Guten Tag,
angenommen, die gesetzliche Rentenversicherung liegt über der Bagatellgrenze, zwei Zusatzrentenversicherungen darunter. Werden dann die zwei zu geringen ausgeglichen? Zählt die Grenze also pro Vertrag oder in Summe?
Vielen Dank für eine Einschätzung.
Bagatellgrenze bei Vorsorgeausgleich
30. Juni 2020
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Frage vom 30. Juni 2020 | 03:09
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 3x hilfreich)
Bagatellgrenze bei Vorsorgeausgleich
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#1
Antwort vom 30. Juni 2020 | 21:25
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
In diesem Fall wird der gesamte Versorgungsausgleich neu aufgerollt. Also mit gesetzlicher Rente sowie eventuellen Zusatzrenten.
#2
Antwort vom 30. Juni 2020 | 22:38
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 3x hilfreich)
Ich hab diesen Paragraph 18 "Geringfügigkeit" gefunden. In (2) steht, dass das Familiengericht einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgleichen soll (unter der Bagatellgrenze). Einzeln klingt mir so nach "pro Rentenvertrag"?
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#3
Antwort vom 1. Juli 2020 | 21:15
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Das ist richtig. Es wird jedes für sich beurteilt - also gesetzliche Renten, Zusatzversorgungen, etc. Aber eben alles,was seinerzeit verteilt wurde.
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