Auszug aus der Wohnung

1. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
miss58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus der Wohnung

Hallo,
hoffe, jemand hat ein tip für uns. mein freund hat mit seiner frau eine vereinbarung getroffen, wonach sie zum 31.07.2004 aus der gemeinsamen wohnung ausziehen sollte. Sie ist von ihm auch hinsichtlich zugewinn und versorgungsausgleich ausgezahlt worden, so dass ihm das haus gehört (ein 4-familienhaus). nun ist sie aber nicht ausgezogen und macht ihm weiterhin "die hölle heiß". was für möglichkeiten hat er, um sie aus der wohnung zu bekommen. er ist sehr gutmütig und bringt es nicht, sie rauszuschmeißen.

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo miss58,
er bringt es nicht die Frau rauszuschmeissen. Hm.
Wie soll es denn gehen?
Hat sie denn einen andere Wohnung? Wohnen beide in der Wohnung? Wohnt ihr alle da? Gibt es Kinder?
Wer zahlt denn die Kosten fürs Haus usw.?

Ein gutmütiger Mensch würde wahrscheinlich die Frist verlängern.
Macht ein Schreiben fertig und verlängert ihre Frist mit dem Hinweis, dass ihr es gerne aussergerichtlich klären wollt.
Alles Gute.

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#3
 Von 
miss58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo kanalmeister,
die vereinbarung ist von beiden seiten mit hilfe von rechtsanwälten geschlossen worden.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
miss58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Kanalmeister, danke für deine antwort.
muss er, wenn sie auch die gesetzte frist verstreichen läßt eine räumungsklage einreichen und kann er sie einfach so vor die tür setzen.

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#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo miss58,

sofern es sich um die Ehewohnung handelt, dürfte eine Räumungsklage wenig Sinn machen, das ist Zivilrecht.

Ist es die Ehewohnung, wäre Familienrecht anzuwenden und dann ginge nur ein Antrag auf Überlassung der Ehewohnung zu alleinigen Nutzung.

Wenn Kinder da sind, die von der Frau betreut werden, dürfte Dein Freund da m.E. wenig Chancen haben.

Darf ich Dir mal was persönliches sagen?

Du schreibst, Dein Freund ist sehr gutmütig. Vielleicht möchte er ja eine einvernehmliche Scheidung. Dein größter Fehler könnte hier das berühmte "Öl ins Feuer gießen" sein, welches meist als Bumerang zurückkommt. Denk mal drüber nach.

Dies ist aber nur meine Meinung.

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#7
 Von 
miss58
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo runa,
mein freund hat gehofft, dass sich seine frau an die vereinbarung hält und zum 31.07.2004 auszieht. in der vereinbarung ist ebenfalls festgehalten, dass sie zum 01.01.2005 in die scheidung einwilligt. Kinder sind nicht zu betreuen. Sie ist ausgezahlt worden und das haus gehört jetzt ihm. sicher würde er gerne alles gerne einvernehmlich regeln, aber seine frau ist nicht dazu bereit. sie möchte ihn gerne in der "gosse" sehen.

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#8
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo miss58,

das mit der "Gosse" ist leider ein häufiges Phänomen, welches einen der Partner ergreift, aber das werden wir nicht ändern.

Die Vereinbarung wurde doch durch Anwälte geschlossen. Bittet Euren Anwalt, einfach noch mal bei seinem "gegnerischen" Kollegen nachzufassen, was denn nun aus der Vereinbarung werden soll.

Steht in dieser Vereinbarung nichts drin, was geschieht, wenn eine der Abmachungen nicht eingehalten wird?

Und dennoch kann ich mir nicht vorstellen, daß hier eine zivilrechtliche Räumungsklage einzuleiten ist. Wenn keine Kinder zu betreuen ist, erhöht dies natürlich die Chancen Deines Freundes auf alleinige Nutzung. Ich rate einfach noch mal den Gang zum Anwalt.



-- Editiert von Runa am 02.08.2004 09:52:23

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