Barunterhalt - Verrechnung

19. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
mizzi22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Barunterhalt - Verrechnung

Hallo!
Hier kurz die Situation:
Ein jetzt volljähriger Unterhaltsberechtigter hat Anspruch auf Barunterhalt von beiden Elternteilen.
Da er aber bei seiner Mutter wohnt, zahlt diese ihm den Barunterhalt und das Kindergeld nicht aus, sondern verrechnet es mit Kosten für Essen und Wohnung.

Meine Frage ist jetzt:
Darf, falls der von der Mutter zu zahlende Barunterhalt plus das volle Kindergeld nicht ausreicht um die Kosten für Nahrung und Wohnung zu bestreiten der Unterhalt des Vaters(was dieser direkt an den Unterhaltsberechtigten auszahlt) herangezogen werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo mizzi22,

ist durchaus gängig, dass das Kind, wenn es ab Volljährigkeit den Unterhalt selbst erhält, einen Teil davon als Kostgeld an den betreuenden Elternteil abgibt.

Gerade in einer Situation, wo das eigene Einkommen des betreuenden Elternteil gering und damit auch sein rechnerischer Barunterhalt gering ausfällt, kann dieser Anteil dem tatsächlich finanziellen Aufwand durch Kost und Logis nicht entsprechen.

Der Unterhalt zählt für das volljährige Kind als Einkommen.

Durchaus üblich, dass ein volljähriger Mensch durch einen Teil seines Einkommens zum Auskommen der häuslichen Gemeinschaft bei trägt.

Wobei sich die KM in diesem Fall schon mal auf die Zeit vorbereiten sollte, wenn der KU als Einkommen des Kindes endgültig weg fällt.

Hat sie schon mal versucht, Wohngeld o.ä. zu beantragen?


Grüße

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