Barunterhalt ab 18 trotz Wohnens bei mir?

27. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Felidae123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Barunterhalt ab 18 trotz Wohnens bei mir?

Hallo, Zusammen!

Mein Exmann fordert von mir, daß ich meinem im November 18 werdendem Sohn Barunterhalt zahle, obwohl dieser bei mir wohnt!

Ich habe noch meine 14 jährige Tochter bei mir wohnen.
Mein Netto-Einkommen (voll berufstätig)liegt bei ca 1200 Euro plus 400 Euro Geschiedenen-Unterhalt, das Ek des Ex-mannes kenne ich nicht genau, er ist Beamter, Ministerialrat und bekommt A16...

Wie sieht das aus?
Wieviel müsste ich an meinen Sohn zahlen - wenn ich dies tatsächlich muss?

*haarerauf* kann mir jemand ein bißchen beim Rechnen helfen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1144x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felidae123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)



Danke für die schnelle Antwort!:)

Na, da wird sich Sohnemann aber freuen - bis jetzt bekam er 50 Euro Taschengeld *grins* , daß wird ja dann erheblich mehr!


-- Editiert von Felidae123 am 27.05.2006 11:38:48

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 320x hilfreich)

Hier gibt es Rechenbeispiele:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Es ist keineswegs klar,dass er mehr als 50 Euro *Taschengeld* behält,denn die Kosten für Miete,Strom,Heizung,Essen usw. kannst du ihm voll in Rechnung stellen....


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felidae123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Boar ey! Super Infos! Vielen, vielen Dank!

:)

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