Hallo,
bin mittlerweile 45 Jahre und werde seit meiner Kindheit von meinem Vater
psychisch terrorisiert. Aufgrund dieser Lebensumstände bin ich gesundheitlich sehr angeschlagen und habe keine Kraft Vollzeit zu arbeiten. Deshalb reicht mein Geld nicht für eine Wohnung. Staatliche Hilfe kann ich nicht erwarten, da ich das Grundeinkommen gerade noch so überschreite. Ich weiß nicht wie es weitergehen soll. Was habe ich noch für Möglichkeiten?
Auszug aus Elternhaus
18. April 2020
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Frage vom 18. April 2020 | 21:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus Elternhaus
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#1
Antwort vom 19. April 2020 | 00:09
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
kontaktiere das Jobcenter.
edy
#2
Antwort vom 19. April 2020 | 10:50
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Zitatbin mittlerweile 45 Jahre und werde seit meiner Kindheit von meinem Vater psychisch terrorisiert. :
Mit 45 sollte man in der Lage sein sich gegen den Vater, der ja auch schon im fortgeschrittenen Alter sein muss, verbal zu wehren und diesem freundlich aber bestimmt nicht überschreitbare Grenzen aufzuzeigen.
Und wenn ihr Einkommen die Höhe der Grundsicheung überschreitet, sollte es auch möglich sein sich irgendwo für den Anfang ein möbeliertes Zimmer zu mieten um den Umständen im derzeitigen Heim zu entfliehen. Es muss ja von Anfang an keine eigene Wohnung sein.
Halt so, wie es die eignen finanziellen Gegebenheiten derzeit zulassen.
Dazu Wohngeldanspruch prüfen (lassen).
Berry
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#3
Antwort vom 19. April 2020 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (31949 Beiträge, 5626x hilfreich)
Welche staatliche Hilfe meinst du und was meinst du mit Grundeinkommen?ZitatStaatliche Hilfe kann ich nicht erwarten, da ich das Grundeinkommen gerade noch so überschreite. :
Es gibt sehr viele unterschiedliche Hilfen vom Staat.
Ein Grundeinkommen gibts noch nicht.
#4
Antwort vom 19. April 2020 | 13:49
Von
Status: Unbeschreiblich (38353 Beiträge, 13981x hilfreich)
Er meint wohl, dass er teilzeitig so viel verdient, dass er über dem ALG II-Satz liegt. Nun ja, davon kann man ja auch dann eine einfache Wohnung/ein einfaches Zimmer finanzieren. Allerdings, es gibt keine Zauberfee, die einem das Objekt der Begierde vor die Tür setzt. Bei Wohnungsbaugesellschaften anmelden, wenn die Kommune ein eigenes Wohnungsamt mit Vermittlungstätigkeit hat, dieses aufsuchen.
Und, da Wohnungen nicht vom Himmel fallen, wäre es vielleicht sinnvoll, die Wartezeit zum Ansparen für Kaution und Einrichtung zu nutzen.
wirdwerden
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