hallo,
ich bin 19 Jahre alt, und ich muss unbedingt ausziehen...habe dieses Jahr maturiert und jus zu studieren angefangen!
Mir ist schon lange klar dass ich es einfach nicht mehr aushalte - hat nix mit pubertät oder sonstigem zu tun sondern damit dass meine Mutter manisch depressiv ist und naja... egal jedenfalls schauts familiär für mich einfach mittlerweile sehr schlecht aus und somit ist es für mích ehrlich gesagt nicht mehr erträglich..
Meine eltern sind verheiratet, meine mutter hausfrau - ergo vater verdient alles. Ich bekomm auch kein taschengeld :-/ ich jobbe nebenbei indem ich nachhilfe gebe oder hunde ausführe usw und komme somit auf ca 200 € selbstverdientes im monat. meine oma unterstützt mich mit 100 €.
nun geht es sich damit allein natürlich nicht aus, dass ich ausziehe. deswefeb wóllte ich mich erkundigen, was mir zusteht - und was ist wenn meine eltern es sich nicht leisten können, mich finanziell um auszuziehen zu unterstützen. Welche Beihilfen es gibt und wie ich da vorgehen muss....
vielen lieben dank für jede hilfe!
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Ausziehen - Welche Beihilfen gibt es?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Anna,
als Studentin mit eigener Wohnung hast Du einen Unterhaltsanspruch von 640€ ggü. Deinen Eltern. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld, welches an Dich auszukehren wäre. Weiter musst DU BAföG beantragen. DIe bewilligte Summe wird ebenfalls in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet.
Dann also 640 - 164 = 476 - BAföG = Restbetrag.
Der Restbetrag wäre von Deinen Eltern zu leisten. Sollte Studiengebühren für Dein Studium anfallen, so kannst Du dafür einen vergünstigten Kredit aufnehmen, welchen Du dann nach Eintritt in´s Arbeitsleben zurückzahlen kannst. Erkundige Dich dazu beim AStA oder dem Studentenwerk.
Deine Einkünfte aus Nachhilfe und Gassigehen würde ich als überobligatorisch ansehen. Daher kommen sie nicht zur Anrechnung. Kann aber sein, dass andere das nicht so sehen.
LG Nero
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Hey - danke!
Dumme Frage aber was ist BAföG und wie beantrage ich es?
Muss ich mich nach einer geeigneten Mietwohnung umsehen, auf die dann alles gerechnet wird, und kann erst nach mietbezug alles beantragen oder muss ich das vor Mietantritt vorlegen?
Was, wenn meine Eltern sich den Restbetrag nicht leisten können? Können Sie "Widerspruch" einlegen?
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Hallo Anna, wohnst du in Österreich?
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Moin,
ich denke auch, dass Anna in Österreich lebt.
Anna, das was Nero geschrieben hat, gilt in Deutschland. Du solltest zu dieser Thematik ein österreichisches Forum suchen.
In Deutschland ist es übrigens so, dass sich die Eltern aussuchen können. ob sie Unterhalt in Naturalien (also Wohnraum und Lebensmittel) oder in bar leisten. Wenn deine Eltern mit dem Auszug nicht einverstanden sind, hättest du hier schlechte Karten.
Grüße
Guten Morgen,
oh ja, Dann trifft das von mir geschrieben nicht zu.
Aber mikkian, ich weiß ja das in diesem Forum gerne auf § 1612 (2) BGB
verwieden wird. In der Realität ist es aber doch eher anders.
Sollten Eltern einem Auszug nicht zustimmen wollen, so könnte das Kind beim Familiengericht aus Aussetzung des Bestimmungsrechtes klagen. Spätestens dann wäre das Verhältniss so belastet, dass ein Zusammenwohnen nicht mehr zumutbar wäre.
Wichtig ist auch, warum will das Kind ausziehen? Wenn der Anschein besteht, dass die Eltern weiter eine gewisse Kontrolle über das Kind haben wollen, wäre einem Auszug zuzustimmen, so die Rechtssprechung. Mit Erreichen der Volljährigkeit erlischt das Erziehungsrecht der Eltern.
Zu diesem Urteil findest Du im I-Net den Volltext.
Brandenburg vom 05.12.2005 Az. 9 UF 189/05
LG Nero
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