Bald nicht mehr zahlungsfähig

4. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Bald nicht mehr zahlungsfähig

Ich bin meinen 2 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.Nun bin ich schwanger, und werde ab Februar in den Mutterschutz und anschliessend in den Erziehungsurlaub gehen......werde also erstmal keine weiteren Einkünfte mehr haben, und auch nicht mehr zahlen können, bis ich wieder arbeiten gehen kann.
Muß ich nun das JA oder so informieren, oder stelle ich, sobald ich kein Geld mehr bekomme, die Zahlungen einfach ein?
Was muß ich beachten?
Sollte ich einen Anwalt zu rate ziehen?Dies würde ich aus Kostengründen gerne vermeiden.

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31 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Die Zahlungen einfach einzustellen würd ich dir nicht raten..... das gibt zu Recht Ärger!! Ich würde dir unbedingt raten, einen Anwalt aufzusuchen, denn der KU für deine Kinder sollte gewährt sein. ( Vielleicht bekommst du ja PKH, bzw. Beratungsschein )
Es fehlen Informationen von dir. 1. Bist du wieder verheiratet? Bekommst du Mutterschaftsgeld?
Der Vater deines künftigen Kindes ist zwar nicht direkt zum KU deiner Kinder heranzuziehen, wohl aber kann dein Selbstbehalt runtergesetzt werden ( sofern du mit ihm zusammenlebst ).
Wenn dein jetziger Lebensgefährte ein entsprechendes Einkommen hat, ist er auch verpflichtet, dir Unterhalt ( notfalls bis zur Höhe des letzten Nettogehaltes ) zu zahlen. Somit hast du wieder Einkommen und könntest auch KU zahlen.
Aber das sind alles Spekulationen, da man deine genaue Situation nicht kennt. Hierfür fehlen Infos. Aber selbst dann sind diese Sachen im Einzelfalle von einem Richter zu entscheiden, man könnte dir höchstens Tipps geben!
Lieben Gruß
Anna

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Erst einmal danke......
Wir sind derzeit nicht verheiratet. Mein Freund, und Vater des Kindes verdient gerade mal so, das er uns drei zusammen durchbringen kann.
Ich werde in den Erziehungsurlaub gehen, da ich das Kind schlecht alleine lassen kann.
Werde ausser Erziehungsgeld und Kindergeld also erstmal keine Einkünfte weiter haben.
Mein Freund, mit dem ich zusammenlebe verdient etwa 1200€ ......wenn man Miete etc. runterrechnet bleibt gerade mal Geld fürs überleben über.
Ist es nicht möglich, die Anwälte mal nicht an allem verdienen zu lassen?
Ich zahle derzeit schon PKH monatlich zurück, welche ich für Scheidung etc. bekommen habe.
Ich kann mir nicht noch mehr auflasten.

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#3
 Von 
rob077
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Und warum setzt Du Kinder in die
Welt dich Du nicht ernähren kannst/willst !!

Wenn ich sowas lese wie
"Muß ich nun das JA oder so informieren, oder stelle ich, sobald ich kein Geld mehr bekomme, die Zahlungen einfach ein?"
da läuft es mir kalt den Rücken runter.

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#4
 Von 
schwimmsi007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Um weitere Unkosten zu sparen, solltest Du aufs Jugendamt gehen. Aber traurig ist es für Deine anderen beiden Kinder, die auch auf den Unterhalt angewiesen sind. Halten sich diese bei dem Vater auf oder wo?

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#5
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

ehrlich gesagt, weiß ich gar net, wie es aussieht, wenn die Mutter der Kinder an den Betreuenden keinen Unterhalt mehr zahlen kann. Bei Männern wird da glaub net viel Rücksicht genommen sondern gepfändet.

Gut, ist nix pfändbares da aber denk auch mal an den Vater ? oder wer erzieht die Kinder ? muß diese ja auch irgendwie ernähren ...müßte aber doch eigentlich das Sozialamt die Zahlung des Unterhaltesübernehmen - oder ?

Ansich würd ich sagen, stellt es sich genauso dar, wie wenn der unterhaltspflichtige Mann arbeitslos wird.

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also um eines vorwegzunehmen. Das Kind war nicht unbedingt geplant.Soll passieren.Aber hat es deshalb keinen Anspruch auf Leben?
Zum zweiten leben meine beiden anderen Kinder bei meinem Ex Mann, da er mich total gelinkt hat, und ich, damit die Kinder endlich zur Ruhe kommen, nichts weiter dagegen unternehme, sondern auf den Tag warte, an dem die Kinder freiwillig zu mir kommen.
Mein Ex hat sau miese Geschichten gefahren und mich absolut ruiniert, um seinen absolut guten Lebenswandel zu finanzieren.
Meinen Kindern geht es finanziell einfach nur bestens..........viel besser als zu unseren Ehezeiten.........
Um allem ein Ende zu setzen, könnte ich die Kinder wieder zu mir nehmen(laut Gericht leben sie ja bei mir), jedoch würde das wieder Krieg bedeuten, den mein Ex wieder nur auf den Rücken der Kinder austragen würde.
Denke, das wäre weniger sinnvoll.
Schade nur, das man in unserer heutigen Gesellschaft als unterhaltspflichtiger sofort dermassen verurteilt wird, ohne genaue Hintergründe zu kennen.
Klar, könnte ich alles dafür tun, damit es mir finanziell wieder gut geht......aber um welchen Preis?
Ich denke, in Sachen der Kinder wird zu hart gekämpft, und irgendwie scheint jeder zu vergessen, das es weder Gewinner noch Verlierer gibt..........doch..Verlierer sind meist die Kinder......was jedoch viele in ihrer streitsucht vergessen........schade eigentlich.....
Sobald ich irgendwie kann, werde ich wieder arbeiten gehen, um den Unterhalt wieder zu sichern.Ich war bisher auch 50 stunden die Woche los......konnte meine Kinder kaum sehen, obwohl sie 5 Minuten von mir weg wohnen......da mein Ex den Hals nicht voll bekommen kann.....aber sorry.....ich habe auch ein recht auf Leben....und nicht nur er....mit Urlauben, Markenklamotten, ständig neuen Möbeln etc........

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#7
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Merline, grundsätzlich ist es ja schon mal erfreulich, daß es Deinen Kindern wohl so ganz gut geht, auch wenn Du sagst, Du willst warten, bis sie von selber wieder zurück kommen.

Kümmert sich denn dann eine neue Partnerin von Deinem ExMann um die Kinder ? er arbeitet ja offensichtlich auch viel.

Überlegenswert wäre, ob Du überhaupt Unterhalt bezahlen mußt, wenn sie offiziell bei Dir wohnen.

So lang es keine gerichtliche Entscheidung gibt, die die Kinder Deinem Exmann zusprechen, würd ich schon die Chance sehen, keinen Unterhalt leisten zu müssen. Schließlich erziehst Du sie ja und er nutzt sein Besuchsrecht nur ein bissle intensiv aus ...außerdem dürfte er sich schwer tun, auf Unterhalt für Kinder zu klagen, die er gar nicht hat. Müßte ja eher froh sein, wenn er keinen an Dich zahlen muß.

Würde es sonst vielleicht doch mal mit PKH versuchen - solltest Du auf alle Fälle bekommen. Kenn mich mit dem Thema nicht aus - muß man die zurückzahlen, wenn man wieder leistungsfähig ist ? wär mir neu.

Ob das neue Kind gewollt oder ungewollt ist, spielt keine Rolle, ihm und Dir sollte es deshalb nicht schlecht gehen.

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Merline,
Also genau weiss ich auch nicht, wie das mit der Rechtslage aussieht. Kommt so selten vor, gelle? Aber da in der Tat bei Männern auch kaum Rücksicht genommen wird, könnte ich mir vorstellen, dass sie das bei dir auch nicht machen.
Nun mal zu den Zahlen:Dein Freund ist dir unterhaltsverpflichtet . Dir stehen 535 EU zu. Er kann aber bei 1200 abzüglich Selbstbehalt und KU für euer gemeinsames Kind nur 168 EU im Höchstfalle zahlen. Aber auch sein Selbstbehalt kann um bis zu 25 % gekürtzt werden, da ihr zusammen lebt. Dann würden ca. 380 EU für dich übrig sein.
Damit wären dann aber auch erst für dich und euer gemeinsames Kind der Unterhalt so in etwa auf Sozialhilfesatz geregelt.
Ich würde an deiner Stelle auch zum JA gehen und nachfragen, was zu tun ist. Möglich wäre auch, dass die Unterhaltsvorschusskasse erstmal zahlt und sich das Geld später von dir in Raten zurückholt. Ganz oder teilweise.
Ob du mit Michaels letzten Überlegungen durchkommst, wage ich mal zu bezweifeln... Ein Gang von deinem Ex zum JA und er hat das ABR, da ja die Kinder schon länger bei ihm leben.
Natürlich kann man auch die Meinung von rob07 verstehen, aber ich denke - egal ob Mann oder Frau - jeder sollte auch nach der Scheidung noch ein Recht auf Leben und Neuanfang haben. Und wenn du sagst, du gehst so schnell wie möglich wieder arbeiten und deinen 2 Kindern aus erster Ehe gehts finanziell eh gut, seh ich das Problem eher als vorübergehend und bestimmt lösbar.
Liebe Grüße aus dem grad sonnigen Baden Württemberg
Anna

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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo "Anna",

erlauben Sie mir die Frage, ob Sie auch Jurist sind? Hintergrund der Frage ist, dass mir Ihr Engagement und Ihre Beiträge gefallen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,
vielen dank für das Kompliment, aber Juristin bin ich nicht.
Ich war es nur irgendwann leid, ständig den Anwalt wechseln zu müssen, weil er "Mist" gebaut hat.
Verstehen sie mich nicht falsch.... Anwälte sind nötig und die hier anwesenden sind selbstverständlich ausgenommen aber ich habe die Erfahrung oft genug machen müssen, dass Anwälte entweder in die eigene Tasche arbeiten, nicht aber für ihren Mandanten. Oder einen " Fall " annehmen, auf den sie keine Lust haben weil kein Geld dabei zu verdienen ist - aus dem Grunde dann auch nicht sonderlich engagiert sind, oder ganz einfach unwisssend sind, da sie sich wohl seit 20 Jahren nicht weitergebildet haben.

Ich habe daraufhin einfach meinen Anwalt behalten ( dieser hört mir zumindest zu , was ja auch nicht unbedingt selbstverständlich ist ), besorge mir aber die für mich wichtigen Informationen jetzt selbst. Das kostet zwar Zeit, dafür aber auch weniger Anwaltsgebühren und ich kann relativ sicher gehen, dass ich nicht durch Unwissenheit meinerseits und Beratungsfehlern auf Seiten des Anwaltes um mein gutes Recht gebracht werde und das dann auch noch teuer bezahlen muss.
Zwischenzeitlich habe ich dann überlegt, noch einmal Jura zu studieren, um vielleicht "alles besser zu machen " ( Jaja, auch ich habe noch meine Illusionen !! ), habe mich dann aber dazu entschlossen, lieber im Auftrage von Anwälten nach Urteilen und Paragraphen zu recherchieren. 1. Muss ich dann nicht irgendwelche Gauner, Schmarotzer oder sonstiges vor Gericht vertreten ( Sorry, aber damit hätte ich mit Sicherheit Schwierigkeiten.... Hut ab vor Anwälten, die zu so etwas in der Lage sind !! ) 2. habe ich 2 Kinder und kann so von zu Hause aus arbeiten.
Diese Idee ist widererwarten sehr gut angenommen worden und ich habe vor einem Jahr eine kleine 1 Mann ( Frau ) Firma daraus gemacht. Ich habe zwar leider nicht das Spitzengehalt eines Anwaltes, aber dafür macht es umso mehr Spaß!
Familienrecht interessiert mich am meisten, da wir 1. momentan selbst davon betroffen sind und 2. die Rechtsprechung hier häufig nur Leitlinien vorsieht, welche zwar unbedingt ihre Daseinsberechtigung haben, man aber immer wieder der Willkür der Richter bzw. Sachbearbeiter vom Jugendamt ausgesetzt ist. Hier zu seinem Recht zu kommen ist - denke ich mal - oft sehr viel schwieriger als in anderen Rechtsbereichen.
Lieben Dank noch einmal und ein Lob für ihr Forum!
Liebe und Grüße und noch einen schönen Tag
Anna

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#11
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

ach und warum hast DU mich dann mit meinem Steuerbescheidproblem soooo alleine gelassen ;-)

das mit dem "Anwalt um Rat" - Fragen, davon kann ich auch fast nur abraten ...also meine Erfahrung mit 3 Anwälten, die alle genau die selben schriftlichen Informationen bekommen haben und zu 3 völlig unterschiedlichen Ergebnissen kamen, haben mich eines besseren belehrt. Glaub nun nicht mehr, daß man nen Anwalt braucht, wenn man Rat haben will. Sondern man muß genau wissen, was einem zusteht und was man haben will, wenn man einen aufsucht.

