Bafög und Trennungsunterhalt

1. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Cedric777
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög und Trennungsunterhalt

Hallo zusammen
Es gäbe die folgende Situation:
Person A und Person B sind beide deutsch. A ist berufstätig und verdienne 3000 euro monatlich während B eine Ausbildung macht. A und B heiraten und nach 14 Monaten lassen sich trennen. Zum Trennungszeitpunkt ist Person A weiterhin berufstätig während Person B seit 5 Monaten arbeitslos gemeldet ist und bezieht Arbeitslosengeld und das getrennte Paar ist kinderlos und hat einen Ehevertrag mit kompletten Gutetrennung. Zum Anfang des Trennungsjahres entscheidet sich Person B ein Studium aufzunehmen und dies sollte in den nächsten 6 Wochen starten.

Mittlerweile gehen beide A und B zu einem Familienrechtanwalt wegen Scheidungsinformationen und der informiert das Paar dass Trennungsunterhalt kann verzichtet werden wenn Person B den nicht beantragt und drauf freiwillig verzichten möchte Allerdings sollte B keine Sozialleistung beantragen also Bafög auch.

Person B erkündigt sich weiter und findet heraus dass sozusagen kurze Ehe also Ehe die unter 3 jahren gedauert haben bieten gar keinen Anspruch auf Unterhalt.
ALso wenn das stimmt könnte Person B einen Antrag auf Bafög stellen ohne dass es Auswirkung auf Person A hat?
Kann/darf Person B überhaupt auf den Trennungsunterhalt verzichten in dem Fall und könnte Bafög beantragen?

Tausend Dank I'm voraus für eure tips und Rat und Empfehlungen.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Cedric777):
A und B heiraten und nach 14 Monaten lassen sich trennen.
d.h. nach 14 Monaten trennen sich A+B.
Zitat (von Cedric777):
der informiert das Paar
Der Anwalt hat vermutlich genau gelesen, was Inhalt des Ehevertrages ist.
Person B hat vermutlich die Gründe für die Versagung der Unterhaltspflicht gefunden?

Dass B auf Trennungsunterhalt verzichten kann, erscheint insofern merkwürdig, da das ALG sehr gering ist und vermutlich nicht den Lebensunterhalt von B decken kann.
Ich meine: Ein Ehevertrag mit Gütertrennung bezieht sich auf die Trennung des Vermögens/der Güter von A+B, nicht aber auf Freistellung von Unterhalt.

Zitat (von Cedric777):
Kann/darf Person B überhaupt auf den Trennungsunterhalt verzichten in dem Fall und könnte Bafög beantragen?
Ich meine, Verzicht geht nicht. Der Antrag auf BAföG würde uU abgelehnt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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