Barvermögen minderjähriges Kind und PKH

24. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)
Barvermögen minderjähriges Kind und PKH


In einem bevorstehenden Rechtsstreit- ich klage für mein Kind- wurde mir vom Rechtspfleger mitgeteilt, dass das Barvermögen des Kindes nicht über einem gewissen Wert sein darf.Wie hoch der Freibetrag ist, wollte er mir nicht sagen.
Ich selbst kann mein Kind nicht unterstützen, also einen Vorschuss zur Finanzierung des Prozesses leisten.
Kann mir jemand sagen, wie hoch der Freibetrag sein darf und wo ich entsprechende Gestzlichkeiten nachlesen kann? Es handelt sich ausschließlich um Bargeld.

Danke.

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Gut. Danke für deine Antwort,camper.

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#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Camperle...du und dein Hartz IV...


der Einsatz des Vermögens bei PKH wird ganz klar in § 115 ZPO geregelt und der wiederum verweist ganz klar auf § 90 SGB XII ....

sprich, jede deiner Aussagen war falsch :)

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#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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