Auszug Sohn

15. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
nukolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug Sohn

Mein Sohn ist 24 und verdient genügend Geld. Da er finanzielle Probleme hatte bot ich ihm an vorübergehend bei mir zu wohnen bis es ihm besser geht. Allerdings ist es jetzt so, dass ich nicht mehr möchte, dass er bei mir wohnt. Er ist fresch zu mir und verbraucht Strom, Wasser, Lebensmittel auf meine Kosten. Er gibt mir nix. Mit meinem 17jährigen Sohn stenkert er und bringt andauernd fremde Mädels rein obwohl ich keine Fremden in meinem gemieteten Haus möchte. Er geht einfach nicht freiwillig raus. Wenn ich damit Anfrage bedroht er mich. Welche Rechte habe ich? Ich bin im Mietvertrag.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nun ja, Du kannst ihm das Nutzungsverhältnis, welches da besteht, kündigen. Das sollte schriftlich geschehen mit kurzer, aber angemessener Frist. Du scheinst da überfordert zu sein. Bitte nimm professionelle Hilfe in Anspruch. Und bis zum Auszug sollte überprüft werden, ob nicht eine Nutzungsentschädigung in Betracht kommt. Und - eine Küche kann man abschließen. Es gibt insoweit keinen Anspruch auf das "Hotel Mama," und bitte alle Bedrohungen und andere Auffälligkeiten sorgfältig mit Datum und Zeitangabe dokumentieren.

wirdwerden

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#2
 Von 
nukolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Ja die Küche absperren würde dann so enden, dass er mir die Tür mit Gewalt öffnet.
Ja ich habe heute ein Schreiben verfasst, dass ich möchte das er meine Wohnung verlässt wegen Bedrohung etc.
Das wird nicht toll, wenn ich ihm diesen Brief übergebe. Da wird auch mein Sohn von 17 dabei sein um die Übergabe des Briefes zu bestätigen. Oder was meint ihr?
LG

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wäre schön, wenn der jüngere Sohn aus der Sache rausgehalten wird. Wenn es gar nicht anders geht, dann wäre das eine Möglichkeit. Eine andere wäre, dass der Junior zusieht, wie Du das Schreiben eintütest, und dann in Abwesenheit den Brief auf das Bett des Großen legt. Bitte auf Deiner Ablichtung bestätigen lassen, wann das geschehen ist, eben für Deine Unterlagen. Und falls es zu Gewalt gegen Sachen/Menschen kommt, bitte die Polizei rufen, die können den Großen mitnehmen und für eine gewisse Zeit ein Betretungsverbot der Wohnung aussprechen. Dann hast Du Zeit, alles zu regeln.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32103 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von nukolino):
dass ich möchte das er meine Wohnung verlässt
Es wird ihn vermutlich nicht interessieren, was du --möchtest--.

Du könntest zuerst schriftlich ein *Kostgeld* in Höhe von X€ fordern.
Du könntest ihm die Nutzung der Wohnung ab dem xxDatum/Frist untersagen, falls er den Vorschlag mit dem *Kostgeld* ablehnt. Die Summe müsstest du aber nachvollziehbar ermitteln.
Du könntest auch schreiben, dass du dir anwaltliche Hilfe holst, falls er weder Kostgeld noch Auszug akzeptiert.

Berücksichtige bitte bei der Fristsetzung, dass er erst eine andere Unterkunft finden muss, bevor er auszieht. Sonst ist dein *Wunsch* gleich morgen für die Tonne.
Das mit der Anwaltshilfe solltest du dann aber auch tatsächlich tun und nicht nur *machen wollen*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Anami, wenn es zu Gewalt kommt, einerlei ob gegen Sachen (Tür eintreten) oder Menschen, und dann aus einer aktuellen Situation heraus der Platzverweis erteilt wird, dann interessiert herzlich wenig, ob er woanders unterkommt oder nicht. Dann ist das das Problem des Großen und nur des Großen. In jeder Stadt gibt es Unterkommprogramme für Obdachlose, er arbeitet und verdient, da kann er sich vorübergehend auch ein Hotel, eine Ferienwohnung leisten. Ist sein Problem, nicht das des Fragestellers.

wirdwerden

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#6
 Von 
nukolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Antworten. Normal bin ich nicht eine Frau die sich nicht zu helfen weiß. Allerdings
ist es eben bei Kindern irgendwie anders. Einer Freundin könnte ich bestimmt auch gute Ratschläge geben. Ich bin normal immer bedacht alles im Guten zu regeln. Aber ich fühle mich total hilflos und vor allem ausgenutzt. Er verplempert sein Geld für Mc Donald, Friseur, Mädels etc. Und dann hat er nix für sich an den Kosten zu beteiligen. Er sagt, ich würde ja nicht mehr Strom verbrauchen oder Wasser als wenn er nicht da wäre....ich fange langsam an einen Hass zu entwickeln. Und das gegen den eigenen Sohn. Habe schon vor Jahren einiges mit ihm mitgemacht als er jünger war. Wurde auch schon mir gegenüber handgreiflich. Damals dachte ich...ok Pupertät..
Mein 17jähriger sagte mir...hole ihn nicht ins Haus...aber Mutterherz. Wollte ihm helfen. Nun habe ich den Salat...