Ich kann mir zwar nicht erklären, warum das so ist, schließlich werden die ansich ja nun auch wieder nicht so schlecht bezahlt, als das sie nicht auch mal selber den Kopf einschalten dürften oder sich zu informieren.

jetzt aber genug gemeckert

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#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hab dich gaaaaaar nie nicht allein gelassen !!!!!! Niemals würd ich den lieben Michael mit seinen Problemen allein lassen. Hab doch aber - wie schon gesagt - nie behauptet, alles zu wissen oder? Hab immer brav dazu geschrieben : " Ich denke " oder " Ich meine " oder " meines Wissens " usw....
Jaha!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hab dich gaaaaaar nie nicht allein gelassen !!!!!! Niemals würd ich den lieben Michael mit seinen Problemen allein lassen. Hab doch aber - wie schon gesagt - nie behauptet, alles zu wissen oder? Hab immer brav dazu geschrieben : " Ich denke " oder " Ich meine " oder " meines Wissens " usw....
Jaha!!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

Du herzallerliebes Teufelchen, einmal hätte auch genügt ...werd ich dann mal prüfen, ob du auch immer schön brav das dazu geschrieben hast udn ich Dich zur Verantwortung ziehen kann ;-)

apropos, könnt Dir sonst auch ein Fernstudium an der Uni empfehlen - entweder komplett oder auch nur Teilbereiche.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy du,
wollt ja auch nur einmal,iss aber zweimal rausgehupft.... SERVERFEHLER !!! GANZ BESTIMMT !!
hab schon teilweise mein Abi per Fernstudium gemacht und festgestellt, dass dies um ein vielfaches anstrengender war, als die Abendschule!! Ausserdem hat mir mein Sohn vor ca. 10 min. grad gesagt, dass ich eh ne alte Schachtel bin..... ( was ich nu davon halten soll und was ich für Konsquenzen ziehe, weiss ich noch nicht ).... meinste wirklich, da stellt mich noch ne Staranwaltskanzlei als Juniorberaterin mit Spitzengehalt ein ?????

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

also daß Dich ne Staranwaltskanzlei zu nem Spitzengehalt einstellt, bezweifle ich, wo du mir ja schon immer net recht gibst !!! geht so schließlich auch net!!

Ich denke Du solltest Deinem Sohn klar machen, daß man in Deinem Alter Ruhe braucht und er schnellstmöglich ausziehen soll ...ups, abre was will ich eigentlich mit so ner alten Schachtel in meinem Team.

Kannst ja auch nur einzelne Kurs an der FernUni belegen um mir dann meine ganzen Fragen weiterhin fachmännisch beantworten zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Schatzele,
wie wäre es, wenn du diese Kurse belegen - und mir dein Wissen zuspielen würdest? Dann müsste ich alte Schachtel nicht mehr soviel denken !!
Ich hab meiner Brut schon mehrmals empfohlen, auszuziehen, aber er ist doch letztendlich immer der Meinung gewesen, dass man diese "schrecklichen Zustände " aushalten könne, da einem immer ein feines Futter auf den Tisch gestellt wird.
Ich krieg den nicht los !! Meinste, ich sollte einen eigenen Thread dafür aufmachen... so nach dem Motto : "Wer hilft mir, die Brut loszuwerden " oder " Sponsor für pubertäres Ekel gesucht " ??

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

naja, wenn Du wenigstens ein paar hübsche Töchter in die Welt gesetzt hättest, hätten wir uns da ja irgendwann mal drüber unterhalten können ;-)

Das mit der Kursbelegung hab ich zwangsweise schon ausprobiert ...allerdings ging's da irgendwie weniger um irgendwelche Kinder und Mütter, die Geld brauchen, sondern überwiegend um dusslige Kaufverträge und ähnliches.

...hätte vielleicht besser was soziales studieren sollen, da steht das bestimmt eher auf dem Plan.

Du Engelchen, könntest aber natürlich auch in die Offensive gehen und einfach selbst daheim ausziehen ...soll ich schon mal Platz schaffen ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hmmm........
ich kauf doch nicht die Katze im Sack !!
Wenn du so freundlich wärst, mir deine E-Mail Adresse zu geben, damit ich dir einen kleinen Fragebogen zustellen kann !? Umfasst höchstens 5-6 DIN A 4 Seiten und Fragen, die sich um Nettoeinkommen, Religion, beruflichen Werdegang , schlechte Gewohnheiten, Immobilienbesitz und allgemeine Wohnsituation drehen.
Und könntest du mir im Laufe der nächsten Woche bitte eine DNA Analyse zukommen lassen .... man muss ja schliesslich sicher gehen, dass keine Erbkrankheiten in der Familie aufgekommen sind....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Gebeutelter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Leute,

habe nach langem stöbern etwas gefunden, wo ich mich einklinken möchte. Seit 1997 geschieden, Vater zweier Kinder 13 und 15, zur Unterhaltszahlung von 121% des Regelsatzes verdonnert, komme vermutlich nächstes Jahr in die Bedrängnis, nach Wegfall des Urlaubsgeldes und Kürzung des Weihnachtsgeldes, den mir zustehenden Selbstbehalt von 840€, zu behalten.

