Auszug mit 18 - Kann meine Mutter mich einfach rausschmeißen?

14. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Alex1b
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug mit 18 - Kann meine Mutter mich einfach rausschmeißen?

Guten Tag,

meine Eltern leben getrennt und ich wohne bei meiner Mutter. Meine Mutter meint nun, dass sie mich rausschmeißen möchte. Ich bin 18 Jahre alt und beginne ab dem 1.07 eine Ausbildung, bei welcher mir ca. 375€ Netto bleiben. Meine Mutter übt einen Minijob auf 400€ Basis aus und mein Vater verdient ca. 2000€ Netto.

Meine Fragen sind nun:

- Kann meine Mutter mich ohne weiteres einfach rausschmeißen?

- Eine eigene Wohnung könnte ich mir nicht leisten, habe ich Anspruch auf Unterhalt von Mutter/Vater oder Ansprüche auf Wohngeld oder andere Zuschüsse?

- Mein Stiefvater, bei welchem ich zusammen mit meiner Mutter lebe, verdient auch über 2000€, muss er evtl. für meinen Unterhalt aufkommen, da er mit meiner Mutter verheiratet ist?

Ich wäre für eine schnelle Antwort dankbar.





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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Beantrage BAB.
Im Zuge des Antrags werden die Einkünfte deiner Eltern erfragt und es wird berechnet, wieviel Unterhalt dein Vater (deine Mutter ist mit den 400 Euro nicht unterhaltspflichtig, der Stiefvater ist keinesfalls unteraltspflichtig) dir zu zahlen hat.
Zusammen mit BAB, Lehrlingsgehalt und Unterhaltszahlungen des Vaters klappt das mit der Wohnung oder zumindest mit einem WG-Zimmer, je nach Gegend.
Das alles natürlich nur, wenn du nicht bei deinem Vater wohnen kannst. Wenn der bereit ist, dich aufzunehmen und das auch mit der Ausbildung vereinbar ist, musst du diese Lösung nehmen.

Ach so, zur anderen Frage: Ja, deine Mutter darf dich rauswerfen.

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#2
 Von 
Alex1b
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort! :)
Zu meinem Vater kann ich nicht ziehen, da er ca. 100km von meiner Ausbildungsstätte weg wohnt und ich kein Auto zur Verfügung habe.

Denken sie, dass ich BAB in meiner Situation durchgesetzt bekäme?



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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Zusammen mit BAB, Lehrlingsgehalt und Unterhaltszahlungen des Vaters klappt das mit der Wohnung oder zumindest mit einem WG-Zimmer, je nach Gegend.
Kindergeld käme auch noch dazu.

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@azrael,
das Kindergeld steht dem Elternteil zu, das Unterhalt zahlt. Das ist eine Steuererleichterung und keine Sozialleistung. Nur wenn da nichts kommt, kann man das KG abzweigen lassen.


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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

BAB ist nichts, was man "durchsetzen" muss. Man beantragt es und entweder man bekommt den vollen Satz oder man bekommt einen Bescheid, wie viel nach den Unterhaltszahlungen der Eltern noch gezahlt wird. Dabei wird also gleich gesagt, wieviel Unterhalt die Eltern zu zahlen haben.

Oder meinst du "durchsetzen", weil du noch bei deiner Mutter wohnst? Du kannst gleich angeben, dass du auf ihren Wunsch hin dort nur noch bis zum ... wohnst. Dann sollte es kein Problem sein, dich als Azubi mit eigenem Haushalt zu behandeln.

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#6
 Von 
Alex1b
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann bedanke ich mich recht herylich bei euch allen!

Ich werde dann sobald ich mit der Ausbildung am 1.07 beginne um alles kümmern :)

LG

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