Guten Tag alle zusammen!
Ich studiere aktuell in Berlin (2.Semester) und wohne in einem kleinen Ort hinter Potsdam (Brandenburg) bei meiner Mutter. Für das Studium bin ich zu meiner Mutter gezogen, da die Strecke kürzer ist als von meinem vorherigen Wohnort (bei meinem Vater). Nun würde ich gerne nach Berlin ziehen, da ich jeden Tag mit Bus und Bahn ca 1:07std zur Uni hin, sowie auch wieder 1:07std zurück brauche. Den "Unterhalt" beziehe ich als Naturalunterhalt durch meine Mutter, sie bekommt von mir auch das Kindergeld. Wie stehen dazu meine Chancen einen Barunterhalt bei meinen Eltern (wahrscheinlich eher beim Vater) einzuklagen um nach Berlin ziehen zu können?
- Mutter eher schlechtes Gehalt, deswegen zahle ich ihr das Kindergeld (250€) aus
- Vater verbeamtet, hohe Stellung (5-stelliges Gehalt) zahlt keinen weiteren Unterhalt
- bot mir an die Wohnung in Berlin für maximal 300€ (inklusive Kindergeld) zu bezahlen, Essen und Trinken ect. müsse ich selbst erarbeiten (leider absolut unrealistisch, Preisvergleich Wohnungen Berlin)
- gemeldet bin ich noch bei ihm, von dort Weg sogar noch weiter (2std+ pro Fahrt)
- falls relevant: vorher abgebrochene Ausbildung (nach 1 Jahr), da Wunschstudienplatz erhalten
Ich freue mich über jeden Ratschlag und Hilfe!
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von User am 12. November 2024 23:01
Barunterhalt Student 22 Jahre
Zitat :Nun würde ich gerne nach Berlin ziehen
Dazu müsste man aber erst mal ein Zimmer dort finden.
Zitat :Wie stehen dazu meine Chancen einen Barunterhalt bei meinen Eltern (wahrscheinlich eher beim Vater) einzuklagen um nach Berlin ziehen zu können?
Der Anteil für Miete in den gängigen Tabelle liegt meines Wissens bei maximal 410 EUR.
Wenn man also nicht gerade was unter dem Bahnhofsklo findet, könnte es schwierig werden was zu finden das sich nur über die Eltern finanzieren lässt.
Hallo nochmal!
Hinzu kommt auch noch, dass ich aktuell gar keinen Unterhalt von meinem Vater bekomme, da ich ja bei meiner Mutter wohne. Er überweist lediglich die 250€ Kindergeld. Meine Eltern leben inoffiziell getrennt, sind aber auf Papier noch verheiratet (aufgrund der Steuerlichen Vorteile des geringen Gehaltes meiner Mutter). Meine Mutter hat damals ihr Studium abgebrochen und die Hausfraurolle für mich und meine 3 Geschwister übernommen (also keinen Beruf ausgeübt). Währenddessen hat mein Vater Karriere gemacht und den finanziellen Teil abgesichert. Er zahlt ihre Wohnung bis heute.
- Geschwister: 2 ältere Schwestern beide über 27, abgeschlossenes Studium, beziehen ebenfalls noch Unterhalt von ihm (dies ist sein Argument mir nicht mehr geben zu können, auch der Grund warum ich niemals einen Cent Bafög bekommen werde) und einen jüngeren Brunder (wohnt bei ihm, studiert)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Dazu müsste man aber erst mal ein Zimmer dort finden.
Ein Zimmer hätte ich bereits in Aussicht. Mein Onkel vermietet dort WG-Zimmer, allerdings erst ab 550€. Günstiger kann er es mir leider nicht anbieten, da meine Schwester bereits dort ein Zimmer für 350€ mietet und dafür Hausmeistertätigkeiten übernimmt. Da das Haus frisch saniert ist muss er einen dementsprechenden Kredit zurückzahlen. Meine Schwester will ebenfalls nicht ausziehen/Mietpreise tauschen.
Wenn ich du wäre, würde ich erst mal zum Bafög-Amt gehen und mich dort beraten lassen.
Du wohnst ja gar nicht in Berlin, da sollte es eigentlich möglich sein, Bafög zu bekommen.
Der Unterhalt für deine Schwestern ist freiwillig, zählt also nicht.
Beim Bafög-Amt kann man auch Vorausleistung beantragen, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen.
Dann treibt das Amt das Geld ein.
Ich würde es probieren.
So, ich versuche mal, etwas Ordnung rein zu bringen.
1. Auch bei einem Studenten sind die Eltern gemeinsam nur verpflichtet, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, wenn die Ausbildung/das Studium nicht von zu Hause aus durchgezogen werden kann. Wenn das möglich ist, muss sich ein Student auch gegebenenfalls auf Naturalunterhalt verweisen lassen (Hotel Mama) + eben die nackten zusätzlichen Kosten. Wie hoch dieser Unterhaltsanspruch rein rechnerisch ist, das muss individuell errechnet werden; wie das geschieht, dazu weiter unten.
