Ausziehen für Abitur, Eltern geschieden...

19. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
lilabrausebär
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausziehen für Abitur, Eltern geschieden...

Hallo allerseits,

ich habe schon ein paar Beiträge zu dem Thema gelesen, allerdings ist es in meinem Fall etwas anders als bei den anderen Fällen, weshalb ich lieber nochmal extra nachfragen wollte.

Meine Situation ist folgende:
Ich bin vor kurzem 19 geworden und mache nächstes Jahr ab März mein Abitur. Im Moment habe ich aber das Problem, dass ich trotz einigem Lernstoff und wenig Zeit viel im Haushalt helfe(n muss), was mir einerseits zusätzlichen Stress bereitet und andererseits Ärger, weil ich eben nicht immer die Zeit habe, alles zu erledigen.

Daher überlege ich, ob es nicht zumindest fürs Abitur besser wäre, auszuziehen - mit einer eigenen Wohnung müsste ich die Dinge, die ich jetzt mache (Wäsche, kochen, Ordnung halten) natürlich immer noch machen, aber ich könnte mir selbst einteilen wann und wie oft, und hätte nicht zusätzlich permanent die Adleraugen über mir, die mich noch zusätzlich unter Druck setzen.

Ich weiß, dass mir Unterhalt zusteht, nur ist da folgendes: Meine Eltern sind geschieden. Ich lebe bei meiner Mutter und erhalte zurzeit monatlich 350 Euro Unterhalt von meinem Vater, mein bruder (im Oktober 18) wohnt bei meinem Vater und arbeitet bzw fängt jetzt eine Ausbildung an. Von meiner Mutter bekomme ich kein Geld; Essen und Heiz/Wasserkosten zahlt sie, für alles, was ich sonst so brauche, muss ich mit den 350 € aufkommen.

Wenn ich jetzt ausziehen würde, welche Gelder stünden mir dann zu? Die Wohnungen hier kosten mindestens 300 Euro (1 Zimmerwohnung), daher würde das Unterhaltsgeld von meinem Vater nicht ausreichen. Zu meinem Bruder/Vater ziehen kann ich auch nicht, weil die keinen Platz mehr haben.

Kurz gesagt, der Grund, warum ich ausziehen will, ist, dass ich im Prinzip zurzeit schon so einen eigenen Haushalt führe, aber zusätzlich Ärger mit meiner Mutter habe, wenn es nicht in der Reihenfolge läuft, wie sie will, und eben durch die dauernden Abrufe nicht ordentlich zum Lernen komme. Habe auch schon mit ihr geredet, dass ich nunmal gerade Abi mache und wenig Zeit habe und gern etwas entlastet werden würde im Haushalt, aber da bin ich auf taube Ohren gestoßen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo lilabrausebär ,

Bei eigener Wohnung würden dir 456 Unterhalt zu stehen.
Dieser Unterhalt wäre von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen zu
zahlen.
Hinzu käme das Kindergeld von 184 € d.h. zusammen 640€.
Damit wirst du, mit eigener Wohnung nicht über die Runden kommen.
Evtl. in einer WG aber ob du da mehr Ruhe zum lernen hast?

lg
edy



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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon.."

-- Editiert am 19.09.2010 11:45

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Wenn denn ein Anspruch besteht. Grundsätzlich können die Eltern bestimmen, wo derjenige, solange er noch von zu Hause finanziert wird, lebt. Ich bin da sehr skeptisch. Zumal Hausarbeit, dazu ist jedes Kind verpflichtet, welches zu Hause wohnt. Also, wenn die Eltern nicht freiwillig mehr zahlen, dann wird das nichts.

wirdwerden

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Wenn du mit den 350 € vom Vater auskommst, kannst du ausziehen. Ansonsten brauchst du die Zustimmung deiner Mutter. Das Kindergeld wird die Familienkasse nicht an dich auszahlen (§ 74 EStG ).

In einer eigenen Wohnung hättest du zwar grundsätzlich einen Unterhaltsbedarf von 640 € (inkl. Kindergeld), aber deine Mutter kann bestimmen in welcher Form sie ihren Unterhaltsanteil leistet. Verweist sie dich auf die kostenlose Unterkunft und Verpflegung, kannst du keinen Barunterhalt fordern.

Hilfe bei der Hausarbeit ist zumutbar, zumal wie du richtig erkannt hast, die in einer eigenen Wohnung nicht weniger wird. Über die zeitliche Einteilung kann man sprechen, ihr seit doch beide erwachsen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Im Moment habe ich aber das Problem, dass ich trotz einigem Lernstoff und wenig Zeit viel im Haushalt helfe(n muss) <hr size=1 noshade>


In welchem Umfang bist du denn tätig? Täglich wie lange?
Ein Zwei-Personen Haushalt müsste doch zu bewerkstelligen sein.

I.d.R. bestimmen die Eltern, in welcher Form sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen wollen. Ausnahmen bestehen auch hier. Nur, du liest dich jetzt nicht wie eine Ausnahme...

Ach, es gibt einen Paragraphen im BGB, wonach volljährige Kinder verpflichtet sind, im Haushalt mitzuhelfen. [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/1619.html]§ 1619 BGB [/URL]

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 19.09.2010 20:30

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

sicherlich ist es richtig, dass die Eltern bestimmen können in welcher Form der UH gewährt wird.

Dem gegenüber steht aber das Persönlichkeitsrecht des Kindes selbst zu entscheiden wo es wohnt. Unter Zwang bei den Eltern wohnen zu bleiben, damit die den UH sparen geht nicht.

@lilabrausebär

Du hast die Frage ja in mehreren Foren gestellt und auch da bereits Antworten erhalten.


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"Liebe Grüße"

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