Barunterhalt für Volljährige Tochter

7. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
PitSchnigges71
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)
Barunterhalt für Volljährige Tochter

Hallo,

ich habe eine Frage:

Meine Tochter wird im Laufe des nächsten Monats volljährig. Letztens bekam ich eine Mail, in der stand, daß sie mich darauf hinweist, daß ich den Unterhalt ab dem Folgemonat bitte auf ihr Konto zu überweisen habe und sie mich auffordert meine Einkünfte offenzulegen.

Da war ich erstmal baff ! Denn im Gegenzug ist sie der Ansicht, daß mich ihre Lebensplanung nichts angeht und sich demnach strikt weigert, mir zu sagen, was sie nach dem Abi macht, etc. Sie wohnt noch bei Ihrer Mutter und deren neuen Ehemann. Zumindest soll das so bleiben bis sie im nächsten Jahr das Abi hat. Dann will sie ausziehen.

Nun habe ich herausgefunden, daß mit Eintreten der Volljährigkeit beide Eltern Barunterhalt zu leisten haben.

Ich vermute jetzt mal, daß die KM die Tochte anspitzt Unterhalt von mir einzufordern und dann von ihr quasi Kostgeld einzufordert.

Eigentlich müßte sie ja selber barunterhalt leisten.

Die KM ist neu verheiratet, arbeitet aber so weit ich weiß nur halbtags . Von dem Einkommen wird sie kein Barunterhalt leisten können. Meine andere Tochter (15) ist Gymnasiastin und lebt auch dort. Für sie werde ich wie bisher den vollen Unterhalt zahlen.

Ist die Tochter verpflichett auch die KM in die Barunterhaltspflicht zu nehmen ?? Ich gehe mal davon aus, daß sie ihre Mutter da nicht belangen will, da sie ja dort wohnt .

Es kann ja nicht sein, daß die KM keinen Unterhalt leisten muß, bzw noch kostgeld von der Tochter erhalt oder die Tochter kostenlos wohnt und von mir Unterhalt plus das Kindergeld bekommt und damit mehr geld hat als ich selbst.

Inwieweit ist die KM verpflicht auch mehr zu arbeiten , um der Barunterhaltspflicht nachzukommen ? Inwieweit muß die Tochter auch die KM ins Boot nehmen ? Kann man ihr hier was anrechnen, wenn sie sich verweigert ?




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-- Editiert PitSchnigges71 am 07.11.2012 07:39




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

besteht ein befristeter Titel gegenüber der Tochter?

mfg
boxxter

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Hallo Pit,

die Frage von boxxter ist schon wichtig.

Um mal auf Deinen Post einzugehen...

Die volljährige Tochter ist weiter privilegiert und damit einem minderjährigen Kind gleichgestellt. Demnach unterliegt auch die KM einer gesteigerten Erwerbsobliegehneit und kann sich nicht auf ihre Halbtagstelle berufen. Ihr Einkommen wäre ggf. auf Vollzeit hochzurechnen.

Wie Du schon richtig erlesen hast, sind ab der Volljährigkeit des Kindes beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Wenn die Tochter von Dir Auskunft fordert, muss sie Dir im Gegenzug auch das Einkommen der KM offenlegen. Denn nur in Kenntnis beider Einkommen kann ein Unterhaltsanspruch ermittelt werden.

Also, Auskunft erteilen und im Gegenzug Auskunft der KM fordern.

EDIT:

Zitat:
Denn im Gegenzug ist sie der Ansicht, daß mich ihre Lebensplanung nichts angeht und sich demnach strikt weigert, mir zu sagen, was sie nach dem Abi macht,


Da sollte die Tochter sich vielleicht noch mal besinnen. Das wäre für einen weiteren Unterhaltsanspruch schon wichtig.


LG nero

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-- Editiert nero070 am 07.11.2012 09:23

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PitSchnigges71
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

@boxxter =>

Es besteht kein Titel .. Da bisher immer alles geklappt hatte, wurde nie einer erwirkt.

Welchen Einfluß hat das ??

Das Problem ist, das Frau Tochter sehr uneinsichtig und stur ist. Da sie bei ihrer Mutter wohnt und sich nicht traut, dort genauso Ansprüche zu stellen (Mutter und deren Mann wohnen in der selben Wohng und sich "präsent", ich wohne mehrere Hundert KM weg, denkt sie sich das sie den einfacheren Weg geht. Das bedeutet, daß sie versucht bei mir das zu bekommen, was bei ihrer Frau Mama nicht funktioniert. Bisher hat sie mir sowohl per Mail als auch per Facebook Nachricht gefragt.

