Hallo zusammen
Es gäbe die folgende Situation:
Person A und Person B sind beide deutsch. A ist berufstätig und verdienne 3000 euro monatlich während B eine Ausbildung macht. A und B heiraten und nach 14 Monaten lassen sich trennen. Zum Trennungszeitpunkt ist Person A weiterhin berufstätig während Person B seit 5 Monaten arbeitslos gemeldet ist und bezieht Arbeitslosengeld und das getrennte Paar ist kinderlos und hat einen Ehevertrag mit kompletten Gutetrennung. Zum Anfang des Trennungsjahres entscheidet sich Person B ein Studium aufzunehmen und dies sollte in den nächsten 6 Wochen starten.
Mittlerweile gehen beide A und B zu einem Familienrechtanwalt wegen Scheidungsinformationen und der informiert das Paar dass Trennungsunterhalt kann verzichtet werden wenn Person B den nicht beantragt und drauf freiwillig verzichten möchte Allerdings sollte B keine Sozialleistung beantragen also Bafög auch.
Person B erkündigt sich weiter und findet heraus dass sozusagen kurze Ehe also Ehe die unter 3 jahren gedauert haben bieten gar keinen Anspruch auf Unterhalt.
ALso wenn das stimmt könnte Person B einen Antrag auf Bafög stellen ohne dass es Auswirkung auf Person A hat?
Kann/darf Person B überhaupt auf den Trennungsunterhalt verzichten in dem Fall und könnte Bafög beantragen?
Tausend Dank I'm voraus für eure tips und Rat und Empfehlungen.
Bafög und Trennungsunterhalt
1. Oktober 2024
Thema abonnieren
Frage vom 1. Oktober 2024 | 11:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög und Trennungsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
d.h. nach 14 Monaten trennen sich A+B.ZitatA und B heiraten und nach 14 Monaten lassen sich trennen. :
Der Anwalt hat vermutlich genau gelesen, was Inhalt des Ehevertrages ist.Zitatder informiert das Paar :
Person B hat vermutlich die Gründe für die Versagung der Unterhaltspflicht gefunden?
Dass B auf Trennungsunterhalt verzichten kann, erscheint insofern merkwürdig, da das ALG sehr gering ist und vermutlich nicht den Lebensunterhalt von B decken kann.
Ich meine: Ein Ehevertrag mit Gütertrennung bezieht sich auf die Trennung des Vermögens/der Güter von A+B, nicht aber auf Freistellung von Unterhalt.
Ich meine, Verzicht geht nicht. Der Antrag auf BAföG würde uU abgelehnt.ZitatKann/darf Person B überhaupt auf den Trennungsunterhalt verzichten in dem Fall und könnte Bafög beantragen? :
Und jetzt?
Schon
277.860
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten