Bin geschieden.
Nun besteht noch ein Bausparvetrag auf den Namen meiner Exfrau.Dieser war festgelgt zur Tilgung unserere ETW.Diese ist nun verkauft und eine Restschuld wird mit dem Bauspavertrag getilgt.Meine Frage,habe ich Anschruch auf die hälftige Restsumme? Habe bist jetzt auch die Hälfte mit eingezahlt.
Bausparvertrag - habe ich Anspruch auf die hälftige Restsumme?
27. Mai 2008
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Frage vom 27. Mai 2008 | 14:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bausparvertrag - habe ich Anspruch auf die hälftige Restsumme?
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#1
Antwort vom 27. Mai 2008 | 15:40
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 15x hilfreich)
es wird eigentlich immer halbe halbe gemacht bei der zugewinngemeinschaft .. wenn nichts anderes niedergelegt wurde zb. ehevertag und und und
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