Ausziehen mit 18 möglich?

3. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lumikus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausziehen mit 18 möglich?

Hey erstmal!
Ich weiß dass meine Frage wahrscheinlich schon x-mal gestellt, dennoch habe ich nichts gefunden was mir richtig hilft.

Kurz zu meiner Situation: Ich werde in knapp einer Woche 18, habe mein Abi und der Tasche und stehe gerade vor einem riesigen Problem: Ich will ausziehen..
Neulich hat sich bei mir etwas ereignet, weshalb ich nicht mehr zu Hause leben kann/will.
Jetzt stehe ich jedoch quasi mit leeren Händen da und weiß nicht was ich tun soll.. Ich hatte vor direkt studieren zu gehen, dies scheint leider aber nicht mehr möglich zu sein, denn wie soll ich das ganze finanzieren?!
An welche Instanzen könnte ich mich denn wenden die mir weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal im Vorraus
Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

An das Bafögamt, denn die sind abschließend für diese Angelegenheit zuständig und gewährleisten, dass jeder ein Studium finanzieren kann. Sofern das Bafögamt teilweise oder vollständig den Anspruch aufgrund von Anrechnung des Elterneinkommens kürzt, muss man sich im nächsten Schritt (sofern man keinen Antrag auf Vorausleistung gestellt hat und sich das Bafögamt der Sache annimmt) an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, der sich um die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs vor Gericht bemüht. Sofern die Eltern vor Gericht auf die Möglichkeit kostenlos bei Ihnen zu wohnen, zu essen usw. verweisen, muss man im nächsten Schritt die Unzumutbarkeit dieses Angebots beweisen. Sofern das nicht gelingt, muss man sich im nächsten Schritt zwischen Wiedereinzug bei den Eltern oder Abbruch des Studiums entscheiden und hat ansonsten Pech gehabt. Das ist auch genau die Antwort, die man in den vielen weiteren Threads hier findet, in denen exakt die selbe Frage gestellt wurde.

Ohne Studienplatz wäre eine Meldung als ausbildungssuchend und entsprechender Nachweis gegenüber der Kindergeldkasse obligatorisch, würde im Ergebnis aber vermutlich doch wieder zur Versagung sämtlicher öffentlicher Mittel führen und den Wiedereinzug bei den Eltern bedeuten. Ich würde mich also dringend um ein Einkommen bemühen. Abgesehen davon natürlich auch um einen Vermieter, der an einen Studenten/Ausbildungssuchenden mit minimalem Einkommen eine Wohnung vermietet, wofür im Falle der Studienaufnahme das Studentwerk und andernfalls als letzte realistische Chance das städtische/kommunale Wohnungsangebot in Frage kämen.

-- Editiert von Rechtschreibung am 03.07.2016 22:04

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ich hatte vor direkt studieren zu gehen, dies scheint leider aber nicht mehr möglich zu sein, denn wie soll ich das ganze finanzieren?! Die Instanz heißt "Eltern". Sollten die kein Geld haben - Bafög.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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