Auszug aus gemeinsamem Haus

19. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
13061995
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug aus gemeinsamem Haus

Hallo,
nach einer Kur ging mein Mann 2 Tage nch Rückkehr zu seinem Kurschatten übers Wochenende. Dieses Wochenende macht er das wieder. Kann es später negativ ausgelegt werden, wenn ich ihm dann das Weiterwohnen in dem gemeinsamen schuldenfreien Haus verbiete? Wie ist am besten vorzugehen. Er will die Beziehung aufrechterhalten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 256x hilfreich)

Da das Haus auch ihm gehört, kannst Du ihm natürlich nicht verbieten, dort zu wohnen.
Wenn Du Dich trennen willst, könnt Ihr das Haus verkaufen und jeder erhält die Hälfte des Geldes.

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
kalby
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo - wenn dein Mann die Beziehung zu der anderen Frau aufrechterhalten will - kann von dir nicht verlangt werden das du mit ihm zusammen wohnst. Wenn ihr gemeinsame Kinder habt die bei dir bleiben würden kannst du verlangen das er erstmal auszieht und die Konzequenzen trägt. Solltet ihr euch trennen und du willst das Haus behalten müßtest du ihn auszahlen - oder er behält es und zahlt dich aus - oder ihr verkauft es und teil euch den Gewinn. In jedem Falle kann kein Mensch dich zwingen unter diesen Umständen mit ihm zusammenzuleben. Geh zum Anwalt und lass dich beraten - das kostet kein Vermögen- In vielen Fällen wacht der Partner beim ersten Brief von Anwalt auf. Lieben Gruß Kalby

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