Bafög für Ehefrau nach einvernehmlicher Scheidung

29. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb542482-12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög für Ehefrau nach einvernehmlicher Scheidung

Hallo,

meine Frau und ich wollen unsere im April 2017 geschlossene Ehe einvernehmlich scheiden lassen.

Sie wird demnächst 28 Jahre alt und ist aktuell noch Studentin ohne eigenes Einkommen. Nach unserer Heirat hat sie ihr Studium aufgenommen. Vor dem Studium hat sie eine Berufsausbildung abgeschlossen. Nach der Ausbildung hat sie nur ein paar Monate in dem Beruf gearbeitet.

Ich bin berufstätig und komme (in der aktuellen Steuerklasse 3) auf ca. 4000 netto im Monat.

Wir möchten eine einvernehmliche und friedliche Trennung, bei der wir möglichst alles vorab unter uns, und nicht vor Gericht, klären. Auch eine einvernehmliche Regelung bzgl. Trennungsunterhalt ist geplant.

Die Frage, die sich uns stellt: Hat meine Frau nach der Scheidung Anspruch auf Bafög und wie wird dieses berechnet? Werde ich als Ex-Ehegatte mit meinem Gehalt darin berücksichtigt? Werden die Einkommensverhältnisse ihrer Eltern berücksichtigt? Oder wird sie als komplett unabhängige Person ohne eigenes Einkommen gewertet?

Unser Wunsch ist natürlich, dass sie einen möglichst vollen Bafög-Satz erhält, bei gleichzeitig geringer finanziellen Belastung für mich oder ihre Eltern.

Wir würden uns wirklich sehr über professionellen Rat freuen und sagen schonmal vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von fb542482-12):
Hat meine Frau nach der Scheidung Anspruch auf Bafög und wie wird dieses berechnet?
Es wird sich vermutlich niemand hier hinsetzen und dir ein ganzes Gesetz auf verständliche Weise herunterbrechen. Es gibt aber zahlreiche Internetseiten, die dir genauere Informationen zum BAföG anbieten.

Zitat (von fb542482-12):
Werde ich als Ex-Ehegatte mit meinem Gehalt darin berücksichtigt?
Nein. Allerdings wird die Zahlung von Trennungsunterhalt in voller Höhe auf den BAföG-Bedarf angerechnet.

Zitat (von fb542482-12):
Werden die Einkommensverhältnisse ihrer Eltern berücksichtigt? Oder wird sie als komplett unabhängige Person ohne eigenes Einkommen gewertet?
Das kommt darauf an, ob es sich um eltern(un)abhängiges BAföG handelt.

Bei deinem Einkommen und den daraus resultierenden Trennungsunterhaltszahlungen dürfte sie vermutlich überhaupt kein BAföG bekommen. Was zumindest für mich auch Sinn ergeben würde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vielleicht ist mal eine grundsätzliche Erklärung sinnvoll. Hier ist der öffentlich-rechtliche Bafög-Anspruch von dem familienrechtlichen Unterhaltsanspruch zu trennen. Die Eltern und den Noch-Ehemann müssen allenfalls nach familienrechtlichen Regelungen zahlen. Grobe Einschätzung: die Eltern sind ohnehin raus, eine Ausbildung abgeschlossen, Unterhaltskette unterbrochen. Beim Ehemann schwer einschätzbar, kann sein (muss aber nicht), dass er nach dem Trennungsjahr noch zahlen muss, wenn dann aber befristet. Da hilft der Anwalt weiter.

Völlig unabhängig davon ist die Bafög-Berechnung. Da werden die Einkommen der Eltern/des Ehemannes zwar als Berechnungsgröße herangezogen, dadurch werden aber keine familienrechtlichen Ansprüche begründet. Es kann also sein, dass Bafög wegen des Einkommens der Eltern/des Exmannes verweigert wird, gleichwohl kein Geld aus der Familie fließen muss.

wirdwerden

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