Beamte versorgungsausgleich

2. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Desmos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamte versorgungsausgleich

Hallo Gemeinde,
habe eine Frage:
Kann das rechtens/gerecht sein?
Ich habe 2010 geheiratet
2019 haben wir uns getrennt(Notariell den Termin auf 2019 gesetzt und Trenunngsfolgevereinbarung abgeschlossen(Notar) in der das Datum der Trennung festgehalten war.
Den Scheidungsantrag habe ich erst 2021 gestellt.

Da zwischen nach der Trennungsfolgevereinbarung und Scheidungsantrag, habe ich mich entschieden Beamter zu werden.

Jetzt kalkuliert das Gericht auch für die Versorgungsausgleich die Zeit vor der notarielle Trennung.....
Ich finde es ungerecht dass wegen eine Entscheidung (Beamter zu werden), die nach der Trennung gefällt war, Versorgungsanteile von der Pension an meine ex-Frau gehen. für die Zeit bis zum 2019(Trennungsfolgevereinabrung)

Ist das so? Kann man da was machen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Desmos):
Kann das rechtens/gerecht sein?
Es ist rechtens. Der Gesetzgeber hat es so geregelt.
Zitat (von Desmos):
Jetzt kalkuliert das Gericht auch für die Versorgungsausgleich die Zeit vor der notarielle Trennung.....
Ja, das ist rechtens. Es ist die EHEZEIT ausschlaggebend.
Zitat (von Desmos):
Ich finde es ungerecht dass wegen eine Entscheidung (Beamter zu werden),
Das hast du falsch verstanden. Nicht deswegen wird der V-Ausgleich durchgeführt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Auszugleichen sind die in der Ehezeit erworbenen Versorungsanwartschaften im jeweiligen Versorgungswerk.
Da du erst nach der Trennungsfolgenvereinbarung Beamter geworden bist, dürften in der Zeit davor keine auszugleichenden Pensionsanwartschaften angefallen sein.
Oder wie war die Frage gemeint?

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#3
 Von 
Desmos
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Da du erst nach der Trennungsfolgenvereinbarung Beamter geworden bist, dürften in der Zeit davor keine auszugleichenden Pensionsanwartschaften angefallen sein.
Oder wie war die Frage gemeint?


genau das war die Frage....
Ich bin nach der Trennungsfolgevereinbarung Beamter geworden.
Das war meine Frage ob die davor angefallene Pensionsanwartschaften auszugleichen sind.
Vor der Verbeamtung war ich Angestellt und diese Anwartschaften sind auszugleichen und bin auch einverstanden. kein Thema.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wenn die Trennungsfolgevereinbarung keine Regelung hinsichtlich der Rentenanwartschaften enthält, dann gilt die gesetzliche Regelung: zu berücksichtigen ist die Zeit von der Eheschließung bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung.

wirdwerden

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Da du erst nach der Trennungsvereinbarung Beamter geworden bist, sind in der Zeit davor keine Pensionsanwartschaften entstanden.
Was aber auszugleichen ist, wenn ihr keine andere Regelung getroffen habt, sind die Anwartschaften bis zur Zustellung des Scheidungsantrags (bzw. der Monat davor). Da du in dieser Zeit Beamter warst, unterliegen auch die Pensionsanwartschaften für diese Zeit (bis Zustellung Scheidungsantrag) dem Versorgungsausgleich. Ebenso wie die Rentenanwartschaften , die nach der Trennungsvereinbarung entstanden sind.
Maßgeblich für den Ausgleich ist eben die Zustellung des Scheidungsantrags und nicht die Trennung oder Trennungsvereinbarung.
Möglicherweise kann ein Ausgleich der Pensionsanwartschaften wegen Geringfügigkeit unterbleiben (§ 18 Abs. 2 VersAusglG).
Möglich ist es auch , die Pensionsansprüche durch notarielle Beurkundung vom Versorgungsausgleich auszunehmen. Da muss aber die Ehefrau mitwirken, denn sie verzichtet dann ja auf Ansprüche.


-- Editiert von salkavalka am 02.06.2022 14:02

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