Hallo, Zusammen!
Mein Exmann fordert von mir, daß ich meinem im November 18 werdendem Sohn Barunterhalt zahle, obwohl dieser bei mir wohnt!
Ich habe noch meine 14 jährige Tochter bei mir wohnen.
Mein Netto-Einkommen (voll berufstätig)liegt bei ca 1200 Euro plus 400 Euro Geschiedenen-Unterhalt, das Ek des Ex-mannes kenne ich nicht genau, er ist Beamter, Ministerialrat und bekommt A16...
Wie sieht das aus?
Wieviel müsste ich an meinen Sohn zahlen - wenn ich dies tatsächlich muss?
*haarerauf* kann mir jemand ein bißchen beim Rechnen helfen?
Barunterhalt ab 18 trotz Wohnens bei mir?
27. Mai 2006
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2006 | 10:57
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Barunterhalt ab 18 trotz Wohnens bei mir?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2006 | 11:20
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1144x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. Mai 2006 | 11:34
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!:)
Na, da wird sich Sohnemann aber freuen - bis jetzt bekam er 50 Euro Taschengeld *grins* , daß wird ja dann erheblich mehr!
-- Editiert von Felidae123 am 27.05.2006 11:38:48
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Mai 2006 | 11:53
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 320x hilfreich)
Hier gibt es Rechenbeispiele:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Es ist keineswegs klar,dass er mehr als 50 Euro *Taschengeld* behält,denn die Kosten für Miete,Strom,Heizung,Essen usw. kannst du ihm voll in Rechnung stellen....
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
#4
Antwort vom 28. Mai 2006 | 17:34
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 236x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 28. Mai 2006 | 20:47
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Boar ey! Super Infos! Vielen, vielen Dank!
Und jetzt?
Schon
279.012
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten