Bagatellgrenze bei Vorsorgeausgleich

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
ya296742-6
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)
Bagatellgrenze bei Vorsorgeausgleich

Guten Tag,

angenommen, die gesetzliche Rentenversicherung liegt über der Bagatellgrenze, zwei Zusatzrentenversicherungen darunter. Werden dann die zwei zu geringen ausgeglichen? Zählt die Grenze also pro Vertrag oder in Summe?

Vielen Dank für eine Einschätzung.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

In diesem Fall wird der gesamte Versorgungsausgleich neu aufgerollt. Also mit gesetzlicher Rente sowie eventuellen Zusatzrenten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya296742-6
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hab diesen Paragraph 18 "Geringfügigkeit" gefunden. In (2) steht, dass das Familiengericht einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgleichen soll (unter der Bagatellgrenze). Einzeln klingt mir so nach "pro Rentenvertrag"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Das ist richtig. Es wird jedes für sich beurteilt - also gesetzliche Renten, Zusatzversorgungen, etc. Aber eben alles,was seinerzeit verteilt wurde.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen