Ausziehen mit 18..eher rausschmiss..

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mandii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausziehen mit 18..eher rausschmiss..

Ich habe da mal allgemeine Fragen zu..

Folgende Situation:

Meine Mama hat kürzlich geheiratet und bekommt somit kein Harz IV mehr.
Sie geht zur Zeit nicht arbeiten. Ihr Mann hat ein geregeltes Einkommen.
Heute sagte meine Mama zu mir das ich meine Koffer packen kann und ausziehen kann. Werd aber erst in 7 Tagen 18 Jahre. Meine lage sieht so aus das ich noch zur Schule gehe da ich mein Fachabitur mache.

Nun stellt sich mir die Frage, wenn ich jetzt Ausziehen würde was mir an Geld und Unterstüzung zusteht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Mandii,

quote:
Nun stellt sich mir die Frage, wenn ich jetzt Ausziehen würde was mir an Geld und Unterstüzung zusteht?


Ab Volljährigkeit liegt dein Bedarf bei 640€, der einkommensabhängig zwischen deinen Eltern aufzuteilen wäre. Da ab Auszug du aber nicht mehr privilegiert wärst, würde deine Mutter nicht mehr der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen und wäre daher nicht leistungsfähig. Dein Anspruch würde sich also nur gegen deinen Vater richten. Somit würde die Höhe deines Anspruchs nach seinem alleinigen Einkommen DDT ermittelt. Davon abgezogen würde das an dich auszuzahlende Kindergeld und das von dir zu beantragende Bafög.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Mandii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also wenn ich richtig verstehe müsste dann mein Stiefvater ein teil bezahlen??
Kann ich meinen Erzeuger eigentlich auch auf Unterhalt anklagen? Dies hat er nähmlich für mich und meinen Bruder noch nie bezahlt.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

HI,

das hast Du völlig falsch verstanden. Du mußt Deinen LEIBLICHEN Vater verklagen - der Stiefvater ist Dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig.

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mandii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja meinte ich ja auch hab mich jetzt vertan. Nur ich weiß nicht ob der das überhaupt kann da ich nicht weiß ob er Arbeitet. Da ich ihn nicht kenne. Ich weiß nur wo er wohnt aber das wars dann auch schon.

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#5
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Tja, dann wäre dein erster Gang der zum Jugendamt. Die helfen dir bei der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche sowohl gegen deine Mutter als auch gegen deinen Vater.

Wenn beide keinen Unterhalt an dich zahlen können, bliebe ggf. Hartz IV. Wie Loddar schon schrieb, BAföG musst du beantragen, das Kindergeld steht dir voll zu, den Rest müßte dann ggf. das Amt übernehmen.

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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Die Frage ist auch, ob die Mutter sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen kann, indem sie das Kind aus der Wohnung weist. Selbst wenn sie nicht arbeitet, hat sie einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem jetzigen Ehemann, den sie dann an das Kind weiterleiten kann/muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Ich denke dass man dir im Sozialrecht ggf. weiterhelfen kann.
LG

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"Euer Neid ist meine Anerkennung"

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