Hallo
Ich besuche die Abendrealschule jetzt drittes von vier Semestern.
Ich bin verheiratet und lebe mit meinem Mann zusammen.
Mir wird da ein ziemlicher Anteil von meinem Vater angerechnet, vor allem seit letztem Jahr da meine Stiefmutter neu geheiratet hat (also meinem Vater ihr gegenüber nicht mehr Unterhaltsverpflichtet ist).
Mein Vater hat aber nicht die möglichkeit mich in irgendeiner weise finanziell zu unterstützen (Hypotheken, Schulden etc), ich bekomme im Moment das Kindergeld von 154 Euro an mich selbst ausgezahlt und wenn der Antrag bearbeitet ist werde ich noch ungefähr 40 Euro Bafög im Monat bekommen.
Mein Mann hat sich zum 01.08.04 mit der Ich-AG Förderung vom Arbeitsamt selbstständig gemacht (also 600 Euro Förderung wovon abzüglich Kranken + Rentenversicherung ca 370 Euro übrig bleiben), plus Gewinn aus der Selbständigen Tätigkeit (wenig).
Kann ich/muß ich den Unterhalt von meinem Vater einfordern? (würde das nur ungern tun)
Kann ich beim Bafögamt irgendwie geltend machen das mein Vater nicht in der Lage ist mich zu unterstützen?
Oder bleibt mir jetzt wirklich nur noch der Weg zum Sozialamt?
MfG
Sabrina
Bafög, Unterhalt, Sozialamt???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Wie alt bist du?Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Schule ist Vormittags Mo- Fr zwischen 8.30 - 13.20 Uhr und an 3 Tagen in der Woche auch nochmal abends jeweils 2 Stunden Französisch, insgesammt also 28 Schulstunden plus Anfahrt, Hausaufgaben etc.
Ich mache neben her schon mal Webseiten und helfe meinem Mann soweit ich kann, wenn ich meine 40 Euro Bafög bekommen möchte darf ich ja offiziell auch garnicht nebenher Arbeiten, aber wäre zeitlich auch kaum möglich.
Bin 22 Jahre und habe leider noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Habe in den letzten Jahren ca ein halbes Jahr fest in einer Ausbildungsküche gearbeitet, ansonsten nur geringfügige Beschäftigungen.
Die Schule ist eigentlich rückblickend die Zeit die mir für mich selbst das meiste gebracht hat, ich weiß auch noch nicht was ich danach mit dem Abschluß machen werde, aber ich möchte auf keinen Fall abbrechen.
Ich muß nur von irgend etwas leben und ich möchte auf keinen Fall dass von meinem Vater etwas einfordert wird, dass er unter umständen sein Haus verkaufen muß um meinen Unterhalt zu bezahlen oder so etwas in der Art (ist ja verständlich hoffe ich). Wenn er das Geld hätte, er würde mir sicher gerne jeden Monat etwas geben aber er hat es nicht, er kommt kaum selbst zurecht.
Grunsätzlich sind zunächst Ehemann und dann beide Elternteile unterhaltspflichtig!
Warum dir einerseits ein "ziemlicher Anteil" von deinem Vater angerechnet wird,er aber andererseits nichts zahlen kann,verstehe ich noch nicht so ganz.
Aber nehmen wir mal an alles ist korrekt.
Wenn du beim Bafögamt nicht weiter kommst,kannst du ja mal beim Sozialamt anfragen.
Die werden dir schon sagen was möglich ist.
Noch was zum lesen:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
-- Editiert von schnee-einsiedel am 23.09.2004 20:37:17
--- Posting wurde vom Admin editiert
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
43 Antworten