gruss
Letia
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wobei ich mich gerade frage was ich nun schon wieder falsch gemacht habe.
Scheint öfter vorzukommen.
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Das Wohnrecht ist ein Wohnvorteil und könnte auf das Einkommen hinzugerechnet werden.
Auf solche Antworten kann man wirklich bestens verzichten.
Ihr Wohnrecht hat nichts mit dem Zugewinn zu tun, sondern ist an das Haus geknüpft, das sie mitbrachte. Und ihr Einkommen spielt keine Rolle.
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Wenn Sie drei Jobs + Wohnvorteil hat und er nur Teilzeit arbeitet, könnte er ggf. Trennungsunterhalt beantragen, also den Ausgleich zwischen seinem und Ihrem Einkommen.
Vielleicht sollte Hase ein paar Mohrrüppchen essen, damit er besser lesen kann..... wer Teilzeit arbeitet, sich um Kind kümmert und früher auch bei ihm mithalf.
Nach einem Trennungsunterhalt wurde doch gar nicht gefragt - dieser war bestens geregelt, entfällt aber nach der jüngsten Regelung.
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Unter diesen schwebenden Aspekt finde ich die hälftige Teilung als angemessen.
Weil er eigentlich bis zur Scheidung auch für sie Unterhalt zahlen müßte.....
Gruss
Letia
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Hallo Letia,
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quote:wobei ich mich gerade frage was ich nun schon wieder falsch gemacht habe.
Scheint öfter vorzukommen.
Jupp, immer dann, wenn die Antworten dem oder der Fragenden nicht gefallen.
Es war eher eine Sarkastische Bemerkung und nicht zu kommentieren.
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Auf solche Antworten kann man wirklich bestens verzichten.
Ihr Wohnrecht hat nichts mit dem Zugewinn zu tun, sondern ist an das Haus geknüpft, das sie mitbrachte. Und ihr Einkommen spielt keine Rolle.
Habe ich auch nicht behauptet, dass es mit dem Zugewinn zu tun hätte.
Aber drehe es Dir so wie Du möchtest, ich habe kein Problem damit.
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Vielleicht sollte Hase ein paar Mohrrüppchen essen, damit er besser lesen kann..... wer Teilzeit arbeitet, sich um Kind kümmert und früher auch bei ihm mithalf.
Nach einem Trennungsunterhalt wurde doch gar nicht gefragt - dieser war bestens geregelt, entfällt aber nach der jüngsten Regelung.
Sollte ich etwas falsch gelesen haben, entschuldige ich mich gerne dafür, aber man könnte schon einfach nur sachlich bleiben.
Na wenn Du alle Rechtsprechung so genau kennst, berate Deine "Freundin" nur weiter so.
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Aufgrund eurer Antworten weiß ich aber nun, daß sie nicht verpflichtet gewesen wäre so viel zu bezahlen. Der Zugewinnausgleich hätte weniger betragen.
Wo liest Du das denn? Also ich lese mehrfach das gleiche, wie ich es geschrieben habe, dass es fair ist.
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Weil er eigentlich bis zur Scheidung auch für sie Unterhalt zahlen müßte.....
Eigentlich ist nicht bezifferbar.
Anhand Deiner bissigen Kommentare, kann man erkennen, was in Deinem Kopf vor sich geht.
Ich empfehle "Freundin" sollte sich einer neutralen Beratung unterziehen.
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Jupp, immer dann, wenn die Antworten dem oder der Fragenden nicht gefallen.
Es war eher eine Sarkastische Bemerkung und nicht zu kommentieren.
Diesen Kommentar hatte ich erwartet.
Ich bat um eine Beurteilung der Angelegenheit und nicht zur Fragestellerin - worauf du jedoch wie angetriggert sofort angesprungen bist. Dabei hast du wie bewiesen weder richtig gelesen noch verstanden - wie deine Äußerungen zum eingetragenen Wohnrecht zeigten.
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Habe ich auch nicht behauptet, dass es mit dem Zugewinn zu tun hätte.
Aber drehe es Dir so wie Du möchtest, ich habe kein Problem damit.
Auch hier hast du entweder nicht gelesen oder noch immer nicht verstanden. Da das Wohnrecht von Anfang an vorhanden war, würde es als Vorteil für sie in eine Berechnung einfließen und nicht umgekehrt.
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Sollte ich etwas falsch gelesen haben, entschuldige ich mich gerne dafür,
OK. Außer richtig lesen sollte man aber auch etwas von der Sache verstehen, zu der man sich äußert. Doch was will man von einem Hasen erwarten. *g*
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aber man könnte schon einfach nur sachlich bleiben.
...wegen den „Mohrrübchen essen“? Entschuldigung bitte, ich hätte „Brille aufsetzen“ empfehlen sollen, bezweifle aber daß es geholfen hätte. ;-)
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Na wenn Du alle Rechtsprechung so genau kennst, berate Deine "Freundin" nur weiter so.
Auch wieder nicht gelesen oder nicht verstanden. Weder hatte ich sie beraten noch beabsichtige ich dies.
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Wo liest Du das denn? Also ich lese mehrfach das gleiche, wie ich es geschrieben habe, dass es fair ist.
Diese Wahrnehmungseinschränkung sollte einen nicht mehr überraschen. Zum Glück hat aber nicht nur "Hase" sich hier geäußert.
