Ausziehen mit 18 - welche Unterstützung vom Staat?

18. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Annaeis24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Ausziehen mit 18 - welche Unterstützung vom Staat?

Hallo ihr lieben,
das Thema gab es hier schon sehr oft, allerdings nie etwas, was ungefähr zu meiner Situation passen würde. Deshalb versuche ich es mal so :-)
Ich werde jetzt bald 18 und würde dann gerne Ausziehen. Seit über 3 Jahren ist seelische Gewalt in meiner Familie an der Tagesordnung. Das fängt schon morgens beim Frühstück an. Zu Spitzenzeiten wurde mir sogar der Strom und das Wasser abgestellt, sodass ich 2 Tage lang keinen Strom hatte und nicht duschen konnte. [Wir haben ein Haus mit zwei Wohnungen drin, eine davon besitze ich]. Ich darf keine Musik hören ab 21 Uhr und ab 23 Uhr darf ich nicht mehr rum laufen. Wenn ich nachts auf die Toilette muss und zum Bad laufe, bekomme ich einen Anruf und werde angeschrien, wieso ich zur Toilette gehe. Meine Eltern wohnen 3 Etagen unter mir... Außerdem wird mir ständig vorgeworfen, dass ich ein Nichtsnutz bin, ein schlechtes Abitur machen werde (Notenschnitt derzeit 2,2) und das ich später Obdachlos sein werde. Weiter wird an mir Gehirnwäsche versucht, dass ich meinen Vater hassen soll und mein Freund ein Schmarotzer ist. Achja, und ich möchte meine kleine Schwester töten (das würd ich natürlich niemals tun). Wie man sieht, kann man das ja schon unter seelische Gewalt einstufen, das läuft immerhin so seit 3 Jahren. Das ich davon psychische Probleme habe ist natürlich auch klar. Von Depressionen bis hin zur Selbstverletzung (zum Psychologen darf ich natürlich nicht gehen, der gute Ruf der Familie ist ja sonst in Gefahr). Logisch also den Entschluss, dass ich nun ausziehen möchte. Ich werde 2016 mein Abitur haben, bin also noch Schülerin auf einem Gymnasium. Meine Mutter und mein Vater sind geschieden (mit Eltern meinte ich in dem Text daher meine Mutter und meinen Stiefvater). Das ich ein Anrecht auf Unterhalt habe (höchstens 670€) weiß ich mittlerweile durch viel googeln, genauso wie die 184€ Kindergeld, die mir zustehen. Zusätzlich würde ich natürlich noch einen 400€ Job annehmen und mein Freund steuert mir auch noch 100€ im Monat zu. Möbel etc besitze ich, bzw bezahle ich aus erspartem, das ist jetzt erstmal kein Problem.
Nun zu meinen Fragen:
- Was für Hilfe kann ich noch beantragen? Ich habe viel von AGII gelesen + Wohngeld aber leider stand überall etwas anderes
- Wenn meine Eltern (Mutter + Stiefvater) den Auszug verweigern (nicht den Unterhalt) trotz meiner Volljährigkeit, muss ich dann zuhause bleiben?
- Ist es ein Problem, dass ich eine kleine 3-Zimmer-Wohnung in dem Haus meiner Eltern habe oder spielt das bei sowas keine Rolle?
- Mal angenommen, dass es Wohngeld geben würde. Wäre es ein Problem, dass ich in eine Stadt ziehen würde, die 30 km von meiner Schule weg ist, ich aber dennoch auf der Schule bleiben will (zurzeit beträgt die Entfernung zur Schule 700m)?

Vielen lieben Dank für eure Antworten schon mal im voraus und liebe Grüße :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Ab der Volljährgkeit kann natürlich jeder Mensch in Deutschland gehen, wenn er denn möchte. Die Frage ist nur, wohin er denn gehen kann.

Da lässt sich nämlich überhaupt nichts beantragen. Bafög gibt es nur für Schüler, die zwingend eine eigene Wohnung haben müssen. "Seelische Gewalt" ist da nicht der überzeugenste aller Gründe, zumal es sich um zwei getrennte Wohneinheiten handelt. Das ist aber sowieso egal, da mit dem Unterhalt von 670€ der Lebensbedarf in jeder Hinsicht ausreichend gedeckt wäre.

