Bargeld bei Scheidung

23. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
qwertasdfg098
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bargeld bei Scheidung

Person X will sich von Perosn Y scheiden lassen.

Person Y hat während der Ehe immer mehr verdient und jeden Monat das Gehalt nach Abzug der Fixkosten in Bar abgehoben. Alle Ausgaben wurden nur Bar getätigt und der Rest Bar gespart.

Nun behauptet Person Y es sei nur ein kleiner 5 Stelliger Betrag übrig - Person X weiß aber, dass dies ein sechsstelliger Betrag sein muss, kann es aber nicht beweisen.

welche Möglichkeiten hat Person X?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nun behauptet Person Y es sei nur ein kleiner 5 Stelliger Betrag übrig
Das kann durchaus korrekt sein.
Zitat:
Person X weiß aber, dass dies ein sechsstelliger Betrag sein muss
Da Person X aber nicht mitbekommen hat, dass Person Y das Geld monatlich in Koks, Liebesdienste etc investiert hat, DENKT Person X lediglich, es sollte mehr da sein.

Zitat:
welche Möglichkeiten hat Person X?
Beweise suchen...

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von qwertasdfg098):
kann es aber nicht beweisen.
Schade.
Zitat (von qwertasdfg098):
welche Möglichkeiten hat Person X?
Ziemlich wenig.
Zitat (von qwertasdfg098):
Person X weiß aber, dass dies ein sechsstelliger Betrag sein muss,
Wenn X das weiß, kann X das evtl. auch beweisen?
Oder: Woher will X das denn wissen?
Zitat (von qwertasdfg098):
Alle Ausgaben wurden nur Bar getätigt und der Rest Bar gespart.
Hier halte ich die Hausaufgabenstellung für ziemlich schlecht/falsch formuliert.

Oder das spielt dort, wo bargeldlose Zahlung noch ein Fremdwort ist. :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
qwertasdfg098
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Person X hatte das Geld gesehen, es handelt sich definitiv um einen sechsstelligen Betrag, von dem der Großteil jetzt weg ist.

Person Y hatte grundsätzlich kein Vertrauen gegenüber Banken und alles außer Miete, und sonstigen Dingen die nicht mehr bargeldlos möglich sind Bar bezahlt (Einkäufe, jeglicher Konsum, diverse KfZ) etc.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von qwertasdfg098):
Person X hatte das Geld gesehen, es handelt sich definitiv um einen sechsstelligen Betrag,
X muss es wohl auch gezählt haben, oder?

Wenn X nichts beweisen kann, siehts schlecht aus.
weg is weg

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich staune immer wieder, wie weit die Einschätzungen zerstrittener Partner über Einkommen/Ersparnisse/Ausgaben klaffen. Die Wahrheit liegt meist irgendwo in der Mitte, den Rest muss man beweisen können. Nur, wenn da etliche PKWs bar bezahlt worden sind, dann stellt sich die Frage, wieviel von dem Bargeld dann noch übrig war. Das vielleicht auch mal einbeziehen in die Überlegungen.

wirdwerden

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von qwertasdfg098):
Nun behauptet Person Y es sei nur ein kleiner 5 Stelliger Betrag übrig - Person X weiß aber, dass dies ein sechsstelliger Betrag sein muss, kann es aber nicht beweisen.

Es zu beweisen. Andere gibt's nicht.

Wieviel X bei einer Scheidung zusteht, wäre vorher zu klären. Zugewinngemeinschaft? Gütertrennung? Unterhaltsansprüche? Usw. usf.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von qwertasdfg098):
Person X hatte das Geld gesehen, es handelt sich definitiv um einen sechsstelligen Betrag, von dem der Großteil jetzt weg ist.

Das heißt ja nicht, daß es nicht ausgegeben wurde.

Zitat:
Person Y hatte grundsätzlich kein Vertrauen gegenüber Banken und alles außer Miete, und sonstigen Dingen die nicht mehr bargeldlos möglich sind Bar bezahlt (Einkäufe, jeglicher Konsum, diverse KfZ) etc.

Auch das heißt nicht, daß es nicht ausgegeben wurde.

Aber bevor man anfängt, irgendwelches Geld zu suchen, sollte man doch erstmal klären, welche Ansprüche man im Fall der Scheidung überhaupt hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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