Ich habe aber heute , leider erst nachdem ich diesen beitrag geposted habe gelesen, das das nicht so einfach ist. Und wenn sie denkt , ihre Mama schonen zu müssen, sollte sie sich ernsthaft überlegen eine Ausbildung zu machen, statt zu studieren..



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-- Editiert PitSchnigges71 am 07.11.2012 10:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Pit,

es ist so weit richtig, dass die Mutter (theoretisch) ebenso barunterhaltspflichtig ist.

Das mit der von Nero vorgeschlagenen Hochrechnung des Halbtagseinkommens auf Vollzeit-Einkommen halte ich für Wunschdenken. Das bekommt man ohne Anwälte schon mal so gut wie gar nicht durch, und ob es auf dem Rechtswege klappen würde, ist auch eher fraglich, da in jedem Einzellfall genau geprüft werden muss, ob ojektiv wirklich ein höheres Einkommen erzielt werden kann.

Weiterhin lies dir bitte einmal die Düsseldorfer Tabelle nebst Anhängen durch. Dort findest du die Berechnungsweise für Unterhalt für Volljährige.
Ist relativ kompliziert - soll wohl auch so sein, damit
man es nicht so einfach durchschaut. Es werden die Einkommen polarisiert! Das heißt kurz gesagt: wenn ein Elternteil weniger als der andere verdient, wird das ganze so "schön gerechnet", dass der weniger Verdienende
extrem wenig verdient gegenüber dem mehr Verdienenden.
Die Einkommen werden ins Verhältnis gesetzt, du müsstest viel mehr bezahlen als bisher!
Du kannst dich dann nur noch auf die Fallback-Klausel berufen, nach der du keinesfalls mehr bezahlen musst, als wenn du allein barunterhaltspflichtig wärest.

Ohne die genauen Zahlen zu kennen, wage ich daher schon die Prognose, dass du dich darauf einstellen darfst, weiterhin ALLEIN barunterhaltspflichtig zu sein und den entsprechenden Tabellenunterhalt laut Tabelle weiterhin zahlen zu müssen.

Beste Grüße,
capitano

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-- Editiert Capitano am 07.11.2012 11:45

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Man sollte vielleicht auch noch mal auf die Grundlage des Unterhaltsrechts hinweisen: Unterhalt erhält, wer bedürftig ist!
Deine Tochter hat dir also erst mal ihren Bedarf nachzuweisen.
Sie muss somit darlegen, wie lange die Schule noch dauert und was sie danach zu tun gedenkt. Ist ein Studium geplant, so bist du in der Zeit zwischen Abi und Studium (maximal 4 Monate) auch noch unterhaltspflichtig. Sie hat sich aber auch in dieser Zeit darum zu kümmern, sich tunlichst selbst unterhalten zu können. Mindestens mal einen 400€-Job in ihrer Nähe könntest du ihr vermutlich nachweisen. Wenn sie allerdings Pflichtpraktika fürs geplante Studium macht, zahlst du so lange voll.
Wenn es freiwillige Praktika, freiwilliges soziales Jahr, WorkTravel, "weiss noch nicht" ist:
dann bist du gar nicht unterhaltspflichtig, denn ein gesunder erwachsener Mensch sollte sich selbst unterhalten können. Dann ist also mit Abi Schluss.

Wenn man das der jungen Dame darlegt, könnten die Auskünfte etwas umfangreicher werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
der Unterhalt ist zumindest so lange fällig, bis die Schule abgeschlossen ist, folgt ein Studium oder eine Berufsausbildung auch länger (evtl. gekürzt wegen Ausbildungsvergütung oder BAFÖG).
Wenn die KM ihre volljährige Tochter weiterhin kostenlos bei sich wohnen und essen lässt hat das ja auch einen gewissen Wert. Lebte deine Tochter in einem eigenen Haushalt stünden ihr inkl. Kindergeld €670 zu, der größte Teil davon dürfte fürs Wohnen und Lebensmittel etc. drauf gehen, dies erhält sie jetzt alles von Muttern und ihrem Mann.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PitSchnigges71
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 4x hilfreich)

hm, danke für Eure Beiträge. Ich glaube aber, ich komme um einen anwalt nicht herum.

fakt ist nur:solange ich von der KM keine Auskünfte erhalte, werde ich das Geld einfrieren. Denn ohne zu wissen, was diese macht zahle ich nichts,

Da es kein titel gibt, kann mir auch nicht viel passieren.

ich finde es charakterlich nicht okay, dass man muttern schonen will und vater soll zahlen. ich lebe nach abzug des unterhaltes und miete knapp über der h4 grenze



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