Was könnte ich tun um das Gericht zu einer Überprüfung meiner Einkommensverhältnisse zu bringen, ohne einen Anwalt mit einer Änderungsklage zu beauftragen.

Für einen kleinen Tipp währe ich dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Alexander,
hat auch keiner behauptet, dass die Richter willkürlich handeln, aber gerade im Unterhalts-und Umgangsrecht gibt es kaum "Gesetze", sondern mehr "Leitlinien". Und da wird sehr wohl im Einzelfalle entschieden und nicht nach Gesetzen. Was hat diese Sache mit " Schuldfrage" zu tun ?????
Und was das "Wohl des Kindes" angeht..... das ist doch wohl auch eher subjektiv, oder???
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

privates darf ich ja nix mehr schreiben Frau Teufelin, allerdings kann ich dem Beitrag von Herrn Alexander nicht ganz folgen

...aber mann muß ja auch nicht immer mitkommen ;-)

ohnehin, haben sich da ja jetzt einfach zweierlei Beiträge zwischen unsere privaten Meinungsaustausch eingeschlichen.

Zu dem Letzteren, würd ich sagen, daß es doch bestimmt wieder drauf ankommt, ob er einen statischen oder dynamischen Titel gegen sich gelten lassen muß. Beim dynamischen müsste er doch die Unterhaltshöhe anpassen können. Wobei er vermutlich nicht viel gewinnt, weil 121 % und 100 % im Endeffekt das Selbe sein dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Guten Abend Herr Michael ;-))
Nenenene...... iss egal, ob dynamisch oder statisch, da ER ja eine Neuberechnung wünscht. Du kannst zum Jugendamt gehen und da eine Neuberechnung veranlassen. Das kostet dich nichts, ist allerding nicht immer unbedingt empfehlenswert für Väter, denn das JA sieht sich als " Anwalt für das Kind und die Mutter "
Ansonsten hat Herr Michael aber Recht, das Ganze macht lediglich 8 EU aus.... eine Neuberechnung wird aber meist erst ab einer Einkommenssenkung von mindestens 10 % genehmigt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Alexander,
ich habe doch nicht geschrieben, dass ICH das gerecht finde.... ist aber nun leider einmal Fakt !!!!!
Ich schrieb : "Das JA sieht SICH als Anwalt des Kindes und der Mütter" und da habt ihr als Väter aus diesem Grunde meist leider schlechte Karten.
Wenn du meine anderen Postings gelesen hast, solltest du wissen, wie ich über die Lage der Väter denke !!???
Ich bin selbst "Zweitfrau" und habe mir einen "gebrauchten " ;-)) Mann ausgesucht.
Ich sehe hier jeden Tag, welche Rechte er hat.... nämlich gar keine. Seine Ex entfremdet die Kinder von Tag zu Tag mehr und er ist absolut machtlos.
Lieben Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

hoppsala, hab die Aufgabe mal wieder nicht richtig gelesen. Beruhgt mich aber, daß mein Teufelchen es auch net hat - sind Euro 23 Unterschied pro Kind.

och Du Ärmste, hast nen gebrauchten Mann nehmen müssen (oder war er nur schon eingearbeitet) ?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Dein Teufelchen HAT die Aufgabe richtig gelesen, ist nur bei der Recherche zur Antwort
in der Eile zu weit nach links in der DT gerutscht ;-))
Ausserdem wollte ich dir auch mal die Chance geben, mich zu verbessern!!
Naja, und zu deiner Frage.... die beantworte ich dir jetzt nämlich nicht, da ich sonst wieder Schimpfe von Alexander bekomme..... obwohl dies ein sehr interessantes Thema wäre, die Begriffe "Gebraucht" und "Eingearbeitet" zu definieren ;-))

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

na das ist aber mal lieb von Dir, daß ich auch mal was richtiges sagen durfte ...gebraucht / eingearbeitet, können wir ja ein andermal klären ;-)

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