Auszug vom volljährigem Kind

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Maria67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug vom volljährigem Kind

Guten Abend,

mein Sohn ist 18 und wohnt momentan noch bei seinem Vater. Zur Zeit besucht er die 11. Klasse des Gymnasiums. Mit seinem Vater versteht er sich überhaupt nicht mehr.

Nun würde er gern ausziehen. Wie sieht das rechtlich aus? Kann sein Vater ihm den Auszug verbieten bzw. kann er Unterhaltszahlungen verweigern, weil er ja bei ihm im Haus wohnen könnte?

Der Zustand ist echt so nicht haltbar, deshalb möchte er so schnell wie möglich raus.

Wir haben auch schon überlegt, ob er zu mir zurück zieht, aber die Entfernung zur Schule ist einfach zu weit, da wäre er pro Tour 2 Stunden unterwegs. Und die Schule jetzt noch mal wechseln möchte er natürlich nicht.

Was kann er tun?

Vielen Dank im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Maria,

quote:
Kann sein Vater ihm den Auszug verbieten bzw. kann er Unterhaltszahlungen verweigern, weil er ja bei ihm im Haus wohnen könnte?


Yepp. Der Vater kann seiner Unterhaltspflicht natural nachkommen.

quote:
Der Zustand ist echt so nicht haltbar, deshalb möchte er so schnell wie möglich raus.


Unzumutbar oder normale pubertäre Probs?

Zahlst du?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7999 Beiträge, 4497x hilfreich)

Den Auszug kann er aber nicht verbieten, da der Sohn volljährig ist.

Der Sohn sollte sich diesen Schritt aber gut überlegen!

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Den Auszug kann er aber nicht verbieten, da der Sohn volljährig ist


Wer hat das behauptet?:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7999 Beiträge, 4497x hilfreich)

@Loddar
Diente nur zur Klarstellung und war nicht gegen dich gerichtet. ;)

-- Editiert am 31.05.2009 23:18

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Cruncc,

hab ich auch gar nicht so aufgefasst...:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
Maria67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Rückmeldung.

Eigentlich wär ich bei meinem Gehalt nicht unterhaltspflichtig, zahle aber trotzdem einen Betrag direkt auf das Konto meines Sohnes.

Hmmm, unzumutbar oder pubertäre Probs. Ehrlich gesagt, kann ich das nicht so genau sagen. Mein geschiedener Mann darf nicht mehr mit mír reden (seine neue Freundin hat was dagegen), also bin ich auf das angwiesen, was mein Sohn mir erzählt. Der Vater ist nun für 2 Wochen in den Urlaub gefahren und läßt seinem Sohn für diese Zeit grade mal 50 Euro da. Mit dem Ausspruch: muxs reichen, mehr hab ich nicht. :-(

Fakt ist, dass Sohnemann da raus will. Und ich will halt sichergehen, dass der Vater dann auch verpflichtet ist, seinen Anteil am Unterhalt zu leisten und er ihm das nicht untersagen kann. Sonst macht das ganze ja keinen Sinn.

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