In einem bevorstehenden Rechtsstreit- ich klage für mein Kind- wurde mir vom Rechtspfleger mitgeteilt, dass das Barvermögen des Kindes nicht über einem gewissen Wert sein darf.Wie hoch der Freibetrag ist, wollte er mir nicht sagen.
Ich selbst kann mein Kind nicht unterstützen, also einen Vorschuss zur Finanzierung des Prozesses leisten.
Kann mir jemand sagen, wie hoch der Freibetrag sein darf und wo ich entsprechende Gestzlichkeiten nachlesen kann? Es handelt sich ausschließlich um Bargeld.
Danke.
Barvermögen minderjähriges Kind und PKH
24. April 2008
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Frage vom 24. April 2008 | 09:50
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 98x hilfreich)
Barvermögen minderjähriges Kind und PKH
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#1
Antwort vom 24. April 2008 | 10:03
Von
Status: Lehrling (1571 Beiträge, 574x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 24. April 2008 | 10:39
Von
Status: Schüler (484 Beiträge, 98x hilfreich)
Gut. Danke für deine Antwort,camper.
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#3
Antwort vom 24. April 2008 | 10:52
Von
Status: Lehrling (1571 Beiträge, 574x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 24. April 2008 | 12:49
Von
Status: Lehrling (1979 Beiträge, 110x hilfreich)
Camperle...du und dein Hartz IV...
der Einsatz des Vermögens bei PKH wird ganz klar in § 115 ZPO
geregelt und der wiederum verweist ganz klar auf § 90 SGB XII
....
sprich, jede deiner Aussagen war falsch
#5
Antwort vom 24. April 2008 | 13:07
Von
Status: Lehrling (1571 Beiträge, 574x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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