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ja, und aus diesem Salat kommst Du nur raus, wenn Du ein tragfähiges Konzept entwickelst, was Du auch durchhalten kannst. Denn Inkonsequenz hat der Große ja oft genug bei Dir erlebt, wieso sollte es jetzt anders sein? Nie etwas ankündigen, was man nicht durchhalten kann, dann lieber weniger ankündigen. Was er mit seinem Geld macht, das geht Dich nichts an. Konzentrier Dich auf Deinen Bereich, verzettele Dich nicht. Und zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32103 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Anami, wenn es zu Gewalt kommt,
Deshalb habe ich vorbeugende Überlegungen und Hinweise gegeben.
Meinst du etwa, nach *Erteilung eines Platzverweises* verhält sich der Sohn wie ein disziplinierter Spieler, der nach der roten Karte den Platz verlässt?
Ich fürchte, da droht erst recht Gewalt. Ist schliesslich kein Spiel mit Schiedsrichter.

Zitat (von wirdwerden):
Und zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Da fallen mir Anwälte und Polizisten ein.
Sollen die jederzeit parat stehen, falls Gewalt tatsächlich droht?
Hmm.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Anwälte nicht unbedingt, Polizisten schon, das ist deren Job. Und die Verweisung nach dem Gewaltschutzgesetz für 14 Tage (die Dauer ist wohl von Land zu Land etwas unterschiedlich, war es zumindest am Anfang) gibt der Mutter die Möglichkeit, den nächsten Schritt zu gehen. Nämlich zum Anwalt, der dann im Eilverfahren verhindern kann, dass der Sohn sich wieder einnistet. Das ist der Sinn des Gesetzes.

wirdwerden

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#11
 Von 
nukolino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gestern habe ich ihm gesagt, dass er am 10.1.22 seinen geliehenen Raum räumen soll. Denn da will er auf die Bundeswehrschule in Karlsruhe. Da lachte er...dann gab ich ihm den Brief mit der schriftlichen Aufforderung. Hat laut gelacht. Es ist später soooo eskaliert das er mich angriff, an den Hals ging und ein Messer an den Hals hielt. Mein 17jähriger ist total ausgeflippt. Habe dann dem Anwalt direkt eine Email geschrieben das er eine einstweilige Verfügung für mich erlangen soll. Mein Sohn von 17 hält das nicht mehr aus. Ich bin total fertig mit den Nerven. Fühle mich so hilflos.
Ich habe einfach eine ****** Angst wenn ich das mit dem Anwalt mache, dass er mir dann was tut ....oder bösartige Dinge ins Netz stellt. Er ist krank. Hat mich gestern mit großen kranken Augen angeschaut. Habe auch dem Vermieter jetzt eine Mail geschrieben über meine Situation. Habe mich sooo geschämt ihm das zu schreiben. Aber was soll ich machen?
Gestern Abend ist er ab mit dem Auto hat den Router versteckt, dass mein jüngerer Sohn kein Internet mehr hat. Heute Morgen stand der Router da aber er war weg. Aber ich musste ja arbeiten gehen. Er hat ja den Hausschlüssel.
Habe überhaupt keine Lust mehr heim zu fahren.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38426 Beiträge, 14000x hilfreich)

Irgendwie bist du ziemlich beratungsresistent. Hier bemühen Dich einige, zu helfen. Es war klar darauf hingewiesen, dass bei einem Angriff die Polizei sofort kommt, und einen Verweis nach dem Gewaltschutzgesetz aussprechen kann, in der Regel dann auch tut. Auf die Möglichkeit des Schlossauswechsels ist auch hingewiesen worden. Was tust Du? Nichts. Es gibt nun mal keine Zauberfeen, die für Dich das erledigen, was Du erledigen musst. Und was soll der Vermieter tun? Flüchte Dich nicht in Pseudoaktivitäten, sondern handle wie ein erwachsener verantwortlicher Mensch. Und vergiss nicht, dass Du ein minderjähriges Kind in der Wohnung hast, für welches Du auch Verantwortung trägst.

wirdwerden

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32103 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wenn er das nicht macht. Dann gibt es entsprechenden Zwang.
Da hast du wohl nicht verstanden, was gemeint war?
Manchmal ist das einfach nur schön für dich.

WENN der Sohn raus ist--- gibt es 1001 Möglichkeiten. Und bis dahin?
-----------------------------------------------------
Zitat (von nukolino):
Aber was soll ich machen?
Na ja, hinterher schreiben, was du schon gemacht hast, bringt nichts. Hier rumjammern bringt auch nichts.
Eigentlich hat man dir hier etliche Tipps gegeben.
Zitat (von nukolino):
Habe überhaupt keine Lust mehr heim zu fahren.
Das hilft vermutlich auch nicht. Das freut den großen Sohn eher.

Aber Achtung: Kranke (solche Kranken) nimmt man nicht bei der BW-Schule.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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