Auto / Finanzierung durch Frau

31. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
MBaumi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto / Finanzierung durch Frau

Hallo,

habe folgendes Problem:
meine Frau will die Trennung. Noch leben wir in der gemeinsamen Wohnung. Nun hat sie versucht, mir das Auto wegzunehmen. Sie hat die Finanzierung für das Auto gemacht, angemeldet aber auf mich (Fahrzeugschein). Kann Sie so ohne weiteres, das Auto nehmen und dem Autohaus zur Sicherungsverwahrung (angeblich besteht Gefahrt das ich es kaputt fahre...) übergeben. Habe ich gar kein Recht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Eigentlich wurde das Auto ja in der Ehe angeschafft. Aber wenn sie den Kaufvertrag und die Finanzierung unterschrieben hat, schauts schwieriger aus.War bei mir ähnlich.Nur wars bei uns ein Leasingwagen. Ich hab den Wagen angezahlt mit 5000, dann 2 Jahre brav die Leasingraten bezahlt (ging auch von meinem Konto ab), aber -der Leasingnehmer war mein Ex-ergo durfte nur er den Wagen kaufen -natürlich dann nach Ablauf der 2 Jahre zu einem supergünstigen Restpreis und ich stand dumm da.Er konnte ihn mir einfach nehmen.Ich war zwar beim Anwalt, dieser meinte aber, wir könnten allenfalls die Hälfte der Anzahlung von ihm fordern, die Raten würden als ne Art "Miete " betrachtet. Ich habs dann als Lehrgeld genommen, da ich keinen Streit wollte und es auf sich beruhen lassen.

Im Fahrzeugschein stand ich auch, nutzte mir herzlich wenig.

Weiß nicht, ob das beim Ratenkauf anders ist als beim Leasing, kann Dir nur aus meinen Erfahrungen erzählen.

Wer von Euch benötigt den Wagen denn dringender? Könnt ihr Euch da nicht einigen? Und wenn sie Angst hat, daß Du ihn kaputtfährst-dann lasst doch den Finanzierungsvertrag überschreiben auf Dich.Wer zahlt die Raten?

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#2
 Von 
MBaumi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Raten zahlt sie, ich könnte aufgrund von Arbeitslosigkeit die Raten gar nicht zahlen. Es geht auch mehr um den augenblicklichen Zustand. Ob sie den Wagen so einfach dem Autohaus zurückgeben kann? Wir leben ja schließlich auch noch in der gemeinsamen Wohnung.

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