Ausziehen mit 17 - Welche Möglichlkeiten hat der Junge?

2. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)
Ausziehen mit 17 - Welche Möglichlkeiten hat der Junge?

Situation:
17 jähriger möchte von zu Hause ausziehen.
Er besucht die Höhere Handelsschule noch 2 Jahre.
Mutter hat Alleinsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Mutter trinkt, war noch nie in all den Jahren in der Schule des Sohns (kümmert sich nicht), macht eigentlich nur die Wäasche des Sohns und sonst nichts!!!
Vater hat schon öfters verscucht zu vermitteln, hat das JA eingeschaltet, Gericht - hat alles nichts genützt. Mutter stellt sich bei den Institutionen immer als PArademutter da.
Junge ist zwischenzeitlich zum Vater geflüchtet, wurde von Mutter wieder zurück geholt. Welche Möglichlkeiten hat der Junge?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bibi23,

Mit 18 Jahren kann er natürlich frei wählen wo er wohnen
will.
Mit 17 Jahren:
Könnte er denn beim Vater wohnen?
Dann müsste dieser beim Familiengericht das Aufenthalts-
bestimmungsrecht für den Sohn beantragen.
Die Mutter müsste (wenn leistungsfähig)Unterhalt zahlen.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

das minderjöhrige Kind kann sich an das örtliche Jugendamt wenden. Evtl. gibt es die Möglichkeit eines betreuten Wohnens.

LG nero

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