Mein Sohn studiert bereits im 9. Semester Bachelor (zwei Fächer im Optionalbereich und wird voraussichtlich nächstes Jahr seinen Abschluss machen. Das Regelstudium sollte eigentlich 6 Semester betragen. Kann man bei dieser Studienlänge schon von Bummelstudium reden?
Weiterhin interessiert mich ob ich auch weiterhin als geschiedener Vater unterhaltspflichtig bin falls danach noch ein Masterstudium angehängt wird (wie lange das dann auch noch wieder dauern wird)?
Bachelor - Bummelstudium? Bin ich bei Masterstudium auch noch unterhaltspflichtig?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo ulysse,
das würde vorraussichtlich in einem Rechtstreit enden.
Was dabei rauskommt, kann hier keiner sagen.
Du mußt da selbst aktiv werden.
Da hilft nur Einkommensreduzierung.
Bzw. ganz das Arbeiten einstellen, nur so kommst du sicher da raus, einen anderen Weg gibt es leider für dich nicht.
Mußt halt selbst wissen was dir wichtiger ist, ewige Melkkuh oder eine Zeitlang aussteigen und die Füße hochlegen.
Du bist nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig.
mesalla
Hallo ulysse!
Ich gebe dir mal etwas zum lesen an die Hand.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltszahlung__f14018.html
Kommt das deinem Fall nahe, oder gibt es relevante Unterschiede, die es zu beachten gilt?
Noch ´nen schönen Abend
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Wie ich schon sagte, es würde auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen.
Da haben im Endeffekt nur die Anwälte was davon, nämlich die bekommen dann einen Sack voll Kohle.
Da besteht dann die Gefahr,dass es nochmal wesentlich teurer für Papa wird.
Tatsachen schaffen !
Job hinschmeißen und die Füße hochlegen, dann bekommt der Filius Bafög.
Und man hat ihm gezeigt, dass man sich auch in Zukunft nicht für dumm verkaufen läßt und er sich erst gar nicht an so was gewöhnen braucht.
Sonst halten die ihre Eltern für ewige Trottel.
mesalla
P.S. Vorausgesetzt es besteht kein Titel, auch im Scheidungsurteil gucken, da sind oft unbefristetet Titel versteckt, an die man schon lange nicht mehr denkt.
Und jetzt?
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