Person X will sich von Perosn Y scheiden lassen.
Person Y hat während der Ehe immer mehr verdient und jeden Monat das Gehalt nach Abzug der Fixkosten in Bar abgehoben. Alle Ausgaben wurden nur Bar getätigt und der Rest Bar gespart.
Nun behauptet Person Y es sei nur ein kleiner 5 Stelliger Betrag übrig - Person X weiß aber, dass dies ein sechsstelliger Betrag sein muss, kann es aber nicht beweisen.
welche Möglichkeiten hat Person X?
Bargeld bei Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Das kann durchaus korrekt sein.Zitat:Nun behauptet Person Y es sei nur ein kleiner 5 Stelliger Betrag übrig
Da Person X aber nicht mitbekommen hat, dass Person Y das Geld monatlich in Koks, Liebesdienste etc investiert hat, DENKT Person X lediglich, es sollte mehr da sein.Zitat:Person X weiß aber, dass dies ein sechsstelliger Betrag sein muss
Beweise suchen...Zitat:welche Möglichkeiten hat Person X?
Schade.Zitatkann es aber nicht beweisen. :
Ziemlich wenig.Zitatwelche Möglichkeiten hat Person X? :
Wenn X das weiß, kann X das evtl. auch beweisen?ZitatPerson X weiß aber, dass dies ein sechsstelliger Betrag sein muss, :
Oder: Woher will X das denn wissen?
Hier halte ich die Hausaufgabenstellung für ziemlich schlecht/falsch formuliert.ZitatAlle Ausgaben wurden nur Bar getätigt und der Rest Bar gespart. :
Oder das spielt dort, wo bargeldlose Zahlung noch ein Fremdwort ist.
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Person X hatte das Geld gesehen, es handelt sich definitiv um einen sechsstelligen Betrag, von dem der Großteil jetzt weg ist.
Person Y hatte grundsätzlich kein Vertrauen gegenüber Banken und alles außer Miete, und sonstigen Dingen die nicht mehr bargeldlos möglich sind Bar bezahlt (Einkäufe, jeglicher Konsum, diverse KfZ) etc.
X muss es wohl auch gezählt haben, oder?ZitatPerson X hatte das Geld gesehen, es handelt sich definitiv um einen sechsstelligen Betrag, :
Wenn X nichts beweisen kann, siehts schlecht aus.
weg is weg
Ich staune immer wieder, wie weit die Einschätzungen zerstrittener Partner über Einkommen/Ersparnisse/Ausgaben klaffen. Die Wahrheit liegt meist irgendwo in der Mitte, den Rest muss man beweisen können. Nur, wenn da etliche PKWs bar bezahlt worden sind, dann stellt sich die Frage, wieviel von dem Bargeld dann noch übrig war. Das vielleicht auch mal einbeziehen in die Überlegungen.
wirdwerden
ZitatNun behauptet Person Y es sei nur ein kleiner 5 Stelliger Betrag übrig - Person X weiß aber, dass dies ein sechsstelliger Betrag sein muss, kann es aber nicht beweisen. :
Es zu beweisen. Andere gibt's nicht.
Wieviel X bei einer Scheidung zusteht, wäre vorher zu klären. Zugewinngemeinschaft? Gütertrennung? Unterhaltsansprüche? Usw. usf.
ZitatPerson X hatte das Geld gesehen, es handelt sich definitiv um einen sechsstelligen Betrag, von dem der Großteil jetzt weg ist. :
Das heißt ja nicht, daß es nicht ausgegeben wurde.
Zitat:Person Y hatte grundsätzlich kein Vertrauen gegenüber Banken und alles außer Miete, und sonstigen Dingen die nicht mehr bargeldlos möglich sind Bar bezahlt (Einkäufe, jeglicher Konsum, diverse KfZ) etc.
Auch das heißt nicht, daß es nicht ausgegeben wurde.
Aber bevor man anfängt, irgendwelches Geld zu suchen, sollte man doch erstmal klären, welche Ansprüche man im Fall der Scheidung überhaupt hat.
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