Bafög und Unterhalt, Unerhaltsantrag durch leibl. Kind

2. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
urmelchen07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög und Unterhalt, Unerhaltsantrag durch leibl. Kind

Zu folgendem Fall bräuchte ich eine kleine Rechtsberatung. Durch mein
in diesem Semester angefangenes Studium habe ich
momentan nicht viel Zeit, mich umfassend selbst zu informieren. Um Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin momentan 20 Jahre alt. Meine leiblichen Eltern sind seit meinem 5. Lebensjahr getrennt.
Seit der Trennung lebe ich bei meiner Mutter, die vor ca. 4 Jahren wieder geheiratet hat.
Da mein leiblicher Vater sehr gewalttätig war und meine Mutter jedwegen Kontakt mit ihm vermeiden
wollte, hat sie über die ganzen Jahre hinweg auf Unterhalt verzichtet (nicht förmlich, sie hat einfach
keinen Unterhalt bekommen, auch da ich, meine Mutter und mein leiblicher Vater DDR-Bürger waren
und meine Mutter mit mir aus der DDR geflohen ist, mein Vater aber weiterhin in der DDR lebte).
Zu meinem Studienbeginn habe ich Bafög beantragt und musste
meinem leiblichen Vater einen Brief schreiben, mir doch zwecks Berechnung des Bafögs Aukunft über
sein Einkommen zu machen. Leider habe ich keinerlei Antwort erhalten. Jetzt habe ich die Möglichkeit
einen sogenannten "Antrag auf Vorauszahlung" zu stellen. Zu meinem Fall würde ich gern folgendes wissen:
1) Führt die Beantragung von Bafög, bzw. der "Antrag auf Vorauszahlung" automatisch zu einem
Unterhaltsprozess, da ja Unterhaltszahlungen auf den Bafög angerechnet werden? Wer wäre hier Kläger,
ich oder das Bafögamt?
2) Ist es möglich rückwirkend für die Jahre, in denen meine Mutter auf den Unterhalt verzichtet hat,
Unterhalt rückzufordern (Nach §1613 BGB Abs. 2 , da ich ja durch meine Minderjährigkeit rechtl.
gehindert war Unterhalt zu fordern)?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ich möchte Sie im Voraus darauf aufmerksam machen, dass dieses Rechtsforum aufgrund von Haftungsgründen keinesfalls eine Rechtsberatung darstellen, noch diese ersetzen will. Ich bitte Sie, dieses dementsprechend zu berücksichtigen.

Zu Ihren Fragen:

1) Führt die Beantragung von Bafög, bzw. der "Antrag auf Vorauszahlung" automatisch zu einem Unterhaltsprozess, da ja Unterhaltszahlungen auf den Bafög angerechnet werden? Wer wäre hier Kläger,
ich oder das Bafögamt?


Bei einem Antrag auf Vorausleistung wird ein fiktives Gehalt Ihres Vaters angenommen, da ja eine reale Auskunft nicht besteht. Dementsprechend wird dann von dem BaföG-Amt an Sie geldlich geleistet. Wenn Sie diesen Antrag stellen, so wird das BaföG-Amt daran gehen, bei weiterer Weigerung des Vaters auf Auskunfterteilung eigene Zwangsmaßnahmen ansetzen wie z.B. die Anordnung eines Zwangsgeldes.

Mit diesen Maßnahmen haben Sie persönlich jedoch nichts mehr zutun, da nun das BaföG-Amt selbst einen Anspruch gegen Ihren Vater geltend macht. Es ist mithin das BaföG-Amt Kläger und auch Partei im Zivilprozess und nicht mehr Sie. Juristisch formuliert kann man es so sagen, dass Sie den Anspruch an das BaföG-Amt abtreten.


2) Ist es möglich rückwirkend für die Jahre, in denen meine Mutter auf den Unterhalt verzichtet hat, Unterhalt rückzufordern (Nach §1613 BGB Abs. 2 , da ich ja durch meine Minderjährigkeit rechtl.
gehindert war Unterhalt zu fordern)?


Die Geltendmachung von rückständigem Unterhalt ist bisweilen schwierig und an Voraussetzungen geknüpft. Sollte Ihre Mutter Ihren Vater zur Offenlegung seiner Einkünfte damals nicht aufgefordert haben, so ist eine rückwirkende Geltendmachung der Beträge problematisch. Mangels näherer Informationen zu Ihrem Fall kann ich Ihnen keine detaillierte Antwort geben.

Ich empfehle Ihnen, da es sich ja höchstwahrscheinlich um höhere Beträge handelt, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen, und diesen, bei voraussichtlichem Erfolg der Klage, zu beauftragen.

Hinsichtlich der Rechtskosten in diesem Familienrechtlichen Streit haben Sie die Möglichkeit als Student, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dann werden vom Staat entweder Ihre ganzen, oder teilweise Ihre Kosten des jeweiligen Rechtsstreites getragen. Darüber wird Sie aber genauer Ihr Anwalt informieren.

Aus welchem Bundesland kommen Sie denn?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
urmelchen07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super. Danke für die lange Antowrt. Das hat mir seehr weitergeholfen. Ich komme aus NRW.
urmelchen07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

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