ALG2 gibt es nur für Arbeitlose, die auch auf der Suche nach Arbeit sind. Schüler des Gymnasiums mit eigenem Haushalt fallen nicht darunter. Wohngeld könnte es geben, was aber erstmal von der übrigen Finanzierung und den Wohnungskosten abhängig ist.

Wenn der Vater denn die 670€ im Monat zahlt, darf man sich schon glücklich schätzen. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass er nach dem Auszug mehr zu zahlen hätte, als es bisher der Fall ist. Im Zweifelsfall, kann der Vater darauf verweisen, dass auch er in seiner Wohnung ein Zimmer anbieten würde. Vielmher sollte sich der Zahlbetrag des Vaters nach dem 18. Geburstag reduzieren, da dann theoretisch auch die Mutter zahlen muss. Die Mutter wird die Zahlungen aber wohl nicht aufnehmen wollen, solange sie doch eine Wohnung zur Verfügung stellt. Da müste dann vor Gericht nachgewiesen werden, dass der Verweis auf die angebotene Wohnung wegen "seelischer Gewalt" unzulässig ist, was nicht einfach werden dürfte.

Sowohl in Hinblick auf Bafög als auch auf Unterhalt von der Mutter wird sich nicht überzeugend argumentieren lassen, dass wegen "seelischer Gewalt" aus der von der Mutter zur Verfügung gestellten eigenen Wohnung in unmittelbarer Nacharschaft zur Schule in eine 30km entfernte Stadt gezogen werden muss und sich das Abitur von dort aus leichter absolvieren lässt. Was sollte der Grund dafür sein? In dieser Stadt lebt nicht zufällig der Freund?

Auf jeden Fall aber würde es auf die 670€ nicht noch Kindergeld obendrauf geben. Das Kindergeld geht an die unterhaltsleistenden Eltern, nicht an das Kind. Im Zweifel bleibt es also bei dem 400€-Job, eventuellen (freiwilligen und daher nicht sicheren) Zuwendungen des Freundes sowieso abgezweigtem Kindergeld in Höhe von 184€. Damit eine eigene Wohnung zu finden, dürfte sehr schwer werden. Daher würde ich mich an das Jugendamt wenden und dort beraten lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annaeis24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke schon mal für deine Antwort :-)

Zum Thema Bafög: Würde da ein psychologisches Gutachten etwas bringen? Sozusagen als endgültiger Beweis, dass ich einen "Schaden" ertragen habe?

Zum Thema Unterhalt & Vater: Wir haben uns beide darauf geeinigt, dass zu ihm ziehen keine Lösung wäre, da er und seine Frau vollberufstätig sind, sowie 6-7x die Woche beim Sport sind. Die Wohnung hat auch nur 2 Zimmer und sie wohnen erst dort seit paar Wochen. Die Wohnung wäre außerdem 70km weit weg. Das würde also nicht funktionieren. Das mein Vater 670€ zahlen würde ist kein Problem, das ist alles geklärt. Mehr als 670€ würde ich aber insgesamt nicht bekommen, oder? Ich meine, dass ich zu den 670€ von meinem Vater nicht noch zusätzlich Unterhalt von meiner Mutter bekommen kann, oder?

Ja, in dieser Stadt wohnt mein Freund. Allerdings auch der komplette Rest meiner Familie. Außerdem habe ich in dem Ort bis vor 3 Jahren gewohnt und sehe diesen Ort als Zuhause an. Selbst wenn mein Freund in der gleichen Stadt wie ich wohnen würde, würde ich trotzdem in den anderen Ort ziehen wollen. Mit einem Auto ist man ja heutzutage sehr flexibel :-)

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Der Tipp mit dem Jugendamt klingt schon mal gut, danke. Inwiefern können sie mir denn da weiterhelfen? Und wenn ich 18 bin, ist das Jugendamt gar nicht mehr für mich zuständig, lassen die mich dann "fallen" und ich steh dann wieder alleine da?

