Bafög - Unterhaltsvorrauszahlung zurück zahlen

17. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nikkisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Bafög - Unterhaltsvorrauszahlung zurück zahlen

Hallo...

Ich brauche Hilfe!!! Das Problem ist die Stieftochter. Die Situation ist die, sie hatte ihr Abi gemacht, dann ein Fernstudium zu hause angefangen was der Vater finanziell unterstützt hat zum Unterhalt. Das hat sie dann abgebrochen. Dann hätte sie eine Weile gejobbt. Dann wollte sie eine Ausbildung machen. Dafür haben wir dann eine Wohnung besorgt Maklern übernommen Kaution etc. Die Ausbildung hat sie volle 6 Wochen besucht und ist krank geworden. Über die Krankheit kamen nur Lügen. Dann hat sie die Lehre geschmissen. War dann angeblich krank und nicht in der Lage weiterzulernen. Da haben wir schon Hilfe gesucht bei einer Anwältin die ist der Meinung wir brauchen keinen Unterhalt mehr zu zahlen.
Nach 8 Monaten wurde sie gesund geschrieben vom Mdk. Und einen Einen Monat später heisst es sie geht studieren! !!! Und ist einfach ausgezogen und hat die Wohnung gekündigt und wir mussten dann noch die Miete zahlen weil der Vater die Bürgschaft unterschrieben hatte.
Dann kam Post vom Bafög Amt. Hin und Her heisst es nun dass sie das Bafög in Unterhaltsvorrauszahlung umgewandelt haben! !!!
Die Tochter hat das Studium nach 9 Monaten abgebrochen und nun Hartz beantragt.
Der Vater hat nach der zweiten abgebrochenen Lehre die Zahlungen eingestellt. Doch nun kommt das Studentenwerk und verlangt vom Vater die Vorauszahlung in voller Höhe zurück! !!!
Es soll nun geprüft werden ob eine zivilgerichtliche Klage lohnen würde.
Das kann doch nicht sein das man sie das alles gefallen lassen muss als Vater. Was soll man noch alles zahlen. Sie beweist keine Zielstrebigkeit, wir hören nichts mehr von ihr. Der Kontakt ist auf 0...
Gibt es eine rechtliche Lücke womit man eine Chance hat da rauszukommen? Ich würde mich über jeden Tipp freuen.
Lg Nikkisch

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "Nikkisch",

Eltern müssen für Ihre Kinder sorgen, bis zum Abschluss einer Ausbildung.
Über eine längere Erkrankung Ihres Kindes sollten Sie sich Sorgen machen, ebenso über den Werdegang Ihrer Tochter. Suchen Sie ein klärendes Gespräch mit ihr. Es wundert mich nicht, dass die Kommunikation auf 0 ist. Vielleicht hat Ihre Tochter ihren Weg noch nicht gefunden. Negativ auslegen, würde ich das nicht. Sie sollten ihr helfen, ihren eigenen Weg zu finden, damit sie sich eine Zukunft aufbauen kann.

MfG, soso55

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Dich interessieren vermutlich nicht salbungsvolle Worte, sondern die rechtliche Lage.
Zunächst einmal: du kannst gar nichts machen, da du gegenüber deiner Stieftochter gar nicht unterhaltspflichtig bist.
Frage wäre, ob der Vater nach einem abgebrochenen Studium und einer abgebrochenen Ausbildung noch unterhaltspflichtig für das zweite, inzwischen ebenfalls abgebrochene Studium wäre, richtig?
Wenn das Amt jetzt bereits die Zahlungen in voller Höhe zurückfordert, dann muss es da ein Vorspiel gegeben haben. Zunächst würden die nämlich zur Auskunft über das Einkommen des Vaters (und der Mutter) auffordern. Dieser Auskunft ist Folge zu leisten, das kostet erst mal nichts weiter.
Dann berechnet das Amt den Elternanteil nach BAFÖG-Recht. Das kostet euch auch noch nichts.
Wenn das Amt dann mitteilt, wie viel zu zahlen ist, kann man die Zahlung verweigern, wenn das Kind keinen Unterhaltsanspruch nach BGB mehr hat.
Hier könnte der Unterhaltsanspruch verwirkt sein, da bereits zwei Ausbildungen abgebrochen wurden.Könnte aber auxh noch gegeben sein, da Überforderung und Krankheit ja jeweils recht vernünftige Abbruchgründe sein könnten. Im Zweifelsfall geht das vor Gericht und dann sagt der Richter, ob der Unterhaltsanspruch bestand.

Dass ihr noch Miete zahlen musstet wegen einer Bürgschaft, ist unterhaltsrechtlich unerheblich. Zu der Bürgschaft wart ihr gesetzlich nicht verpflichtet

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nikkisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort, quiddje...richtig mir geht's um rechtliche Fakten. Ich hab einfach gehofft, dass es ein Wunder gibt und man diese Geschichte vielleicht doch irgendwie umgehen kann ohne Gericht.
Es gab Berechnungen vorweg. Die waren so unrealistisch und die jüngste Tochter die privilegiert ist haben sie einfach weggelassen. Die Mutter ist auch aus dem Schneider. Das Problem in Deutschland ist, dass Väter keine Chance haben die stehen immer mies da und Mütter werden geschützt.
Die Keankheitsgeschichte ist Strategie von der Tochter. Das war zu Schulzeiten schon so und die kleine fängt genau so an.

Deshalb ein Gespräch suchen - Nein danke - selbst wenn wir wollten. Wir wissen nicht wo sie sich aufhält und die Behörden sagen uns nichts.
Ich werde dann mal hoffen das wir doch einen Weg finden.
Danke ....

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