Barunterhaltspflicht der Kindsmutter

24. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
lili 25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Barunterhaltspflicht der Kindsmutter

Hallo
ich habe zwei Fragen und ich hoffe mir kann hier geholfen werden.

Mein Mann hat einen unehelichen Sohn der demnächst 18 Jahre alt wird. Folglich sind ja dann beide (KV und KM ) barunterhaltspflichtig. Wie ist das aber wenn die KM zwar arbeiten geht, aber nur einen halbtags Job hat. Sie wird weniger verdienen als Selbstbehalt ist. Genau weis ich das nicht, da es nocht nicht soweit ist.Wie wird das dann berechnet? Muß mein Mann dann trotzdem den ganzen Unterhalt zahlen. Der Junge geht noch zur Schule.
Mein Mann hat letztes Jahr einen neuen Titel unterschreiben müßen und hat aus Unwissenheit auf die Befristung bis zum 18 Lebensjahr versäumt.Wie ist das dann mit der neu Berechnung durch das JA? Müssen wir uns darum kümmern oder meldet sich das JA bei uns?

Über Antworten würde ich mich freuen. Wir haben in dieser Sache schon einiges durchgemacht.

Vielen Dank lili 25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo lili,

wenn der Sohn noch zur Schule geht, ist er auch als Volljähriger weiterhin privilegiert. Daher unterliegen die Eltern weiter der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das Einkommen der KM könnte also theoretisch aus der Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet werden. Weiter könnte von ihr verlangt werden einen Nebenjob anzunehemen um ihrer Unterhaltspflich nachzukommen.

Das mit dem unbefristen Titel letztes Jahr ist natürlich blöd. Es könnte jetzt auf Abänderung geklagt werden, kostet aber. Weiter könnte der Vater den Sohn zur Herausgabe des Titels mit Verzichtserklärung auffordern und gleichzeitig die Neuberechnung vorschlagen. Der Titel ist nämlich ab Volljährigkeit auf den Sohn übergegangen. Ob das JA da noch aktiv wird ist nicht sicher.

LG Nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lili 25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nero070
das hat mir schon geholfen. Allerdings wer fordert die KM auf einen Nebenjaob anzunehmen?
Eigentlich habe ich gedacht die Titel enden automatisch mit dem 18 Lebensjahr, wie das so in der DT gestafflt ist.
Was heißt eigentlich "unbefristet"? Wie lange muß man den dan Bezahlen?
Muß der Sohn den Titel aushändigen oder kann er das verweigern?Ich muß dazu sagen mein Mann hat keinen Kontakt zum Sohn (hat die KM erfolgreich über Jahre hinweg unterbunden).

Über die Antworten zu meinen Fragen wäre ich dankbar.
Vielen Dank lili 25

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo lili,

wenn in dem Titel kein Datum vermerkt ist, dann ist er unbefristet. Heißt, er muss so lange in voller Höhe bedient werden, bis er abgeändert oder eben Herausgegeben wurde mit entsprechender Verzichtserklärung.

Dazu sollte Dein Mann den Sohn zeitnah zum Erreichen der Volljährigkeit anschreiben, und unter Fristetzung (14 Tage) die Herausgabe verlangen. In gleichem Schreiben aber auch gleich die Abänderungsklage, bei Nichterfüllen, ankündigen. Vielleicht noch einen Hinweis auf die Kosten, welche dann im Falle des Obsiegen des Vaters, dem Sohn zufallen.

Erfolgt die Herausbage nicht, ist der nächste Schritt zum Fachanwalt für Familienrecht. Kommt es dann zur Klage, würde der Unterhaltsanspruch vor dem Familiengericht verhandelt. Das Familiengericht könnte dann das Einkmommen der Mutter fiktiv hochrechnen.

LG Nero

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