Befangenheitsantrag gegen richterin !

19. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb463874-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Befangenheitsantrag gegen richterin !

Hallo
Ich bin Zeit über 3 Woche obdachlos, ob wohl ich grundbuch 50 % stehe. Meine frau hat weiblichkeit ausgenutz und mich von haus und von mein kind heute auf morgen mit gewahltschutz Antrag weggeworfen. Ich war Hausmann 7 Jahr eR war ich vater und Mutter für unsere Sohn. Bis vor 4 Woche Zufall das ich raus bekommt habe das die mir Arbeit Kollege fremd geht. Sie hat alle weibliche Mittel ausgenutz mich von haus entfernt.. meine Frage .. meine Anwalt sofort gegen diese gewaltschutz Antrag eilverfahren Amtsgericht eingereicht . In der Regel soll man gesetzt Herr in 1 Monat Termin bekommen aber Richter hat erst 8 Woche Termin gegeben mit Begründung die richterin für 3 Woche Urlaub fährt. Kann ich mit Befangenheitsantrag gegen richterin , erfolghaben reicht diese Begründung richtet wechseln ?
Danke für antwort

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von fb463874-63):
Meine frau hat weiblichkeit ausgenutz und mich von haus und von mein kind heute auf morgen mit gewahltschutz Antrag weggeworfen.


Zitat (von fb463874-63):
Sie hat alle weibliche Mittel ausgenutz mich von haus entfernt..


Na ja,, es gibt schon Fälle, wo Frauen es schaffen, mit dem Argument "Gewaltschutz" den verhassten Ehemann über den Tisch zu ziehen. Aber diese wiederholte Formulierung "weiblichkeit ausgenutzt", "weibliche Mittel ausgenutzt" lässt mich erst mal aufhorchen. Da würde ich doch genauer wissen wollen, was es damit auf sich hat, ehe ich mich hier engagiere.

Wir wissen von diesem Fall übehaupt nix. Insbesondere haben wir keine Ahnung wie die alleininige Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau zustande kam.

Ob ein Befangenheitsantrag hier wirklich etwas bringt, weiß ich nicht. Ich denke aber eher nicht ... denn die Richterin kann natürlich wie jeder andere Mensch in Urlaub fahren, ohne deswegen befangen zu sein. Und ob drei Wochen als Verfahrensverschleppung gelten kann, das halte ich auch eher für unwahrscheinlich.

Klar, verstehe ich, dass dir die Sache auf den Nägeln brennt,. Aber du bist schließlich anwaltlich vertreten. Und dein Anwalt kennt die Umstände und Hintergründe dieses Falles vermutlich sehr viel besser als jeder andere hier im Forum.

Wie wäre es, wenn du dich an eine Schutzvereinigung für männliche Scheidungsopfer wendest. Google mal ... da findest du einige Organisationen, die dir vielleicht weiter helfen können.


-- Editiert von Marcus2009 am 19.04.2017 21:51

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb463874-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke
mit geht's darum wenn richterin wieder zürück ist Anhörung Tag Wirt mein sohn bereits 2 Monat bei sein mutter. Nicht das Anhörung Tag sag richterin . Ok sie waren 7 Jahr als bezugperson aber seit 2 Monat ist bei Mutter. Wegen Kinder wohl lasse ich auch weiter hin bei sein mutter bleiben. Das ist mein Sorge..
Danke marcus2009

-- Editiert von fb463874-63 am 19.04.2017 22:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, das kann ich jetzt sehr gut nachvollziehen.

So wie ich das verstehe, geht es dir darum, dass du den Kontakt zu deinem Kind aufrecht erhalten möchtest. Und das ist tatsächlich außerordentlich wichtig !

Die Zeit vergeht schnell für ein kleines Kind. Und es besteht die Gefahr, dass die Beziehung zu deinem Kind durch eine längere Trennung Schaden leidet ... Entfremdung ist eine reale Gefahr !

Deshalb solltest du darauf bestehen, dass regelmäßige Besuchskontakte stattfinden. Sprich deinen Anwalt an .... wenn die Kindesmutter den Umgang boykottieren sollte, dann macht es möglicherweise Sinn umgehend Klage auf Regelung des Umgangs zu erheben. Etwa Besuche jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien. Dabei solltest du darauf achten, dass diese Umgangsregelung strafbewehrt ist. Denn sonst kann die Kindesmutter nach Lust und Laune gegen die Regelung verstoßen, ohne irgendwelche Sanktionen befürchten zu müssen.


-- Editiert von Marcus2009 am 19.04.2017 22:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das Kind ist kein Säugling mehr. 8 Wochen Trennung ist kein Drama in dem Alter. Du bist anwaltlich vertreten. Ich vermute mal, dass neben der Wohnungsfrage auch der Umgang Gegenstand des familienrechtlichen Verfahrens ist. In diesen Verfahren muss in der Regel eine Mini-Begutachtung durch das Jugendamt erfolgen, und die haben auch mehr als einen Fall auf dem Tisch liegen. Auch das dauert. Und, nicht jedes einstweilige Anordnungsverfahren ist wirklich ein Eilfall. Das Kind scheint versorgt zu sein, immerhin gab es vor der Verweisung nach dem Gewaltschutzgesetz allein an einem Tag 4 (!) Polizeieinsätze. Ob mit oder ohne Gewalt, jedenfalls ging es hoch her. Da tut doch meist ein wenig Abkühlung durch Abstand halten ganz gut. Allen, auch dem Kind.

Ein Familienrichter hat in Deutschland im Schnitt 170 Neufälle im Jahr. Dazu die Fälle, die länger als ein Jahr andauern. Das alles wird in der Regel mit einem Gerichtstag pro Woche gewuppt. Die langweilen sich also wirklich nicht. Und der Urlaub ist mit Sicherheit nicht auf die Zeit jetzt gelegt worden, um Dich zu ärgern, sondern schon lange gelplant und mit den anderen Abteilungsrichtern abgestimmt. Und ein Ablehnungsantrag mit der Begründung einer weiblichen Verschwörung, das kommt unglaublich gut an bei Gericht, glaub es mir mal. Da könnte man schon mal auf die Idee kommen, dass jemand für seine Position keine sachlichen Argumente hat, und lediglich rumstänkern will. Gerade, wenn man als einziges Argument den gesetzlich vorgesehenen Jahresurlaub anbringt. Und die saubere Terminplanung.

Lass den Anwalt arbeiten, der weiss was er wann tut.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb463874-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ich habe jetzt ein Gericht Termin für 29.05.2017 und letzte Woche habe ich bin mein Anwalt erfahren , neue Freund mein Frau hat auch gewaltschutz Antrag gestellt mit eides statt an Amtsgericht, was mich aber überascht bei der eides statt hat er angegeben , angeblich das ich eifersüchtige eher Mann bin und er und meine Frau keine betzichung haben sondern nur Arbeit Kollegen und gute Freund sind.. meine hier noch mal an euch. Ich habe Kopie von Whatsapp Zeichen mein Frau zwischen angebliche nur Arbeit Kollege.. ich habe Text datei dort schreiben beiden gegen seitig ; wie beispiel habe dich lieb , war schön mit dir, es fählr mit schwehr doch gegen lassen usw. .. und pare Fotos die von mein Frau Handy an diese Typ geschikt worden sexy Fotos .. !!! Heißt jetzt diese Typ bei Angabe eides statt gelogen falsche Aussagen gemacht und kann mir StGB 156 erlangt werden

Danke für Antwort und Meinung...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von fb463874-63):
das ich eifersüchtige eher Mann bin


Bist du ja anscheinend auch.

Zitat (von fb463874-63):
er und meine Frau keine betzichung haben sondern nur Arbeit Kollegen und gute Freund sind


Dann beweise (!!!) doch mal das Gegenteil.

Deine (wohlmöglich noch illegal erlangten) Kopien belegen keine Beziehung. Man kann auch in die Kiste hüpfen, ohne eine Beziehung zu führen.

Zitat (von fb463874-63):
Heißt jetzt diese Typ bei Angabe eides statt gelogen falsche Aussagen gemacht


Sehe ich nicht so.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb463874-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von fb463874-63):
das ich eifersüchtige eher Mann bin


Bist du ja anscheinend auch.

Zitat (von fb463874-63):
er und meine Frau keine betzichung haben sondern nur Arbeit Kollegen und gute Freund sind


Dann beweise (!!!) doch mal das Gegenteil.

Deine (wohlmöglich noch illegal erlangten) Kopien belegen keine Beziehung. Man kann auch in die Kiste hüpfen, ohne eine Beziehung zu führen.

Zitat (von fb463874-63):
Heißt jetzt diese Typ bei Angabe eides statt gelogen falsche Aussagen gemacht


Sehe ich nicht so.




Hallo
Danke erstmal Antwort alle Beweise legen legal.. weil ich habe zu Hause alle Geräte auf mein Backup Account Google und icloud ...
und alle passwörte sind mein geburst Datum.

Wenn du Thema ganz gelesen hast wegen diese Typ sehe meine Sohn über 5 Woche nicht.
Abgesehen davon er hat gewaltschutz bekommen angeblich das ich vermute das er mit mein Frau betzichung hat.

Eifersucht habe ich nie gehabt ,sonst hätte ich 2 Jahr meine Frau und neue Freund nicht erlaub fahrgemeinschaft...

Also bin jetzt der blöde ohne Recht...
danke

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb463874-63
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von fb463874-63):
das ich eifersüchtige eher Mann bin


Bist du ja anscheinend auch.

Zitat (von fb463874-63):
er und meine Frau keine betzichung haben sondern nur Arbeit Kollegen und gute Freund sind


Dann beweise (!!!) doch mal das Gegenteil.

Deine (wohlmöglich noch illegal erlangten) Kopien belegen keine Beziehung. Man kann auch in die Kiste hüpfen, ohne eine Beziehung zu führen.

Zitat (von fb463874-63):
Heißt jetzt diese Typ bei Angabe eides statt gelogen falsche Aussagen gemacht


Sehe ich nicht so.




Hallo
Danke erstmal Antwort alle Beweise legen legal.. weil ich habe zu Hause alle Geräte auf mein Backup Account Google und icloud ...
und alle passwörte sind mein geburst Datum.

Wenn du Thema ganz gelesen hast wegen diese Typ sehe meine Sohn über 5 Woche nicht.
Abgesehen davon er hat gewaltschutz bekommen angeblich das ich vermute das er mit mein Frau betzichung hat.

Eifersucht habe ich nie gehabt ,sonst hätte ich 2 Jahr meine Frau und neue Freund nicht erlaub fahrgemeinschaft...

Also bin jetzt der blöde ohne Recht...
danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

So, so, Du hast Deiner Frau eine Fahrgemeinschaft erlaubt. Ja, was ist das denn für eine Haltung? Du kannst Deiner Frau überhaupt nichst erlauben oder verbieten. Die ist nämlich ein volljähriger Mensch, das ist Dir vielleicht entgangen. Na ja, und bei Euch ging es ja hoch her. Sonst wäre die Polizei ja nicht 4x allein an einem Tag angerückt, oder?

Woher weisst Du, das da eine sexuelle Beziehung ist, und das von Dauer? Weisst Du nicht, offensichtlich. Interessiert auch nicht, was den Umgang mit dem Kind angeht. Und selbst wenn die Beiden eine Beziehung haben, ist das kein Grund, ausfallend gegenüber dem Neuen zu sein.

Wieso hab ich das Gefühl, dass Du hart daran arbeitest, Dein Kind gar nicht mehr zu sehen? Denn ist so ein Zirkus, den Du da machst, dem Kindeswohl entsprechend? Konszentrier Dich auf das Wesentliche.


wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.718 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen