Hallo,
ich habe hier folgendes Problem:
Meine (Ex-)Frau und ich haben einen gemeinsamen Bausparvertrag. Der ist jetzt fällig. Nun will ich aber nicht, dass der Ertrag auf ihr Konto überwiesen wird, da ich berechtigte Sorgen habe, dass ich dann von dem Geld nix sehe. Es ist auch keine Einigung in Sicht. Also habe ich mich erst mal geweigert, dieses Auszahlungsformular zu unterschreiben.
Nun will meine Ex (wahrscheinlich) gerichtlich meine Unterschrift erzwingen. Geht das überhaupt?
Danke Helli
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"Alles kommt zu dem, der warten kann."
Bausparvertrag - Auszahlungsformular - Geld soll nicht auf Konto meiner Ex
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
schreib die bausparkasse an, dass die hälfte des guthabens an dich und die andere hälfte an sie gezahlt werden soll (sofern ihr wirklich beide vertragsinhaber und mitinhaber seid)
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"Die Ahnung der Frau ist meist zuverlässiger als das Wissen des Mannes. Henry Miller"
Schon probiert - da spielt die Bausparkasse aus welchen Gründen auch immer, nicht mit
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schreibt in das Auszahlungsformular für die Bspk einen vertrauenswürdigen Dritten quasi als Treuhänder...und der gibt dann jedem die Hälfte
winkserchen
@ winkserchen
Man könnte ja fast sagen, das wäre zu einfach ;-)
Aber wie oben schon erwähnt: Keine Einigung in Sicht! Leider!
Die Bausparkasse ist verpflichtet, an den/die vertragsinhaber auszuzahlen, ansonsten muss hier ein anderer grund vorliegen, zb der bsv ist abgetreten oder dient zur sicherheit eines vorausdarlehens etc.. hast du denn eine bausparurkunde oder den antrag auf abschluss? wer ist da aufgeführt? wer ist dort als bevollmächtigter angegeben? ruf entweder die hauptverwaltung der bsk an oder steh bei deren büro auf der matte und lass dir den büroleiter geben...,)
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Den Papierkram hat meine Frau.
Der Vertrag läuft auf beider Namen, also geht auch ohne beider Unterschrift nix (Gott sei Dank, sonst wäre die Kohle sicher schon "spurlos" verschwunden.).
tjaaahaaa, nun ist die Bspk ja nicht verpflichtet Deine Probleme zu klären und irgendwelche aufgeteilten Beträge an unterschiedliche Personen zu überweisen...
bleiben der Möglichkeiten zwei, entweder ihr einigt Euch doch auf einen Treuhänder oder aber ihr klagt es aus z. B. im Rahmen des Zugewinns...
dabei könnte allerdings ein nicht unerheblicher Teil für Anwalts- und Gerichtskosten draufgehen also wäre ich Deine Ex würde mich dieses Argument zu einer gütlichen Einigung veranlassen
viel Glück
winkserchen
also am besten machst du eine teilung..schau in die bausparbedingungen, dann wird das guthaben und die bausparsumme anteilmässig aufgeteilt, und dann lässt du einen auf deine frau und einen auf dich laufen. so einfach ist das, dafür brauchst du keinen anwalt..
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