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Eigentlich ist nicht bezifferbar.
Mindestens so viel wie deine vorausgegangenen, nicht relevanten Spekulationen. Zum wiederholten Mal: Unterhalt ist geregelt, und danach war nicht gefragt.
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Anhand Deiner bissigen Kommentare, kann man erkennen, was in Deinem Kopf vor sich geht.
Zu den vorhandenen "Qualifikationen" gesellen sich nun auch Hellseherfähigkeiten. *g*
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Ich empfehle "Freundin" sollte sich einer neutralen Beratung unterziehen.
Ok schreib es ihr, Hase. Und such dir bitte eine andere Spielwiese. Denn solche Kommentare sind überflüssig.
Gibt es hier eigentlich einen Ignorierknopf? Wie funktioniert der?
Ich hab zwar noch nie einen verwendet, aber mit solchem Gespame bin auch noch nicht konfrontiert gewesen.
Gruß
Letia
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Hallo Letia,
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Zum Glück hat aber nicht nur "Hase" sich hier geäußert.
Ich auch...
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Aufgrund eurer Antworten weiß ich aber nun, daß sie nicht verpflichtet gewesen wäre so viel zu bezahlen.
DAS hab ich nie behauptet. Im Gegenteil.
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Der Mann könnte ganz anders...
Die Zugewinn-Berechnung deiner Freundin war anders als üblich berechnet, was aber nicht heißt, dass sie zuviel ausbezahlt hat.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Hallo,
danke für die Stellungnahmen. Ich finde auch, die Regelung klingt fair.
Das war mir noch nicht bekannt:
http://www.123recht.net/Schwiegereltern-bekommen-jetzt-bei-Ehescheidung-ihr-Geld-zurück-__a58856.html
quote:
Der Mann könnte ganz anders...
Diese Drohung wolltest du ja nicht näher erläutern.
Sicher hätte die Frau agressiv ihr Recht einklagen können. Tat sie aber nicht. Ich sehe nur nicht, daß der Mann sich mit einer Klage besser gestellt hätte.
Gruß
Letia
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Hallo Letia,
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Diese Drohung wolltest du ja nicht näher erläutern.
Der Mann hätte seine Zustimmung zu der Regelung verweigern können.
Dann bliebe er hälftiger Eigentümer.
Er könnte es auf eine Teilungsversteigerung ankommen lassen...
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Sicher hätte die Frau agressiv ihr Recht einklagen können. Tat sie aber nicht. Ich sehe nur nicht, daß der Mann sich mit einer Klage besser gestellt hätte.
Genau das, Letia, hab ich live miterlebt.
Ich kann dir versichern, dass es am Ende Lachende gab. Das waren die Anwälte.
Das Haus wurde mit großem Verlust verkauft und der Erlös, trotz hohem Anfangsvermögen, mickrig.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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Er könnte es auf eine Teilungsversteigerung ankommen lassen...
Wie würde eine solche Teilungsversteigerung aussehen? Das Grundstück ist nicht teilbar, und sie hat ein Wohnrecht. Welcher Teil könnte versteigert werden?
Gruss
Letia
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quote:
Er könnte es auf eine Teilungsversteigerung ankommen lassen...
Wie würde eine solche Teilungsversteigerung aussehen? Das Grundstück ist nicht teilbar, und sie hat ein Wohnrecht. Welcher Teil könnte versteigert werden?
Gruss
Letia
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Er könnte es auf eine Teilungsversteigerung ankommen lassen...
Wie würde eine solche Teilungsversteigerung aussehen? Das Grundstück ist nicht teilbar, und sie hat ein Wohnrecht. Welcher Teil könnte versteigert werden?
Gruss
Letia
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Alles...
Die Teilungsversteigerung dient der Aufteilung des Besitzes zwischen den Eigentümern, wenn die sich nicht gütlich einigen können. Ist in der Regel ein absolutes Minusgeschäft.
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"Viele Grüße mikkian"
D.h., die Frau /oder auch der Mann könnte sich einen Kredit besorgen und mitsteigern?
Der Richter würde vorab eine Verteilungsquote des Versteigerungserlöses festlegen? Oder wie würde das Wohnrecht berücksichtigt?
Eigentlich ist mir ja nicht klar, weswegen ein Richter eine Versteigerung anordnen sollte, wenn nur der Zugewinn (hier Anbau) verteilt werden muß. Und da eine Partei bereits ein Wohnrecht besitzt, würde doch auch das Gericht sinnvollerweise zunächst einen Auszahlungsbetrag festlegen.
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Hi Letia,
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D.h., die Frau /oder auch der Mann könnte sich einen Kredit besorgen und mitsteigern?
So isses.
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Eigentlich ist mir ja nicht klar, weswegen ein Richter eine Versteigerung anordnen sollte, wenn nur der Zugewinn (hier Anbau) verteilt werden muß
Das ordnet nicht der Richter an, die Entscheidung liegt bei den Eheleuten.
quote:
Und da eine Partei bereits ein Wohnrecht besitzt, würde doch auch das Gericht sinnvollerweise zunächst einen Auszahlungsbetrag festlegen.
Auch das entscheiden die Eheleute.
Dafür, dass du nicht beteiligt bist, hängst du dich aber ganz schön rein...:)
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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