Ausziehen Minderjährig

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Maaarcel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausziehen Minderjährig

Hallo,
da meine Freundin (15 Jahre alt) und ich (17 Jahre alt) eine Fernbeziehung führen, würden wir sehr gerne zusammen ziehen. Wir wohnen ca. 600km voneinander entfernt.
Wir beide kommen aus einem sehr gut funktionierendem Elternhaus, es gibt also keinerlei Probleme in der Familie.
Ich wohne bei meiner Mutter und meine Freundin würde dann so gesehen bei uns einziehen.
Wir gehen natürlich noch zur Schule und haben vor das Abitur zu absolvieren. Eine bestimmte Schule wäre auch schon für sie gefunden.
Stellt sich nur die Frage, gibt es hierbei rechtliche Einschränkungen und ab dem wievielten Lebensjahr dürfte sie zu mir ziehen?
Welche Behörden müssten kontaktiert werden?
Was gibt es sonnst noch zu beachten?
Ist das ganze überhaupt möglich?
Mit freundlichen Grüßen,
Marcel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

1. Die Eltern des Mädchens müssen einverstanden sein.
2. Der Unterhalt muss geregelt sein.
3. Es muss eine offizielle Pflegestelle durch das Jugendamt eingerichtet worden sein.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

`Nabend!

Wenn die Eltern der 15 jährigen nicht wollen, was ich sehr gut nachvollziehen könnte, dann wird das nix.

Warte Du noch ´nen Jahr, dann kannst Du zur Freundin ziehen. Ob dann aber da zu Hause, ist wohl eher fraglich.

Müsstest Dir da dann einen Wohnung nehmen.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

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