-- Editiert Annaeis24 am 18.03.2015 15:14

-- Editiert Annaeis24 am 18.03.2015 15:14

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Mit "entgültigen Beweisen" ist vor Gericht schonmla gar nichts. Da kann man alles mögliche abliefern und dem Richter damit auch alles mögliche erzählen. Wie diese Beweise dann gewürdigt werden, entscheidet noch immer der Richter selber. Gerade bei psychologischen Attesten des Hausarztes gibt es da natürlich ein großes Maß an Skepsis, weil schätzungsweise 90% davon schon aus Gefälligkeitsgründen erteilt werden. Und selbst wenn Sie einen psychsischen Schaden haben, müsste noch bewiesen werden, dass der durch die Mutter verursacht worden ist und sich durch einen Umzug über 30km heilen ließe.

Das ist aber sowieso alles egal, wenn es die 670€ vom Vater gibt und der Vater auch eine Wohnung anmietet. Viele Menschen in Deutschland müssen mit weniger auskommen, also wird das wohl klappen. Wenn dann noch Unterstützung vom Freund, Erspartes oder Nebenjobeinkommen hinzukommt, sieht es umso besser aus. Wohngeld könnte man dann mal versuchen, sollte aber nicht eingeplant werden. Alles andere fällt sowieso flach.

Eine andere Frage ist es, ob ein Umzug über 30km im entscheidenden Abiturjahr wirklich so sinnvoll ist. Das sind dann jeden Tag 60km Pedelstrecke, die auch irgendwie bezahlt werden müssen und vor allem zeitaufwändig sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Warum gehst du nicht SOFORT zum Jugendamt und schilderst denen dein Problem?
Mit 17 solltest du dazu doch in der Lage sein, ohne es vorher deiner Familie mitteilen zu müssen.
Du hast einen Freund? Warum kannst du nicht erst mal bei ihm wohnen?


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Annaeis24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe gerade mal mit einem Haushaltsrechner versucht mir einen groben Überblick zu verschaffen und das müsste eigentlich hinhauen vom Geld her.
Ich war früher, vor dem Umzug, auch auf der selben Schule in meinem jetzigen Wohnort und fand es immer toll, 1 Stunde zur Schule zu brauchen. Hausaufgaben konnte man einfach im Zug erledigen und zuhause musste ich dann nichts mehr tun. Das Ticket wird bei dieser Entfernung komplett von der Schule übernommen, weshalb ich so 60€ sparen könnte.

Was sollte es denn bringen, schon jetzt zum Jugendamt zu gehen und mir Hilfe dazu zu holen? Ich mein, jetzt kann ich ja in dem Sinne noch keine Wohnung mieten und evtl Wohngeld beantragen. Das ganze Unterhalt krieg ich auch erst mit 18. Als Beratung kann man ja schon mal hingehen aber um wirklich was zu unternehmen, muss ich ja erst mal 18 sein.
Zu meinem Freund ziehen geht leider vom Platz nicht, möchte auch den Eltern nicht auf der Tasche liegen. Außerdem liebe ich es, alleine zu sein und meine eigenen 4 Wände zu haben und zu tun und zu lassen was ich möchte. Genau das hätte ich ja dann auch nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Also ich hab vor paar Jahren auch versucht zu Hause auszuziehen, war zwar ein mühsamer Weg, hatte aber zum Erfolg beigetragen:
Was ALG 2 angeht habe ich mich auf folgenden Paragraphen berufen:
§ 22 SGB II , Abs. 5
(...)
(5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet,

-wenn die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
-der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
-ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Dazu bin ich vorher auch zu einem Psychologen gegangen, der mir auch ein schriftliches Attest ausgestellt hat, welches diese schwerwiegenden Verhältnisse daheim und deren Auswirkungen bestätigt hat.
Das Jugendamt hatte mir damals gesagt dass sie nicht zuständig seien, da ich über 18 war.

3x Hilfreiche Antwort

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