Bafög-Antrag - wann müssen Eltern zahlen?

6. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Andrea F
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög-Antrag - wann müssen Eltern zahlen?

Hallo,

die ältere Tochter meines Mannes ist 22 Jahre alt, hat ein 3jähriges Kind und lebt mit ihrem Freund im eigenen Haushalt. Beide ohne Schulabschluß, ohne jegliches Interesse an Arbeit und Berufsausbildung, finanziert durch Hartz IV.

Mein Mann musste aufgrund der Tatsache, dass sie eine eigene Familie hat, seit Geburt seines Enkels keinen Unterhalt mehr zahlen.

Jetzt möchte sie Ihren Hauptschulabschluß nachmachen (Volkshochschule, vormittags), beantragt dafür Bafög und informiert uns, dass sie dafür die Einkommensnachweise meines Mannes benötigt.

Kann mir jemand sagen, ob es sein kann, dass jetzt doch wieder wir zur Finanzierung herangezogen werden? In den Richtlinien für ein elterneinkommens-unabhängiges Bafög ist der Fall eines Kindes mit Kind nicht zu finden...

Vielen Dank
Andrea



-- Editiert am 06.07.2009 13:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo Andrea!

Also wo es genau steht, dass nun auch der Vater wieder sein Einkommen darlegen muss, kann ich Dir nicht sagen.
Aber ich weiß von einer sehr guten Bekannten, sie ist 28, hat einen 11 jährigen Sohn und studiert, dass sie für den BafÖG- Antrag auch das Einkommen ihrer Mutter jedes Mal mit angeben muss. Was ihr natürlich sehr peinlich ist, denn sie ist ja schon 28!

Ich hoffe, Dir kann jemand hier Auskunft geben, werde es auf jeden Fall mitverfolgen.

LG beijing

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Andrea,

Auskunft über das Einkommen werden Vater und Mutter erst mal erteilen müssen. Anders ist es ja nicht möglich einen Bafög-Anspruch zu errechen.

Sollte das Bafög-Amt anhand der Einkommensnachweise einen Unterhaltsanspruch ggü. den Eltern errechnen, so hat dieser im Unterhaltsrecht nach BGB keinen Bestand.

Nach BGB sehe ich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt für die Tochter. Sie könnte den Hauptschulabschluss ebenso in einer Abendschule nachholen und tagsüber selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen.

LG Nero

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