Hallo, habe ein großes Problem aber ich fange mal mit allen Fakten von vorn an.
Ich, geb. 12.04.1983
-Ausbildung zur Bürokauffrau begonnen am 01.09.1999
abgebrochen am 15.12.2000 (mit knapp 18 Jahren)
-dazwischen gejobbt, arbeitslos gewesen, verschiedene Lehrgänge
absolviert (auf gut Deutsch: herum gelungert)
-01.09.2005 Beginn einer Kombi-Maßnahme vom A-Amt mit Ziel der
externen Prüfung zur Verkäuferin (keine richtige Ausbildung,
zählte nur als Maßnahme, bekam in dieser Zeit
elternunabhängiges BAB)
-01.02.07 erfolgreicher Abschluss mit Berufsabschluss
Verkäuferin, somit auch Ende der Maßnahme
-von 01.03.07 bis 31.07.07 Aushilfe bei der Tankstelle
-seit 01.08.07 Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau bei dieser
Tankstelle, allerdings nur das 3. Lehrjahr, da ich den
Berufsabschluss Verkäuferin habe
So das waren die Fakten. Nun zu meinem Problem. Ich bekomme nur 325 Euro Lehrlingsentgelt + 154 Euro Kindergeld. Wohne seit meinem 19. Lebensjahr mit meinem Freund zusammen. Unsere Miete beträgt 354 Euro. Hatte Anfang August Antrag auf BAB gestellt, wurde allerdings abgelehnt, weil meine Eltern (geschieden) zuviel verdienen. Laut Bescheid müsste mir mein Vater 300 Euro und meine Mutter mit 100 Euro zahlen. Meine Mutter hat selbst nicht viel und kann mir nix geben. Mein Vater gibt mir ab und zu mal etwas, aber unregelmäßig und nur wenn ich ihn frage. Außerdem ist es mir sehr unangenehm, da ich seit 5 Jahren auf eigenen Beinen stehe und ich mein Leben selbst unterhalten möchte. Im April werde ich 25, dann fällt auch mein Kindergeld weg. Somit fehlen mir nochmals 150 Euro. Ich kann so nicht überleben. Auch wenn der Abschluss meiner Ausbildung vorraussichtlich Ende Juli ist.
Hab nun im Internet gesucht, ob man bei der Berechnung des BAB wirklich noch meine Eltern mit einrechnen kann. Denn ich bin der Meinung, das wenn ich vorm Kindergeldgesetz kein Kind mehr bin, dann kann doch auch keiner verlangen das meine Eltern meinen Unterhalt noch bestreiten müssen oder?
Bitte helft mir! Habt ihr Urteile oder Gesetztestexte, welche ich ausdrucken und mit zum BAB Amt nehmen kann? Ich hab schon hohe Schulden gemacht, nur weil ich erst zu spät gemerkt habe das eine Ausbildung heutzutage doch sehr wichtig ist!
BAB - müssen Eltern Unterhalt zahlen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Danke für deine Antwort.
Also müssten die mir ja BAB bewilligen ohne meine Eltern in die Berechnung mit einzubeziehen oder? Weil im Gesetztestext steht etwas, das unter Umständen das Einkommen nicht mit angerechnet wird wenn die Unterhaltspflicht der Eltern verwirkt ist. Und meine Frage bezog sich eben darauf, ab wann und in wie fern ein Unterhaltsanspruch verwirkt ist.
ALG II und Wohngeld bekomm ich nicht, hab da schon nachgefragt, da ich dem Grunde nach Anspruch auf BAB habe.
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§71 SGB III
(5) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. Einkommen ist ferner nicht anzurechnen, soweit ein Unterhaltsanspruch nicht besteht oder dieser verwirkt ist.
Um diesen Auszug geht es mir.
--- editiert vom Admin
Die Verkäuferin und nun das 3. Lehrjahr zur EH-Kauffrau zählen als 1 Ausbildung. So sieht es auch die BAB Stelle, denn sonst hätte ich ja keinen Anspruch dem Grunde nach. Sie finanzieren ja nur die Erstausbildung.
Und die Bürokauffrau hatte ich ja abgebrochen. Damals wurde ich von meinem Vater unterstützt.
Hat denn jemand einen Gesetztestext mit dem ich auf der BAB Stelle aufschlagen kann, damit sie das Einkommen meiner Eltern nicht mit in die Berechnung einbeziehen?
Und jetzt?
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