2. Warum der Vater noch für die beiden Töchter Unterhalt zahlt, das erschließt sich mir nicht so ganz; das müsste man sich genauer anschauen. Jedenfalls sind die Ansprüche der Mutter und des jüngeren Bruders bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen. Und wenn er für drei oder fünf Personen unterhaltspflichtig ist, reduziert sich natürlich der Anspruch gegebenenfalls.
3. Der Anspruch eines Studenten, der wegen des Studiums auswärts leben muss, der ist nach oben gedeckelt, liegt zur Zeit etwa bei 1000 € incl. Mietzins. Ansonsten siehe mal in der Düsseldorfer Tabelle nach. Ich empfinde eine einfache Fahrtstrecke als durchaus zumutbar; ist doch gerade im Umfeld absolut üblich. Da erscheint mir die eigene Wohnung in Berlin schon als Luxus.
4. Dein Anspruch, sei es nun nach oben gedeckelt weil auswärts lebend oder nach der Düsseldorfer Tabelle wird in der Höhe wie folgt berechnet: das bereinigte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate beider Elternteile wird addiert. Bei der Mutter käme zum Gehalt noch die Subvention durch den Vater dazu. Beim Vater sind entsprechende Abzüge zu tätigen. So, dann wird der Anspruch von Dir und den anderen berechtigten Kindern in der Höhe ermittelt und zwischen den Eltern entsprechend dem Verdienst gequotelt. Kindergeld wird voll angerechnet.
Du siehst, ohne saubere Ermittlung beider Einkommen kommst Du nicht weiter. Und, Dein Vater leistet ja schon jetzt Unterhalt für Dich. 250 € + Mietanteil in der Wohnung der Mutter.
wirdwerden
Zitat :da sollte es eigentlich möglich sein, Bafög zu bekommen.
Obwohl der Vater ein 5-stelliges Gehalt bezieht? Wohl kaum.
Zitat :Und, Dein Vater leistet ja schon jetzt Unterhalt für Dich. 250 € + Mietanteil in der Wohnung der Mutter.
Im Hinblick auf sein Gehalt dürfte das aber deutlich zu wenig sein.
Wenn Du nach Berlin ziehst, dann hast Du Anspruch auf 930€ Unterhalt einschließlich Kindergeld. Je nach genauer Höhe des Einkommens Deiner Mutter wird dieser Unterhalt wohl (fast) ausschließlich von Deinem Vater gezahlt werden müssen.
Aber auch wenn Du weiterhin bei Deiner Mutter wohnst, dann muss Dein Vater Dir deutlich mehr als nur das Kindergeld als Unterhalt zahlen.
Zitat :Obwohl der Vater ein 5-stelliges Gehalt bezieht? Wohl kaum.
Ja, das stimmt.
Allerdings könnte er trotzdem über das Bafögamt Vorausleistung beantragen.
@TE
Zuerst solltest du mal dafür sorgen, dass das mit den Wohnsitzen und den unterhaltspflichtigen Personen geklärt wird. Bevor man zum Klagen geht...bzw. bevor man die schönen BAföG- Formularbücher ausfüllt, sollten alle Angaben nachvollziehbar und korrekt sein. Jetzt klingt das hier ziemlich chaotisch bzw. *inoffiziell*.
2,5 Std. Pendelzeit sind nicht nur im Großraum Berlin und nicht nur für Studierende zumutbar.
Könnte darin der Grund liegen, dass dein Vater dir (nur) das Kindergeld zahlt?Zitat :falls relevant: vorher abgebrochene Ausbildung (nach 1 Jahr), da Wunschstudienplatz erhalten
Jedenfalls würde dein Plan und die Umsetzung die Familie ganz schön *aufregen*...
Die Schwestern würden evtl. keinen Unterhalt mehr von ihm bekommen
Deine Mutter müsste evtl. ihre Wohnung selbst bezahlen
Dein Vater würde sich evtl. sofort anwaltlich wappnen mit allem, was dazugehört. Meinst du sein Gehalt in brutto?
Zitat :Je nach genauer Höhe des Einkommens Deiner Mutter wird dieser Unterhalt wohl (fast) ausschließlich von Deinem Vater gezahlt werden müssen.
Aber auch wenn Du weiterhin bei Deiner Mutter wohnst, dann muss Dein Vater Dir deutlich mehr als nur das Kindergeld als Unterhalt zahlen.
Ist dann allerdings insbesondere für die Mutter mehr als ungünstig, wenn der Vater dann die freiwilligen Zahlungen auf 0 setzt.
Vielleicht gibt es auch noch einen wirksamen vollstreckbaren Unterhaltstitel aus der Minderjährigkeit, falls sich die Mutter darum jemals gekümmert hat.
Gegenüber deinem Vater sehr gut. Allerdings sind das alles Prozesse, die ewig dauern, wenn dein Vater nicht zur Klärung bereit ist.Zitat :Wie stehen dazu meine Chancen einen Barunterhalt bei meinen Eltern (wahrscheinlich eher beim Vater) einzuklagen um nach Berlin ziehen zu können?
Man kann und sollte den Prozess übers BAföG deshalb gleichzeitig anschieben. Wie bereits hier geschrieben, ist dort eine Vorausleistung möglich, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt.
Antrag auf Vorausleistung BAföG für Studierende:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten