Begleitender Umgang mit Kindesmutter

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
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HansMeiser123mitglied
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(60 Beiträge, 0x hilfreich)
Begleitender Umgang mit Kindesmutter

Ich hatte mich vor paar Monaten geschieden von meiner Ex-Ehefrau.
Mein Sohn ist knapp 1 Jahr alt mittlerweile.
Seit dem benutzte Sie das Kind als Waffe.
Mein Anwalt ging vor Gericht , ich bekam Begleitender Umgang zugesprochen bei einem Träger in seinen Räumlichkeiten , 2 Stunden die Woche.Obwohl ich weder Vorstrafen habe oder sonst Aufällig war wurden meine Rechte als Vater massiv eingeschränkt durch dieses Urteil , nur weil meine Ex-Frau irgendwelche Sachen behaupte die nicht wahr sind.
Die Richterin sagte weil keine Kommunikation Vorhanden hat Sie auf Begleiteten Umgang entschieden.
Weder keine Kommunikation oder Trennungskonflikt Rechtfertigen doch Begleiteten Umgang oder ? Wie kann man einfach aus mir einen Kindesgefährder machen ? Für die Kommunikation haben wir uns beide bei der Erziehungsberatungstelle gemeldet und bald geht es los.

Der Beschluss der Richterin ist unzulässig weil folgender Punkt nicht da ist ( OLG Entscheidung wegen Begleitenden Umgang ) :
Die Annahme einer konkreten Gefahr erfordere dabei eine sichere Tatsachengrundlage (BVerfG. FamRZ 2008, 494 f

Nun hat das Jugendamt einen Träger Aktiviert, der Träger bzw die Pädagogen besteht drauf das die Kindesmutter mit dabei ist , ich habe es abgelehnt , weil davon nie die Rede war ( Jugendamt und Richterin haben davon nie was erwähnt ).
Ohne die KM wurde er Weinen , Verlustangst haben , und weil er noch gestillt wird ( aber bei der Verfahrensbeistand hat Sie gesagt das er auch Brei bekommt ).
Die Trägerin und Jugendamt drohen mir indirekt wenn ich Nein sage will ich mein Kind nicht sehen.
Ich bin bald mit den Kurs "Starke Eltenr Starke Kinder" zu Ende ( es macht mir Riesen Spass , und bin der einzige Mann ) .

Ich will Endlich meine Sohn sehen.
Die Anwesenheit der Mutter würde das konterkarieren, weil sich das Kind nicht an mich gewöhnen kann, sondern immer durch die "Hauptbezugsperson" abgelenkt werden würde.
Das Kind braucht konfliktfreie, klare Verhältnisse
Ich möchte meinen Fokus auf meinen Sohn richten , ich liebe ihn.

Was kann durch meine Weigerung passieren ?
Kann ich den Richter Beschluss anfechten ?

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:07

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:07

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:08

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:11

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:12

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:14

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:15

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88 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es ist absolut üblich und kindgerecht, dass bei einem so kleinen Kind der Umgang stundenweise stattfindet und so nach und nach erweitert wird. Da dieser Umgang offensichtlich nicht in der Wohnung der Mutter stattfinden kann, dann eben in einer Einrichtung.

Für die Anwesenheit der Mutter sehe ich allerdings auch keinen Grund, sie kann ja auch vor der Tür warten. Das wäre mein Vorschlag. Dann hätte man das Kindeswohl während des Umgangs und Deine Bedürfnisse unter einen Hut gebracht.

Noch eine Anmerkung: In Deinem Beitrag lese ich nur "ich, ich, ich," ich lese nichts über das Kindeswohl. So etwas kommt nicht gut an.

Ob eine Abänderung des Beschlusses der Richterin jetzt noch möglich ist, das können wir nicht abschätzen. Aber ein Fachmann kann es. Wenn er alle Unterlagen vorliegen hat.

wirdwerden

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#2
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist absolut üblich und kindgerecht, dass bei einem so kleinen Kind der Umgang stundenweise stattfindet und so nach und nach erweitert wird. Da dieser Umgang offensichtlich nicht in der Wohnung der Mutter stattfinden kann, dann eben in einer Einrichtung.

Für die Anwesenheit der Mutter sehe ich allerdings auch keinen Grund, sie kann ja auch vor der Tür warten. Das wäre mein Vorschlag. Dann hätte man das Kindeswohl während des Umgangs und Deine Bedürfnisse unter einen Hut gebracht.

Noch eine Anmerkung: In Deinem Beitrag lese ich nur "ich, ich, ich," ich lese nichts über das Kindeswohl. So etwas kommt nicht gut an.

Ob eine Abänderung des Beschlusses der Richterin jetzt noch möglich ist, das können wir nicht abschätzen. Aber ein Fachmann kann es. Wenn er alle Unterlagen vorliegen hat.

wirdwerden


Erstmal Vielen Dank für das Feedback.
Mit ich sind Rechte von meinem Sohn gemeint das sein Vater dafür alles tut um seinen Sohn zu sehen ohne sich erpressen zu lassen und Schikanieren zu lassen.

Aber "Begleitender Umgang" bedeutet ja das diese Urteil nur gemacht werden kann wenn das wohl des Kindes gefährdet ist durch den KV ? Aber ich habe ein 100 % sauberes Führungszeugnis war nie Strafällig oder war nie vor gericht mit meinen 35 Jahren mittlerweile.
Mir stehen mit seinen 11 Monaten normalerweisse 4-5 Stunden zu und dann würde die KM auch nicht dabei sein wenn ich Abhole zuhause.

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:28

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:29

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:31

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Reg dich nicht darüber auf, das nützt euch nix. Weder dir noch deinem Kind.

Die Mutter soll halt (wie von wirdwerden vorgeschlagen) vor der Tür warten während du das Umgangsrecht wahrnimmst. Nach einiger Zeit wirst du einen weiteren Antrag stellen auf unbegleiteten Umgang.

Klar ist es mega unfair und fies von der Mutter, aber zum jetzigen Zeitpunkt kannst du erst mal nichts machen.

Irgendwann wird es der Mutter zu blöde immer vor der Tür stehen zu müssen und die Situation wird anfangen zu deeskalieren. Ich finde das gar nicht mal so schlecht, so können die Begleiter sehen, wie tadellos du mit einem Kleinkind umgehst, das ist eine gute Basis für deine späteren Anträge.

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#4
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Reg dich nicht darüber auf, das nützt euch nix. Weder dir noch deinem Kind.

Die Mutter soll halt (wie von wirdwerden vorgeschlagen) vor der Tür warten während du das Umgangsrecht wahrnimmst. Nach einiger Zeit wirst du einen weiteren Antrag stellen auf unbegleiteten Umgang.

Klar ist es mega unfair und fies von der Mutter, aber zum jetzigen Zeitpunkt kannst du erst mal nichts machen.

Irgendwann wird es der Mutter zu blöde immer vor der Tür stehen zu müssen und die Situation wird anfangen zu deeskalieren. Ich finde das gar nicht mal so schlecht, so können die Begleiter sehen, wie tadellos du mit einem Kleinkind umgehst, das ist eine gute Basis für deine späteren Anträge.


Auch dir Vielen Dank.
Ob die Mutter im Nebenraum ist oder wo anders ist mir egal ( nicht Böse gemeint ), das habe ich so dem Träger auch gesagt.Nur möchte ich die KM aus den Gründen die ich in meiner Post genannt hatte nicht haben im Raum ( keine Sekunde ).
Das Jugendamt und die Trägerschaft Akzeptiert aber mein Vorschlag nicht die KM müsste die ersten male mit im Raum sein die vollen 2 Stunden ( es ist ein sehr kleiner Raum , mann fühlt sich in diesem Raum wie ein Krimineller )
Wozu gibt es den Begleitenden Umgang eigentlich ?
Meine Verwandte die ehemals beim Jugendamt gearbeitet hat und als Trägerin gearbeitet hat bestätigt 100 % mein Recht.
Die Kursleiterin von "Starke Eltern Starke Kinder" ebenso.
Ich sage nur Selbstbestimmungsrecht!!
Mein fokus ist endlich nach Knapp 5 Monaten eigentlich mein Sohn zu sehen. Aber der Begleitende Umgang wurde jetzt Offiziel Abgebrochen von der Trägerschaft.
Wenn möglich werde ich den Beschluss anfechten weil Begleitender Umgang in keinsterweisse gerechtfertigt ist , lügen und verleumdungen dürfen einen Menschen nicht Verurteilen.
Sorry die Trägerin und das Jugendamt und die Verfahrensbeistand sind Voreingenommen weil diese drei "Behörden" alle für das gleiche Plädieren.
Der Trick ist das Sie das Wort Kindeswohl Missbrauchen um das was Sie eigentlich sagen wollen zu umschreiben , das ich ein Kindesgefährder bin ohne Beweise ohne garnix.
Eigenartig ist das die 3 Behörden direkten Kontakt mit der KM zuhause hatten und das gleiche sagen.

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:48

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:50

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Irgendwann erwächst eine richterliche Entscheidung in Rechtskraft.

Wie wärs damit, fachliche Unterstützung einzuholen?

wirdwerden

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Du hast einen Anwalt, lass das diesen zeitnah regeln. Dass die Mutter mit im Raum ist, ist nicht nötig und vom Gericht auch nicht angeordnet.

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#7
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Irgendwann erwächst eine richterliche Entscheidung in Rechtskraft.

Wie wärs damit, fachliche Unterstützung einzuholen?

Ich bin dabei meinen Anwalt zu wechseln.
Wie meinst du das = Irgendwann erwächst eine richterliche Entscheidung in Rechtskraft ?

wirdwerden

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Irgendwann erwächst eine richterliche Entscheidung in Rechtskraft.

Wie wärs damit, fachliche Unterstützung einzuholen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du hast einen Anwalt, lass das diesen zeitnah regeln. Dass die Mutter mit im Raum ist, ist nicht nötig und vom Gericht auch nicht angeordnet.


Ich und meine Anwältin hatten dem Jugendamt geschrieben , aber das Jugendamt interessiert sich nicht dafür ( für meine Argumente und was der Gesetztgeber sagt ) .
Das Jugendamt sagt exakt das selbe wie die Trägerschaft ( die das Jugendamt beauftragt hat ).
Das Jugendamt wird der Richterin schreiben das der Beschluss nicht durchgesetzt werden kann und das ich mein Kind nicht sehen will.
Paradox oder ?
Ich bin dabei mein Anwalt zu wechseln, ein Renommierter Staranwalt kostet etwas aber dann habe ich meine Ruhe.
Ich will auch den Richterlichen Beschluss anfechten ( wenn möglich ).

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 16:59

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Und nach 5 Monaten kann es durchaus kindgerecht sein, dass die Mutter beim ersten Meeting die erste Zeit dabei ist. Ich vermisse immer noch den Nexus zum Kind.

Wie ich das mit der Rechtskraft meine? Ist doch klar. Irgendwann kann man sich nicht mehr gegen eine richterliche Entscheidung wehren, sondern allenfalls einen Neuanfang starten, bei Gericht.

wirdwerden

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#11
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und nach 5 Monaten kann es durchaus kindgerecht sein, dass die Mutter beim ersten Meeting die erste Zeit dabei ist. Ich vermisse immer noch den Nexus zum Kind.

Wie ich das mit der Rechtskraft meine? Ist doch klar. Irgendwann kann man sich nicht mehr gegen eine richterliche Entscheidung wehren, sondern allenfalls einen Neuanfang starten, bei Gericht.

wirdwerden


Das die KM im Raum
sein muss gibt es nicht und ist auch Gesetztlich geregelt, man versucht mich in die Ecke zu drücken.
Mein Sohn muss mit seinem Vater eine Beziehung aufbauen und nicht gestört werden durch die Hauptbezugsperson.
Die KM hat genug schaden angerichtet bis heute und dafür wird Sie vor einem Strafgericht landen mit allen Schweren Beweisen die ich habe. Ein Vater muss Beweisen das an den Vorwürfen nix dran ist und zeigen wer der Krimineller ist zum glück habe ich so grosse Beweise das ihr Sorgerecht ernsthaft in gefahr ist.

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#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Die KM hat genug schaden angerichtet bis heute und dafür wird Sie vor einem Strafgericht landen mit allen Schweren Beweisen die ich habe.


Öhm ... das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Verrenn dich nicht in Vorwürfe, ich dachte dir wäre an dem Umgang mit dem Kind gelegen, und das geht zur Zeit halt nur so. Die Kröte wirst du schlucken müssen, je mehr Zeit du verplemperst, desto geringer ist die Chance, dass das Kind sich schnell an den Umgang mit dir gewöhnt. Es war ja noch ein Säugling, als du dich hast scheiden lassen und wird sich 0,0 an dich erinnern. Du bist komplett fremd für das Kind. Da kann man schon nachvollziehen, dass das JA meint, es dient dem Kindeswohl, wenn die Mutter anwesend ist, die ersten Male. Dass dir das nicht passt, verstehe ich total, aber es sollte doch um das Kind gehen oder nicht?

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#13
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Die KM hat genug schaden angerichtet bis heute und dafür wird Sie vor einem Strafgericht landen mit allen Schweren Beweisen die ich habe.


Öhm ... das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Verrenn dich nicht in Vorwürfe, ich dachte dir wäre an dem Umgang mit dem Kind gelegen, und das geht zur Zeit halt nur so. Die Kröte wirst du schlucken müssen, je mehr Zeit du verplemperst, desto geringer ist die Chance, dass das Kind sich schnell an den Umgang mit dir gewöhnt. Es war ja noch ein Säugling, als du dich hast scheiden lassen und wird sich 0,0 an dich erinnern. Du bist komplett fremd für das Kind. Da kann man schon nachvollziehen, dass das JA meint, es dient dem Kindeswohl, wenn die Mutter anwesend ist, die ersten Male. Dass dir das nicht passt, verstehe ich total, aber es sollte doch um das Kind gehen oder nicht?


Ja es geht mir nur um meinen Sohn und dafür tue ich bis heute alles.
Siehe den Kurs und mein Antrag vorm Familiengericht.
Ich vermeide negatives sondern sätze nur meinen Fokus meinen Sohn zu sehen in genau der weisse die zum wohle meines Kindes dient.
Was das Wort Kindeswohl für alles genommen wird seitens Behörden ist Interessant. Das Jugendamt bzw die Mitarbeiterin geht nur nach dem Träger. Wie gesagt ich Kämpfe als Vater um meinen Sohn wenn es bedeutet das ich noch mehrere Monate warten muss bis ich ihn endlich sehe dann ist es so. Wer will mir die Schuld geben und für was ? Die KM kommt überraschend gut weg hier, obwohl Sie es ist die eine Kindeswohlgefährung betreit mit Kindesentzug.
Dieses Zeitspiel was das Jugendamt und die Trägerin veranstaltet mit der KM ist eine Frechheit und dabei mich noch erpressen entweder Ja oder Nein mit Konsequenzen ist eine Grosse Unverschämtheitt.
Ich finde es sehr eigenartig das die KM sowas von Sattelfest dort in der Position sitzen kann , kein Wunder die Behörden geben ihr einerseits die Macht auch hier im Forum gibt es diese " Ist ja KM die darf alles" mentalität.

Zur Info Bezüglich KM und im Raum sein :

Das Kind braucht konfliktfreie, klare Verhältnisse
Mein Kind hat ein Recht auf Bindung zum Vater! Und zwar nicht erst in Monaten/Jahren, sondern schnellstens - das ist inzwischen auch gesetzlich abgesichert, wird aber gerne konterkariert.
Kinder haben empfindliche Antennen!
Alles was zu Konflikten, schlechter Stimmung, Angespanntheit führt, ist zu vermeiden.
Die Anwesenheit der Mutter würde das konterkarieren, weil sich das Kind nicht an Dich gewöhnen kann, sondern immer durch die "Hauptbezugsperson" abgelenkt werden würde.
Nein, Du musst nicht die Anwesenheit der Mutter dulden. Das kann sogar ausgesprochen kontraproduktiv sein.
Denn man will ja die Interaktion zwischen Dir und Deinem Sohn beurteilen.
Begleiteter Umgang soll die Bindung zwischen Dir und Deinem Kind fördern und zugleich so den normalen Umgang einleiten. Die Anwesenheit der Mutter würde das konterkarieren, weil sich das Kind nicht an Dich gewöhnen kann, sondern immer durch die "Hauptbezugsperson" abgelenkt werden würde
2 Stunden sind nicht 48 Stunden inkl. Übernachtung.
2 Stunden sind absolut unkritisch, denn sonst dürfte auch keine Mutter oder Vater das Kind mal kurz bei der Oma lassen.
So sieht es auch der Gesetzgeber. Zusätzlich soll dieser Aspekt ja gerade durch den begleiteten Umgang ermittelt werden. Wenn also eine solche Meinung schon vorher fest stehen würde, dann bräuchte man auch keine Bewilligung eines begleiteten Umgangs.
Dann hätte man gleich den Umgang ausgeschlossen.
Zweck eines begleiteten Umgangs ist (nach Beurteilung), zukünftig (und zwar schnellstmöglichst) einen unbegleiteten Umgang einzuläuten.
Und zwar regelmäßig sowie im väterlichen Umfeld sowie mit Übernachtung


-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 18:07

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 18:07

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 18:15

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#14
 Von 
Solan196
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Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Die Anwesenheit der Mutter würde das konterkarieren, weil sich das Kind nicht an Dich gewöhnen kann, sondern immer durch die "Hauptbezugsperson" abgelenkt werden würde.


Wo hast du das denn abgeschrieben, dass ist ja völlig lebensfremd.

Es handelt sich um ein Kleinkind mit wenig intellektuellen Fähigkeiten. Die Anwesenheit der Mutter in einer fremden Umgebung, während sich eine total fremde Person mit dem Kind beschäftigt, würde dem Kind Ruhe und Sicherheit geben und dient ausschließlich dem Wohl des Kindes, das hat überhaupt nichts mit dir zu tun.

Mir ist klar, dass dich das wurmt, aber finde dich einfach damit ab, denn in den nächsten 18 - 55 Jahren wird vermutlich die Mutter die Hauptbezugsperson des Kindes sein und bleiben.

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#15
 Von 
HansMeiser123mitglied
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Zitat (von Solan196):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Die Anwesenheit der Mutter würde das konterkarieren, weil sich das Kind nicht an Dich gewöhnen kann, sondern immer durch die "Hauptbezugsperson" abgelenkt werden würde.


Wo hast du das denn abgeschrieben, dass ist ja völlig lebensfremd.

Es handelt sich um ein Kleinkind mit wenig intellektuellen Fähigkeiten. Die Anwesenheit der Mutter in einer fremden Umgebung, während sich eine total fremde Person mit dem Kind beschäftigt, würde dem Kind Ruhe und Sicherheit geben und dient ausschließlich dem Wohl des Kindes, das hat überhaupt nichts mit dir zu tun.

Mir ist klar, dass dich das wurmt, aber finde dich einfach damit ab, denn in den nächsten 18 - 55 Jahren wird vermutlich die Mutter die Hauptbezugsperson des Kindes sein und bleiben.


Von einer Wichtigen Quelle.
Unabhängige Pädagogen bestätigen das alles nur. Voreingenomme Pädagogen sind nicht ernstzunehmen.
Eben nicht es würde vlt eine kleine Zeit dauern aber dann würde er sich an mich vlt erinnern und es ist das Recht meines Sohnes mich zu sehen wie er es verdient hat ohne das sein Vater Angst haben muss . Es sind 2 Std mein gott nochmal , eine Woche hatt 168 Std , warum so KM Freundlich ? Ich kann nur mein Kopfschütteln. Ich bin kein Pädagog um zu sehen wie Falsch das Verständnis einiger Menschen ist und das Rechtssystem.
Und das Wort Kindeswohl wird gerne Verwendet um den Vater Kaltzustellen , aber das mache ich nicht mit. Wähe der Vater beruft sich auf seine Rechte !!!!

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 18:26

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 18:32

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 18:32

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich lese immer noch nur "ich, ich, ich, mein Kind." Erstens ist es Euer Kind, und es geht doch nicht darum, dass die Mutter immer und die ganze Zeit dabei ist. Nur, so ein kleines Kind erst in die Hände der fremden Betreuerin zu geben, dann in die Hände eines fremden Mannes, das geht doch gar nicht. Das hat mit Kindeswohl nicht mal ansatzweise was zu tun.

Geh endlich mal vom "alles oder nichts" Prinzip weg, in der Übergangsphase sollte die Mutter die ersten Minuten dabei sein, sich dann zurück ziehen und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#17
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich lese immer noch nur "ich, ich, ich, mein Kind." Erstens ist es Euer Kind, und es geht doch nicht darum, dass die Mutter immer und die ganze Zeit dabei ist. Nur, so ein kleines Kind erst in die Hände der fremden Betreuerin zu geben, dann in die Hände eines fremden Mannes, das geht doch gar nicht. Das hat mit Kindeswohl nicht mal ansatzweise was zu tun.

Geh endlich mal vom "alles oder nichts" Prinzip weg, in der Übergangsphase sollte die Mutter die ersten Minuten dabei sein, sich dann zurück ziehen und dann sieht man weiter.

wirdwerden


Würden Sie mit jemand in einem Raum sitzen der Sie nachweisslich zwei mal nach der Trennung Zusammenschlagen lassen wollte im Auftrag ( Das wird alles für Klage vorbereitet mit all dem anderen Material/beweisen ) ?
Das Jugendamt Interessiert sich nicht dafür, warum auch ist ja der KV !!
Es geht nicht darum wie lange die Mutter dabei ist sondern die Gesetzteslage und Voreingenommenheit !!!
Ich werde auch auf meine "ICH ICH Rechte" selbsverständlich nicht verzichten weil ich sein Vater bin , ich lasse mich auch nicht Kaltstellen durch das Wort Kindeswohl.
Ich tue alles dafür ich bin ganz Cool und Selbstbewusst genug das ich auf den Beinen bleiben kann weil irgendwann ( bald ?? ) die Gerechtigkeit siegen wird. Der Sieg des Vaters ist auch der Sieg für eine Gute Zukunft meines Sohnes mit Bester Bildung.

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 18:33

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 18:34

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#18
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich lese immer noch nur "ich, ich, ich, mein Kind." Erstens ist es Euer Kind, und es geht doch nicht darum, dass die Mutter immer und die ganze Zeit dabei ist. Nur, so ein kleines Kind erst in die Hände der fremden Betreuerin zu geben, dann in die Hände eines fremden Mannes, das geht doch gar nicht. Das hat mit Kindeswohl nicht mal ansatzweise was zu tun.

Geh endlich mal vom "alles oder nichts" Prinzip weg, in der Übergangsphase sollte die Mutter die ersten Minuten dabei sein, sich dann zurück ziehen und dann sieht man weiter.

wirdwerden


Deine/Ihre Lobbyarbeit in allen Ehren aber mein Sohn würde sich 2 Std bei mir Aufhalten im Zimmer der Träger hat nur eine Hilfsfunktion.
Ich möchte Sie drauf Hinweissen , Begleitender Umgang bei einem Träger ist für Verurteilte oder die Nachweisslich etwas gemacht haben deswegen gibt es Begleitenden Umgang.
Aber verdammt nochmal ein Sauber Bürger der bis heute nix gemacht hat muss sich dieser Ungerechtigkeit beugen aufgrund behauptungen ? Ne erst mal vor einem Träger sich beweisen , ne Reicht nicht dann auch noch vor der KM ? Wo ist der Aufschrei ? Wo ist das kleine Verständnis für ein KV ?

Zur Info für die Personen die Lobbyarbeit für die KM machen ( vlt unbewusst ) :

* Auf eine Begleitung durch den anderen Elternteil oder einen von diesem bestimmten Dritten wie z.Bsp. Verwandte oder Freunde müssen und sollten sich umgangsberechtigte Elternteile mit wenigen Einzelfallausnehmen nicht einlassen, insbesondere wenn andernfalls mit Umgangsverweigerung gedroht wird. Nicht nur ist ein parteiischer Dritter in der Regel gar nicht sachkompetent, einen Umgang einzuschätzen und zu begleiten, darüber hinaus stellt eine solche parteiische Begleitung auch einen klaren Eingriff in die Autorität des umgangsberechtigten Elternteils und dessen Gestaltungsfreiheit der Umgangszeit dar. Eine solche Forderung deutet auf eine klare Tendenz zur Grenzüberschreitung hin.

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#19
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Würden Sie mit jemand in einem Raum sitzen der Sie nachweisslich zwei mal nach der Trennung Zusammenschlagen lassen wollte im Auftrag (


Ich würde mit dem Teufel persönlich zu Abend essen, wenn es dem Kindeswohl dient.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Von einer Wichtigen Quelle.
Unabhängige Pädagogen bestätigen das alles nur. Voreingenomme Pädagogen sind nicht ernstzunehmen.


Ach je ... wer ist denn die wichtige Quelle? Ein veganer Koch?

Nochmal: Es geht nicht um dich, es geht um das Kindeswohl und je mehr Zeit du damit verplemperst deine angeblich eingeschnittenen Rechte wahrzunehmen, weil die dir Umstände nicht gefallen, desto mehr Zeit wird die Gewöhnung brauchen und desto weiter bist du davon entfernt das Kind unbegleitet zu treffen.

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#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Zur Info für die Personen die Lobbyarbeit für die KM machen ( vlt unbewusst ) :


Und nun kommen wir in den Bereich, in dem ich zB die Bedenken des JA durchaus zu verstehen beginne ...

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Absoluter Schwachsinn.Begleiteter Umgang wird sehr empfohlen, wenn es sich um so junge Babys handelt.Auch wenn es dir nicht gefällt, du bist für das Kind eine fremde Person und da ist es wichtig, dass am Anfang eine Bezugsperson , hier die Mutter, dabei ist. Das ist absolut normal und für das Kindeswohl.

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#22
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Zur Info für die Personen die Lobbyarbeit für die KM machen ( vlt unbewusst ) :


Und nun kommen wir in den Bereich, in dem ich zB die Bedenken des JA durchaus zu verstehen beginne ...


Ich bin ein Freundlicher Mensch und meinen Respekt habe ich niemals verloren. Den Wut und Trauer machen alles nur schlimmer. Und Professionalität erfordert einiges an Stabilität. Ich werde immer meinen Respekt vor den Behörden haben so bin ich auch erzogen worden.

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#23
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Würden Sie mit jemand in einem Raum sitzen der Sie nachweisslich zwei mal nach der Trennung Zusammenschlagen lassen wollte im Auftrag ( Das wird alles für Klage vorbereitet mit all dem anderen Material/beweisen ) ?


Wenn die Alternative dazu ist, dass ich das Kind gar nicht sehen kann, dann definitiv ja. Da sind noch anderen anwesend, da wird die Mutter die weder angreifen, noch sonstwas. Für euer Kind musst du halt auch mal die Zähne zusammenbeissen und die Faust in der Tasche ballen.
Im übrigen wird man auch bei Oma oder Opa das Kind nicht einfach abstellen und gehen, sondern erstmal Besuche bei den beiden machen und erst nach einigen solcher Besuche das Kind für ein paar Stunden dort lassen.

[quotte]Es geht nicht darum wie lange die Mutter dabei ist sondern die Gesetzteslage und Voreingenommenheit !!!
Ich werde auch auf meine "ICH ICH Rechte" selbsverständlich nicht verzichten weil ich sein Vater bin , ich lasse mich auch nicht Kaltstellen durch das Wort Kindeswohl.

Naja, ein Blick auf das Kind ist nie verkehrt. Du würdest es ja derzeit auch nicht in ne Achterbahn setzen. Das widerspricht auch dem Kindeswohl. Der Blick auf ein Baby, das den Vater (und da ist es eben erstmal egal warum) lange oder noch nie gesehen hat ist eben der, dass es die ersten Male die vertraute Bezugsperson im Raum hat, die sich aber zurückhält und das sie den Raum verlässt ,wenn das Baby sich ein wenig an die Situation gewöhnen konnte.

Zitat:
Ich tue alles dafür ich bin ganz Cool und Selbstbewusst genug das ich auf den Beinen bleiben kann weil irgendwann ( bald ?? ) die Gerechtigkeit siegen wird. Der Sieg des Vaters ist auch der Sieg für eine Gute Zukunft meines Sohnes mit Bester Bildung.


Bei der Mutter kann er keine gute Bildung bekommen (und jetzt bitte nicht wieder die Leier, dass die Mutter eher bildungsfern ist. Bei der Zeugung des Kindes hat es ja auch nicht gestört ;-) )
Für eine gute Zukunft des Kindes ist es wichtig, dass beide Elternteile nicht rumpelstilzchenlike auf ihre Recht bestehen, sondern lernen das Kind im Fokus zu haben und sich dann auch mal zurück nehmen und im Tempo des Kindes vorangehen.

Noch ne Frage im Anschluß. Du schreibst, dass man sich nicht darauf einlassen soll, dass es eine irgendwie geartete Form des begleiteten Umgangs geben soll. Wie stellst du dir denn die Übergaben des Kindes vor, wenn du Angst vor der Mutter hast?

-- Editiert von ratlose mama am 06.10.2020 19:09

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#24
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Würden Sie mit jemand in einem Raum sitzen der Sie nachweisslich zwei mal nach der Trennung Zusammenschlagen lassen wollte im Auftrag (


Ich würde mit dem Teufel persönlich zu Abend essen, wenn es dem Kindeswohl dient.

Das ist ihr ernst ? Ich lese hier ganze Zeit nur Kindeswohl Kindeswohl ...
Sie sind eine Grosse Ausnahme.

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Von einer Wichtigen Quelle.
Unabhängige Pädagogen bestätigen das alles nur. Voreingenomme Pädagogen sind nicht ernstzunehmen.


Ach je ... wer ist denn die wichtige Quelle? Ein veganer Koch?

Nochmal: Es geht nicht um dich, es geht um das Kindeswohl und je mehr Zeit du damit verplemperst deine angeblich eingeschnittenen Rechte wahrzunehmen, weil die dir Umstände nicht gefallen, desto mehr Zeit wird die Gewöhnung brauchen und desto weiter bist du davon entfernt das Kind unbegleitet zu treffen.


Und ich Apperliere an ihren Gerechtigkeitssinn und Faire Behandlung beider Geschlechter ohne eine Seite zu Bevorteilen. Es hat mit mir gefallen nix zu tun, sondern das Gesetzt sagt es so !!! Ja besteeee jetzt bin auch noch schuld das ich mein Sohn nicht sehen kann. Ich bin kein kleiner Pinsel mit dem machen kann was mann will.
Das die KM dabei sein muss ist ein Versuch mich über den Tisch zu ziehen.
Es gibt keine Gesetztliche Grundlage das die KM dabei sein muss. Es liegt in der Hand des KV !!!
Die Pädagogen ( Trägerin ) ist mit Voreingenommenheit eine Art Richterin.
Eine Pädagogen hat sich nur um das Kind zu Interessieren und nicht was KV und KM erzählen !!!
Aber schön das Wort Kindeswohl erwähnen um das Aussprechen was mein eigentlich sagen will : Sie sind ein Kindeswohlgefährder ( Beweise ?? = Fehlanzeige ) !!!

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#25
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Absoluter Schwachsinn.Begleiteter Umgang wird sehr empfohlen, wenn es sich um so junge Babys handelt.Auch wenn es dir nicht gefällt, du bist für das Kind eine fremde Person und da ist es wichtig, dass am Anfang eine Bezugsperson , hier die Mutter, dabei ist. Das ist absolut normal und für das Kindeswohl.


Absoluter Schwachsinn ?
Begleitender Umgang darf nur Richterlich Angeordnet werden wenn eine Kindeswohlgefährund vorliegt !!!!

Und bin ich ein Gefährder ?? Nein bin ich nicht.
Habe ich Vorstrafen oder war ich mal vor Gericht mit 35 Jahren ?? Nein

Gab es beim Urteil eine "sichere Tatsachengrundlage für eine Gefahr" ??? Nein gab es nicht.

Schwachsinn ist das Urteil.

Dazu hier OLG Urteil :
Das OLG führt in seiner Entscheidung aus, dass ein begleiteter Umgang einerseits den Umgang ermöglichen und andererseits das Kind schützen solle. Damit sei jedoch eine Einschränkung des Umgangsrechts verbunden. Die Anordnung eines begleiteten Umgangs beschränke dabei nicht nur den Vater erheblich in seinem Elternrecht, sondern greife auch intensiv in das Recht des Kindes ein, mit seinem umgangsberechtigten Elternteil grundsätzlich unbeaufsichtigt und ohne Beobachtung durch Dritte persönlichen Kontakt zu pflegen. Eine solche Einschränkung des Umgangsrechts dürfe daher nur erfolgen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordere, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren. Insoweit bedürfe es der Feststellung einer konkreten Gefährdung des Kindes. Die Annahme einer konkreten Gefahr erfordere dabei eine sichere Tatsachengrundlage (BVerfG. FamRZ 2008, 494 f.; FamRZ 2005, 1816 f.).

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#26
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Eine Pädagogen hat sich nur um das Kind zu Interessieren


stimmt und die machen das bei euch nicht zum ersten mal, sondern haben Erfahrung.
Und die Erfahrung heisst nun mal, dass man ein Kind nicht einfach einer für das Kind fremden Person ohne Eingewöhnung "überlässt".

Übrigens gibt es sogar im Kindergarten eine recht lange Eingewöhnungszeit, wo ein Elternteil erstmal mit im Gruppenraum bleibt, später noch erreichbar in einem Nebenraum. Wird ja seinen Sinn haben. Nach deiner Einstellung könnte das Kind da ja eines morgens abgegeben und 5 Stunden später wieder abgeholt werden. Ist schließlich älter als ein Baby ;-)

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#27
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Und die Tatsache ist, dass du ein FREMDER für das Kind bist und daher begleiteter Umgang, auch wrnn es dir nicht passt

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#28
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Würden Sie mit jemand in einem Raum sitzen der Sie nachweisslich zwei mal nach der Trennung Zusammenschlagen lassen wollte im Auftrag ( Das wird alles für Klage vorbereitet mit all dem anderen Material/beweisen ) ?


Wenn die Alternative dazu ist, dass ich das Kind gar nicht sehen kann, dann definitiv ja. Da sind noch anderen anwesend, da wird die Mutter die weder angreifen, noch sonstwas. Für euer Kind musst du halt auch mal die Zähne zusammenbeissen und die Faust in der Tasche ballen.
Im übrigen wird man auch bei Oma oder Opa das Kind nicht einfach abstellen und gehen, sondern erstmal Besuche bei den beiden machen und erst nach einigen solcher Besuche das Kind für ein paar Stunden dort lassen.

[quotte]Es geht nicht darum wie lange die Mutter dabei ist sondern die Gesetzteslage und Voreingenommenheit !!!
Ich werde auch auf meine "ICH ICH Rechte" selbsverständlich nicht verzichten weil ich sein Vater bin , ich lasse mich auch nicht Kaltstellen durch das Wort Kindeswohl.


Naja, ein Blick auf das Kind ist nie verkehrt. Du würdest es ja derzeit auch nicht in ne Achterbahn setzen. Das widerspricht auch dem Kindeswohl. Der Blick auf ein Baby, das den Vater (und da ist es eben erstmal egal warum) lange oder noch nie gesehen hat ist eben der, dass es die ersten Male die vertraute Bezugsperson im Raum hat, die sich aber zurückhält und das sie den Raum verlässt ,wenn das Baby sich ein wenig an die Situation gewöhnen konnte.

Zitat:
Ich tue alles dafür ich bin ganz Cool und Selbstbewusst genug das ich auf den Beinen bleiben kann weil irgendwann ( bald ?? ) die Gerechtigkeit siegen wird. Der Sieg des Vaters ist auch der Sieg für eine Gute Zukunft meines Sohnes mit Bester Bildung.


Bei der Mutter kann er keine gute Bildung bekommen (und jetzt bitte nicht wieder die Leier, dass die Mutter eher bildungsfern ist. Bei der Zeugung des Kindes hat es ja auch nicht gestört ;-) )
Für eine gute Zukunft des Kindes ist es wichtig, dass beide Elternteile nicht rumpelstilzchenlike auf ihre Recht bestehen, sondern lernen das Kind im Fokus zu haben und sich dann auch mal zurück nehmen und im Tempo des Kindes vorangehen.

Noch ne Frage im Anschluß. Du schreibst, dass man sich nicht darauf einlassen soll, dass es eine irgendwie geartete Form des begleiteten Umgangs geben soll. Wie stellst du dir denn die Übergaben des Kindes vor, wenn du Angst vor der Mutter hast?

-- Editiert von ratlose mama am 06.10.2020 19:09

Ich Respektiere ihre Meinung.
Ich kann dem allen aber nicht zu stimmen.
Zu ihrer Frage :
Normalerweise würde es so ablaufen :
Mein Recht sind 5 Stunden die Woche Aktuell ( bis 1 Jahr ), wegen meiner Arbeit und Entfernung zur KM sind 5 Stunden an einem Stück z.b Samstag möglich.
1) Ich würde ihn bei einer Kindertagesstätte abholen und wiederdahinbringen ( Mama bringt und holt ab ).
2) Oder ein Träger ist bei der Abholung ( bei Mama zuhause ) und Übergabe wieder dabei .

Aber die Richterin hat ganz anders entschieden und hat meine Rechte Massiv eingeschränkt mit dem Urteil.


-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 19:26

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#29
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von HansMeiser123mitglied):
Eine Pädagogen hat sich nur um das Kind zu Interessieren


stimmt und die machen das bei euch nicht zum ersten mal, sondern haben Erfahrung.
Und die Erfahrung heisst nun mal, dass man ein Kind nicht einfach einer für das Kind fremden Person ohne Eingewöhnung "überlässt".

Übrigens gibt es sogar im Kindergarten eine recht lange Eingewöhnungszeit, wo ein Elternteil erstmal mit im Gruppenraum bleibt, später noch erreichbar in einem Nebenraum. Wird ja seinen Sinn haben. Nach deiner Einstellung könnte das Kind da ja eines morgens abgegeben und 5 Stunden später wieder abgeholt werden. Ist schließlich älter als ein Baby ;-)


Soll ich eine Pädagogen ernstnehmen die unter 30 ist und Voreingenommen ist und Richterin Spielt und den Zugang zu meinem Kind verwährt oder soll ich "Unabhängige Pädagogen" ernstnehmen die Reif und reichlich erfahrung haben und mich Aufklären und über die Sachlage berichten zum wohle des Kindes ?

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 19:27

-- Editiert von HansMeiser123mitglied am 06.10.2020 19:28

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#30
 Von 
HansMeiser123mitglied
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Und die Tatsache ist, dass du ein FREMDER für das Kind bist und daher begleiteter Umgang, auch wrnn es dir nicht passt


Achso deswegen bin ich ein Kindeswohlgefährder oder wie ( ohne diesen Punkt kann der Richter/Richterin nicht dieses Urteil fällen ).

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