Befangenheiten, Anzeige , Entzug des Sorgerechts

31. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Goldesel 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befangenheiten, Anzeige , Entzug des Sorgerechts

Hallo ,

Der Vater des Kindes, bei dem das Kind zuvor gewohnt hatte, geteiltes Sorgerecht , ist plötzlich verstorben . Mutter stand unter Schock, da sie da bei war und ruft den ASD des Jugendamtes zu Hilfe um das Kind erstmal in Betreuung und Versorgung zu geben .
Die Dame hielt es für einen kollegialen Scherz und nahm erst nach dem 3 Telefonat und einem kurzen Gespräch mit dem Sanitäter die Lage ernst und handelte , um das Kind auf einen Freitag Mittag in Obhut zu nehmen .

Am gleichen Tag stellte die Dame von Jugendamt Strafanzeige gegen die Mutter wegen übler Nachrede ...davon erfährt Sie nur zufällig 2 Jahre später , ihr wurde unter Krankschreibung wegen Schock in der Zeit die Teilsorge entzogen und wird von Amt ausgegrenzt , sie kämpft seit dem Vorfall um das Kind , keine Kindeswohlgefährdung , keine Auflagen vom Gericht ...immer nur neue Fristen, dazwischen Still Stand wegen Corona , on / Off Kontakte mit dem Kind .

Kind will nach Hause , meldet sich heimlich bei der Mutter , ist sogar ausgebüxt .

Darf die Sachbearbeiterin des Jugendamtes nach gestellter Anzeige am Todestag ! überhaupt noch den Fall betreuen ?

Die Mutter vermutet , dass eine Befangenheit besteht , da Sie die Dame seit dem gar nicht erst kennenlernen wollte ....bzw die Mutter wird ausgegrenzt. Keine Vorladung, keine Termine, Anträge auf Sachbearbeiter Wechsel wurden abgelehnt , da vorher guter Kontakt ( andere Sachbearbeiterin ) durch abgearbeitet Familienhilfe wegen chronischer Körperliche Erkrankung der Mutter , die Familie war aus der Familienhilfe raus und das Kind lebte vorher im Wechselmodell und sollte bzw wollte komplett zur Mutter zurück, weil der Vater auch wieder nach einer notwendingen OP Schichtdienst / hauptsächlich Nachtschicht arbeiten wollte .

Fachanwältin ist zur Zeit auf unbestimmte Zeit Krank geschrieben , eine Vertretung gibt es seitens der Kanzlei nicht , alle Anträge auf Umgang und Rückgabe des Sorgerechts wurden gestellt .

-- Editiert von Goldesel 123 am 31.08.2020 11:53

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38427 Beiträge, 14000x hilfreich)

Da wir offensichtlich ein Gerichtsverfahren haben, wird niemand vor der richterlichen Entscheidung etwas tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2793 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Goldesel 123):
Darf die Sachbearbeiterin des Jugendamtes nach gestellter Anzeige am Todestag ! überhaupt noch den Fall betreuen ?
Ja.

Wenn man als Angezeigter von einer Strafanzeige nichts hört, dann liegt das vermutlich daran, dass die Strafverfolgungsbehörden noch nicht mal einen Anfangsverdacht gesehen haben, um irgendwelche weiteren Ermittlungen zu betreiben. Dann ist das Verfahren beendet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38427 Beiträge, 14000x hilfreich)

Nochmals, entscheiden tut das Gericht, nicht Herr oder Frau Jugendamt. Wenn das Gericht terminiert, dann wird man auch seitens der Anwaltskanzlei aktiv werden. Im Augenblick muss man abwarten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.619 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen