Beginn des Trennungsjahres

2. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.10.2020 11:21:13
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Beginn des Trennungsjahres

Hallo,

die Ehefrau sagt dem Ehemann am 01. Februar 2019, dass sie sich trennen will und beginnt mit der Wohnungssuche.

Am 01. April verzichtet die Ehefrau auf eine gemeinsam gebuchte Fernreise.

Der Ehemann tritt die Reise allein an und kommt am 01. Mai von der Fernreise zurück, und die Frau ist ein paar Tage zuvor bereits ausgezogen.

Wann hat hier das Trennungsjahr begonnen ?

Im Februar, April oder Mai ?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Josefina2020):
am 01. Februar 2019,
Da beginnt das Trennungsjahr. Die Trennung wurde erklärt.

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#2
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Dazu gibt die Schilderung zu wenig her, um das festzustellen.

Zitat:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1567 Getrenntleben
(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.


Ich denke das die reine Trennungsabsichtserklärung im Februar noch nicht ausreicht. Eine nicht angetretene Fernreise ist zwar nicht verkehrt, aber wenn ansonsten noch das Bett geteilt wurde und zusammen eingekauft, sie vielleicht noch seine Wäsche gewaschen hat, ist das auch noch keinen Trennung.

Der Auszug ist ein relativ sicheres Zeichen. Aber bei den anderen Terminen kommt es darauf an, wie die beiden seit dem 1.2.2019 noch zusammen gelebt haben.

Wenn man sich nicht einig ist, wird es ggfs. schwer eine Trennung vor dem Auszug zu belegen.

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#3
 Von 
guest-12305.10.2020 11:21:13
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Februar lässt sich in der Tat nicht belegen, aber ab April lag doch eine räumliche Trennung vor.

Reicht das nicht ?

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Josefina2020):
Der Februar lässt sich in der Tat nicht belegen, aber ab April lag doch eine räumliche Trennung vor.

Reicht das nicht ?


Februar würde reichen, sofern man die Trennungserklärung beweisen kann. falls nicht, greift der naächstmögliche beweisbare Termin.

Aber wenn sich keiner querstellt. ist es eh uninteressant.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Josefina2020):
Reicht das nicht ?
1 Jahr Trennung ist keine absolut starre Frist. Es geht hier wohl um die Einreichung des Scheidungsantrages, oder?
Dieser kann jetzt bereits eingereicht werden.
Ob der andere Ehepartner dann das Trennungsdatum bestreitet, ist DANN relevant.

Es gibt auch Scheidungsanträge, die nach 5 Monaten Trennung eingereicht werden--- und berücksichtigt werden...
oder nach 10 Jahren...

Keine starren Fristen!

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Die Trennung ist weder von Reisen noch von Wohnungssuchen abhängig. Das sind nur Indizien. Die Trennung ist von dem Punkt abhängig, ab welchem ein getrenntes Leben geführt wurde, z.B. alleine gewirtschaftet wurde, letztlich unabhängig von der Wohnsituation. Man kann auch in einer Wohnung getrennt leben.

Nur, ich frag mich, warum das Bedeutung haben sollte.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12305.10.2020 11:21:13
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Also dann ist der Zeitpunkt definitiv der Beginn der Reise, da es ab dann keinerlei Gemeinsamkeiten mehr gab.

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Josefina2020):
Also dann ist der Zeitpunkt definitiv der Beginn der Reise, da es ab dann keinerlei Gemeinsamkeiten mehr gab.


Man wird es sicherlich auch eine gute Begründung für das Ende der Reise finden.
Es kommt, wie nun schon mehrfach geschrieben auf Beweise oder die Qualität der Begründung an.

Zitat (von wirdwerden):
Nur, ich frag mich, warum das Bedeutung haben sollte.
Ich geb die Frage mal an die TS weiter.

Berry

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